Du spielst mit dem Gedanken eine Spardosen GmbH für dich zu starten und kennst bereits die Kosten für eine Gründung? Sehr gut, dann berichte ich dir hier wie du die laufenden Kosten deiner vermögensverwaltenden GmbH optimieren kannst. Ich selbst versuche diese Kosten in den Anlaufjahren zu minimieren indem ich Aufgaben wie zum Beispiel die Buchhaltung und die Steuererklärung selbst mache. Das hat den zusätzlichen positiven Effekt, daß du Erfahrungen damit sammeln kannst, während deine Spardosen-GmbH noch klein und übersichtlich ist. Später spricht nichts dagegen diese Aufgaben abzugeben.

Verlängerung LEI

Wie ich in meinem Beitrag über die Gründung deiner Spardosen GmbH geschrieben habe, benötigt diese einen Legal Entity Identifier (LEI). Nachdem du die LEI zum ersten mal beantragt hast ist diese ein Jahr gültig und muss danach jährlich verlängert werden. Diese Verlängerung kostet mich bei der EQS 69,- Euro und ist ein weitere Posten bei den laufenden Kosten deiner vermögensverwaltenden GmbH.

Firmenkonto inklusive Kreditkarte

Deine vermögensverwaltende GmbH benötigt ihr eigenes Firmenkonto, das von deinem Konto als Privatperson getrennt ist. Außerdem ist es sehr praktisch, wenn das Konto auch noch eine kostenlose Firmenkreditkarte beinhaltet. Du kannst über diese Firmenkreditkarte beispielsweise Einkäufe für die GmbH bezahlen oder Hotelrechnungen und andere Reisekosten begleichen. Welches Geschäftskonto ich selbst nutze und was aus meiner Sicht empfehlenswerte Geschäftskonten für deine vv GmbH sind kannst du in meinem Geschäftskontenvergleich nachlesen.

Firmendepot

Erfreulicherweise gibt es Anbieter, die ein kostenloses Depot für Kapitalgesellschaften anbieten. Aktuell habe ich ein Depot bei BANX Broker und ein Depot bei Interactive Brokers. Die Kosten für Aktiensparpläne sind erfreulich gering und das Depot an sich hat keine fixe Gebühr. Die Konditionen sind also nicht teurer als für Privatkunden. Dort kann man auch US-Aktien zu günstigen Konditionen kaufen. Außerdem wird die Kapitalertragsteuer nicht automatisch abgezogen. Du musst dir also die Kapitalertragsteuer für Aktiengewinne nicht über die Körperschaftsteuer zurückholen, was ein echter Liquiditätsvorteil ist. Insgesamt positiv ist, daß für Firmendepots keine zusätzlichen laufenden Kosten auf deine vermögensverwaltende GmbH zukommen müssen. Meine aktuellen Empfehlungen für ein Geschäftsdepot findest du hier.

Lizenz für Buchaltungs-Software

Ich verwende für meine vermögensverwaltende GmbH die Buchhaltungs-Software MonKey Office des deutschen Unternehmens ProSaldo. Nachdem du die Buchhaltungs-Software für deine Spardosen GmbH einmalig angeschafft hast, fallen typischerweise jährliche Kosten für Updates an. Meine MonKey Office Updatelizenz kostet beispielsweise 72,- Euro netto pro Jahr. Durch das Update profitierst du aber von Anpassungen an neue rechtliche Anforderungen, Verbesserungen von Funktionen und Support.

IHK-Gebühren

Als Inhaber einer GmbH bist du leider Zwangsmitglied in der IHK. Obwohl du als Inhaber einer Vermögensverwaltenden GmbH praktisch überhaupt nicht von den Dienstleistungen profitieren kannst, habe ich bisher noch keine Möglichkeit gefunden mir die Gebühr von aktuell 127,- Euro zu ersparen.

GEZ-Gebühren

Einige Monate nach deiner Gründung wird dich die GEZ mit einem Schreiben beglücken. Dieses Schreiben liest sich auf den ersten Blick so, als müsstest du als Unternehmen in jedem Fall eine Gebühr abführen. Allerdings kannst du dich von der Gebühr befreien lassen, wenn deine Spardosen-GmbH ihr Büro in deiner privaten Wohnung hat und du als Privathaushalt bereits den Rundfunkbeitrag zahlst.

Prüfung des Jahresabschlusses

Deine Spardosen GmbH wird typischerweise in der Anlaufphase als Kleinstkapitalgesellschaft (KleinstKapG) nach § 267a Abs. 1 Satz 1 HGB eingestuft. Die Kriterien sind erfüllt, wenn du mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllst:

  • Eine Bilanzsumme < 350.000 Euro
  • Einen Umsatz < 700.000 Euro
  • Weniger als 10 Mitarbeiter

Als KleinstKapG profitiert deine Spardosen GmbH dadurch von zahlreichen Erleichterungen, die das Ziel haben kleine Unternehmen von Bürokratie zu entlasten. So ist sie beispielsweise von der Pflicht befreit ihren Jahresabschluss durch einen Dritten (z.B.: Wirtschaftsprüfer) prüfen zu lassen. Das heißt es fallen keine Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses an.

Offenlegung des Jahresabschlusses

Ebenso ist deine Spardosen GmbH von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger befreit. Stattdessen reicht es wenn du deinen Jahresabschluss beim Bundesanzeiger nur hinterlegst. Das geht am bequemsten über das Webformular und kostet dich aktuell 23,- Euro.

Übersicht über die laufenden Kosten

Im folgenden findest du eine Auflistung der laufenden Kosten für eine vermögensverwaltende GmbH, die ich im ersten Jahr nach der Gründung gezahlt habe. Bitte hinterlasse einen Kommentar wenn du Spielraum dafür siehst die Kosten zu senken oder aus deiner Sicht noch Positionen fehlen.

PositionBetrag (Brutto)
Gebühren für LEI-Verlängerung69,- Euro
Geschäftskonto inkl. Firmenkreditkarte0,- Euro
Firmendepot 0,- Euro
Update-Lizenz für Buchhaltungs-Software86,- Euro
IHK-Gebühren127,- Euro
GEZ- Gebühren0,- Euro
Prüfung des Jahresabschlusses0,- Euro
Hinterlegung des Jahresabschlusses23,- Euro
Summe305,- Euro

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TO-LIS

Deine Kosten lassen sich durchaus noch etwas nach unten drücken:

– bei der Buchhaltungssoftware gibt es günstigere Alternativen (z.B. Taxpool BH Bilanz, 50,00€ p.a. / oder modifiziertes GnuCash völlig kostenlos).

– LEI lässt sich bei einigen Anbietern auch für mehrere Jahre (3, 5) im Voraus beantragen, das spart zusätzliches Geld.

– IHK-Zwangsgebühren sind wirklich ärgerlich aber mit 127,00€ liegst du im Vgl. sogar noch vergleichsweise günstig!

– GEZ-Gebühren
Die hierzu gemachten Aussagen sind m.A. nach eher nichtssagend. Denn eine GmbH ist ja nicht per se gebührenpflichtig. Besitzt sie kein eigenes, autarkes Büro – liegt Ihre Betriebsstätte also lediglich innerhalb einer (gebührenpflichtigen) privaten Wohnstätte, ist sie grds. auch nicht zur Zahlung eines eigenen Beitrags verpflichtet. Diese Regelung gilt gleichermaßen für alle natürlichen als auch juristischen Personen.

– Kosten Bundesanzeiger?
– (…)

Johannes

Schön, dass du es so aufschlüsselst. Welche Buchaltungs-Software nutzt und wie verhindert man GEZ-Gebühren?

Roland

Hallo Eduard, weißt Du als Anwender von MonKey Office, ob man damit Handels- und hiervon abweichende Steuerbilanzen erstellen kann? Um der sog. „Zuschreibungsfalle“ zu entgehen, sollte man bei voraussichtlich dauernder Wertminderung von Wirtschaftsgütern am Bilanzstichtag (Handelsbilanz = Abschreibungsgebot) die Teilwert-AfA steuerlich nicht nachvollziehen (Steuerbilanz = Abschreibungswahlrecht). Wer eine „Einheitsbilanz“ aufstellt und die Tw-AfA damit auch steuerlich mitgeht, übersieht, dass 5% der späteren Wertaufholung steuerpflichtig sind, obwohl die Tw-AfA selbst steuerlich komplett unbeachtlich war.

Sebastian

Ich habe mal zum Thema IHK Beitrag oder nicht gegoogelt…
Für eine IHK-Mitgliedschaft entscheidend darauf ankomme, dass der
Unternehmensgegenstand der Gesellschaft eine gewerbliche Betätigung zulasse.
In einigen Fällen liegt eine reine Vermögensverwaltung (z.B. GmbH NUR für Handel an der Börse Aktien, Fonds, Futures,Optionen,Forex). = ein paar Urteile mit „keine IHK“
Aber GmbH Vermögensaufbau durch Einnahem aus Vermierung, Verpachtung wurde meistens schon als Gewerbe ausgelegt. = Urteile mit „IHK Zugehörigkeit notwendig“.

Wolf

Das Sebastian die Antwort evtl. übersehen hat, hier ein Hinweis (https://www.avocado.de/aktuelles/blog/eintrag-vermoegensverwaltende-gesellschaften-sind-ihk-beitragspflichtig/) auf ein solches Urteil (https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerwG&Datum=19.01.2005&Aktenzeichen=6%20C%2010.04).
Offensichtlich verschleiern IHK Ergebnisse von Urteilen aber gerne indem sie die Aussage des Urteils weglassen (Beispiel: . Dort wird u.a. ingelassen, „Das OVG geht für die Einstufung als Gewerbebetrieb oder als Vermögensverwaltungsgesellschaft von der Eintragung im Handelsregister, hilfsweise vom Unternehmensgegenstand im Gesellschaftsvertrag aus. Auf die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit komme es nicht an.“ – demnach sollte das Nicht-Vorliegen eines Gewerbes (hier insb. die nach außen gerichtete Tätigkeit) eindeutig aus diesen Texten hervor gehen.

Thomas

Du schreibst, man würde als Kleinstkapitalgesellschaft eingestuft. Trifft denn hier nicht folgendes zu, und man wäre daher „nur“ noch eine kleine Kapitalgesellschaft?:
§ 267a (3) Keine Kleinstkapitalgesellschaften sind: 3. Unternehmen, deren einziger Zweck darin besteht, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu erwerben sowie die Verwaltung und Verwertung dieser Beteiligungen wahrzunehmen, ohne dass sie unmittelbar oder mittelbar in die Verwaltung dieser Unternehmen eingreifen, wobei die Ausübung der ihnen als Aktionär oder Gesellschafter zustehenden Rechte außer Betracht bleibt.

Thomas

Hallo Eduard,
§267a 3 hat ja 3 Unterpunkte. Bei den ersten beiden sehe ich das genauso wie Du, den Wortlaut des dritten hatte ich ja in meinen Kommentar oben reinkopiert und sehe da immer noch nicht, warum er nicht zutreffen sollte. Es steht in diesem letzten Punkt nicht drin, dass es für Dritte angeboten werden muss, und es wird auch nicht auf §1a des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften verwiesen.
Gruß, Thomas

Thomas

Danke Eduard für’s Raussuchen des Haufe Kommentars. Dass eine Holding ein „typischer Anwendungsfall“ ist, schließt für mich nicht aus, dass es noch andere Anwendungsfälle gibt. Aber ja, auch wenn man „nur“ kleine Kapitalgesellschaft und nicht Kleinstkapitalgesellschaft ist, bringt das fast die gleichen Erleichterungen mit sich. Würde dann halt trotzdem sicherheitshalber lieber gleich die Vorschriften der kleinen Kapitalgesellschaft erfüllen, statt später mal Probleme zu bekommen weil man dann rückwirkend das anpassen muss.

Johann

Muss man in der Tabelle noch das GF-Gehalt angeben ?

Norbert_aus_Berlin

Hi Eduard,
bin bei Verlängerung der LEI auf Bloomberg gestoßen, da gibt es bei nur jährlicher Verlängerung einen bessern Price …. https://lei.bloomberg.com/docs/faq#what-fees-are-involved
Natürlich kommt wie überall natürlich bei Umsatzsteuerpficht noch die Steuer drauf. 😉
VG
Norbert

Jakob Kirschner

Was ist mit Müllgebühren? Bei uns werden für Gewerbe, auch wenn sie im eigenen Haus angesiedelt sind, 38,50€ pro Jahr fällig…

Reinhard

Hallo, geht deine UG & atypisch Still denn als KleinstKapG durch? Nach §267a Abs. 3 HGB würde ich ableiten, dass es nicht geht, wenn der Unternehmenszweck einigermaßen eng gesetzt ist. Dort findet sich „Keine Kleinstkapitalgesellschaften sind: Unternehmen, deren einziger Zweck darin besteht, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu erwerben sowie die Verwaltung und Verwertung dieser Beteiligungen wahrzunehmen, ohne dass sie unmittelbar oder mittelbar in die Verwaltung dieser Unternehmen eingreifen, wobei die Ausübung der ihnen als Aktionär oder Gesellschafter zustehenden Rechte außer Betracht bleibt.“ Hat das bei dir geklappt?

Reinhard

@ Eduard: Kannst du dazu was sagen, wie es bei deiner UG aussieht?

Alex

Hallo Eduard, wenn Du IHK-Gebuehren zahlst, hast Du wohl das Gewerbe angemeldet. Ich habe gedacht, dass eine verwaltende Tätigkeit nicht anmeldepflichtig ist. Liege ich da falsch? Muss man bei vv GmbH das Gewerbe anmelden?

Alexander T.

Hallo Eduard, zum Thema IHK-Zwangsmitgliedschaft:

https://thomsenundpartner.de/pflichtmitgliedschaft-in-der-ihk/

„Rechtsgrundlage für die Mitgliedschaft ist § 2 Abs. 1 des Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern — IHK-Gesetz.

Danach gehören alle natürliche Personen, Handelsgesellschaften, andere Personenmehrheiten und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts zur IHK, wenn sie zur Gewerbesteuer veranlagt werden. Die Mitgliedschaft knüpft also unabhängig von der Rechtsform allein daran an, ob jemand zur Gewerbesteuer veranlagt wird.

Eine Veranlagung zur Gewerbesteuer findet immer aufgrund einer Gewerbesteuererklärung statt, unabhängig davon, ob die Gewerbesteuer im Ergebnis mit 0 € festgesetzt wird oder ein Befreiungstatbestand nach § 3 GewStG vorliegt. Sobald also eine Veranlagung durch das Finanzamt stattfindet, besteht auch eine Mitgliedschaft in der IHK.

Dies führt in der Praxis sehr häufig dazu, dass die IHKs Beitragsbescheide verschicken, obwohl gar keine Gewerbesteuerpflicht besteht. Typischer Fall sind rein vermögensverwaltende GmbH & Co. KGs oder GmbHs, die Pflegeheime betreiben. Der Hinweis darauf führt bei der IHK aber leider nicht weiter, weil von dort aus dann immer nur die Rückmeldung kommt, man habe sich beim zuständigen Finanzamt erkundigt und danach würde eine Veranlagung zur Gewerbesteuer erfolgen (wenn auch aufgrund der Befreiungstatbestände immer mit 0 €).

Was ist also zu tun? Es ist eine Veranlagung zu vermeiden.

Wie geht das? Es darf keine Gewerbesteuererklärung abgegeben werden.

Die Pflicht zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung ergibt sich aus § 14a GewStG i.V.m. § 25 Abs. 1 GewStDV. Danach müssen z.B. GmbHs, die nach § 3 GewStG von der Gewerbesteuer befreit sind, keine Erklärung abgeben und werden somit auch nicht zur Gewerbesteuer veranlagt und sind dann auch nicht IHK-Mitglied.

Ist bereits eine Veranlagung mit 0 € aufgrund einer Gewerbesteuererklärung erfolgt, schreiben Sie einfach das Finanzamt an und bitten um Löschung des Gewerbesteuersignals sowie um schriftliche Bestätigung. Diese übersenden Sie dann an die IHK und bitten um Aufhebung der Beitragsfestsetzung.

Das klappt? Ja!

Wenn nicht, wenden Sie sich gern an uns, wir helfen weiter!“

https://thomsenundpartner.de/pflichtmitgliedschaft-in-der-ihk/

Alexander T.

Hallo Eduard, nach mehr Recherchen… ich denke, dass für die Pflichtmitgliedschaft im Falle von vv GmbH (Achtung: nicht vv GmbH & Co. KG und abgesehen von Befreiungstatbestand nach § 3 GewStG) spricht Folgendes: 

– eine GmbH ist stets und in vollem Umfang ein Gewerbebetrieb kraft Rechtsform (§ 2 II GewStG) mit Gewerbeertrag (§ 7 GewStG)

– auf Antrag tritt eine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags um den Teil, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes der GmbH entfällt. Dies allerdings nur bei GmbH, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung, errichten und veräußern (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG)

– vgl. sehr erleuchtende BFH-Urteil vom 15.3.2000 (I R 69/99) http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2000/XX000355.HTM

„Zinserträge werden auch dann nicht von der erweiterten Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG umfasst, wenn sie aus der Anlage vereinnahmter Mietüberschüsse resultieren und wenn diese Anlage vorgenommen worden ist, um Grundstücksdarlehen tilgen zu können.“

nogard

Hallo Eduard,

bist du in Fragen Gewerbeanmeldung und IHK-Mitgliedshaft weiter gekommen?
Im Netz findet man oft Aussagen bzw Empfehlungen wie „Gewerbesteuer zahlen, aber kein Gewerbe anmelden“.
Bezogen wird die Aussage natürlich auf reine vv (trading) GmbH. Ich verstehe aber nicht wie das gehen soll?

Parallel werde ich nun versuchen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim FA ohne Gewerbeanmeldung abzugeben und werde über Ergebnisse hier berichten.

Danke im Voraus und schöne Grüße
Michael (nogard)

nogard

Hallo zusammen,

inzwischen haben sich die meisten von mir gestellten (Anfänger)Fragen beantwortet. Ggf. hilft es anderen Neugründern:

  • Bzgl. Gewerbeanmeldung habe ich mich an das LK Augsburg gewandt und innerhalb von 2 Tagen eine schriftliche und eindeutige Antwort erhalten. Demnach ist beim angegeben unternehmerischen Zweck KEINE Gewerbeanmeldung erforderlich.
  • In der steuerlichen Erfassung habe ich 0€ Gewerbesteuer angegeben. Bisher keine Rückmeldung vom FA (ist schon 3 Wochen her).
  • Eröffnungsbilanz konnte ich kostenlos über die ebilanzplus.de abgeben. Zuvor habe ich diese über Monkey-Office erstellt und bei ebilanz+ importiert. Achtung bei Semikolons in den Kontennahmen! Bei Importieren werden diese als Trennung für Spalten gelesen, hier also ist besser mit Punkten zu trennen.
  • Die LEI-Beantragung bei LEIService.com ging sehr schnell und günstig mit nur 48,75€ brutto.
  • Zusammengefasst, Stand Februar-März 2022:

Gründungstermin: 01.02.2022; 100% Handlungsfähig mit Depot: 22.02.2022. Das Ganze hat also nur 3 Wochen gedauert!

Kosten-Ersparnisse:

  • Geschäftskonto bei FINOM: 0€
  • Depot bei Captrader: 0€ (die Depot-Eröffnung hat mir am meisten Zeit und Nerven gekostet)
  • Buchhaltungssoftware (Monkey-Office): 0€
  • Gewerbeanmeldung/IHK: bisher 0€.

P.S: bereits am 24.02.2022 habe ich meine 1. Position als „professioneller“ Trader eröffnet 😉

Vielen Dank an Eduard und an alle, die mir sehr geholfen haben.

Schöne Grüße und viel Erfolg!

Michael (nogard)

Christian

Klasse, danke für den Einblick. Die Zeitvorgabe nenne ich mal Benchmark

Tim

Hey,
in deinem Text schreibst du, Holvi sei kostenlos. Das ist wohl nicht mehr der Fall: https://www.holvi.com/de/kostenloses-geschaeftskonto/
LG Tim

Daniel

Hallo Eduard,
wie du schon weist 🙂 Gründe ich gerade eine Spardosen GmbH. Ich habe schon seit ca. 2 Jahren ein Depot bei IBKR. Welcher so nebenbei gesagt, ein Super Broker ist.
Ich möchte jetzt auch ein 2t Depot für die GmbH anlegen.
Hast Du einen Tip dafür, welche Falstricke man beachten sollte?
Grüße
Daniel

Tobias

Vielen Dank für die Aufschlüsselung, das ist sehr hilfreich!
Viele Blogs gehen immer von laufenden Kosten von 1500-2500€ aus (inkl. Buchführung und Steuerberatung) und begründen dadurch, dass sich eine GmbH erst ab einem Vermögen von €100k rechnet (da Steuerersparnisse die laufenden Kosten übersteigen). Wenn man das selbst macht und bei Kosten von 300-500€ landet, sollte sich eine vvGmbH doch schon viel früher lohnen (ggf. ab €50k), oder nicht? Mich würde deine Meinung dazu mal interessieren.

´Hannes

Hallo Eduard, weißt du zufällig wie man CFD’s verbucht mit der Software Monkey Office?

´Hannes

Tradest du zufällig CFD’s? Ist es nicht ziemlich schwierig die Buchführung zu machen?

viele Grüße

Hannes

Paul

Bezüglich der Frage von Befreiung von Rundfunkgebühren durch Büro in privater Wohnung, stellt sich eine Frage, inwieweit man dann Gefahr läuft bspw. Nach Auszug aus der Wohnung eine ungewollte Betriebsaufspaltung und damit einhergehend Steuernachzahlungen zu haben.

Ich finde die Rechtssprechung hier sehr willkürlich und undurchschaubar und wäre an der Meinung der Community interessiert. Vielleicht hat auch schon jemand direkt Erfahrungen damit gemacht?

´Hannes

Hey Eduard, nutzt du keinen Steuerberater? Wollte diesen auch umgehen, aber ist es nicht ziemlich stressig die Verbuchungen der einzelnen Trades selber zu machen besonders wenn man viele Trades ausführt?

vielen Dank für deine Antwort

´Hannes

vielen Dank für die zügige Antwort. Hört sich sehr interessant an, VICTAR und Monkey Office werde ich mir mal zu Gemüte führen. Wo finde ich deinen Erfahrungsbericht zu Elster und der eBilanz?

schönen Samstag

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