Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Vertragsbeziehungen zwischen dem Mit Rückenwind Inner Circle Mitglied („Mitglied“) und Mit Rückenwind („Betreiber“) Anwendung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in einer Individualvereinbarung zwischen Mitglied und Betreiber anders vereinbart.

Präambel

Der Mit Rückenwind Inner Circle bietet seinen Mitgliedern eine geschlossene und vertrauliche Plattform („Mitgliederbereich“) um sich zu allen Fragen rund um den Aufbau und den Schutz Ihres Vermögens auszutauschen. Ein wesentliches vertrauensbildendes Element ist, dass Beiträge, Fragen, Dokumente, Videoaufzeichnungen, Empfehlungen sowie persönliche Informationen („Vertrauliche Informationen“ ) der Mitglieder und des Betreibers nur zur eigenen, privaten Nutzung verwendet werden dürden und insbesodnere nicht an Außenstehende, die nicht Mitglied sind, weiter gegeben werden dürfen.

Der Betreiber bietet den Mitgliedern im Mitgliederbereich Erfahrungswissen, Methoden und Software-Werkzeuge („Hilfsmittel“) an. Diese müssen vor der Nutzung durch Wettbewerber geschützt werden.  

§1 Vertraulichkeitspflichten

1. Vertrauliche Informationen sind sämtliche Informationen (ob schriftlich, elektronisch, mündlich, digital verkörpert oder in anderer Form), die dem Mitglied vom Betreiber oder anderen Mitgliedern offenbart werden.

2. Das Mitglied verpflichtet sich die vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln, nur für die persönliche Nutzung zu verwenden und diese Außenstehenden in keiner Weise ganz oder teilweise zur Verfügung zu stellen.

3. Das Mitglied verpflichtet sich insbesondere

  • vertrauliche Informationen in keiner Weise selbst wirtschaftlich zu verwerten oder nachzuahmen (insbesondere im Wege des sog, „Reverse Engineering“) 
  • vertrauliche Informationen in keiner Weise durch Dritte verwerten oder nachahmen zu lassen
  • auf vertrauliche Informationen in keiner Weise gewerbliche Schutzrechte insbesondere Marken, Designs, Patente oder Gebrauchsmuster anzumelden.

§2 Ausschluss von Wettbewerbern von der Mitgliedschaft

Durch §1 ergibt sich, dass Wettbewerber, Mitarbeiter von Wettbewerbern oder Geschäftspartner von Wettbewerbern („Wettbewerber„) kein Mitglied werden dürfen. Werden Wettbewerber ohne Wissen des Betreibers zu Mitgliedern stellt dies einen Verstoß gegen §1 dieser Vereinbarung dar.

§3 Vertragsstrafe

Verletzt das Mitglied oder sonstige Personen, für die das Mitglied einzustehen hat die sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Pflichten, so vereinbaren Mitglied und Betreiber die Zahlung einer Vertragsstrafe durch das Mitglied an den Betreiber, es sei denn das Mitglied hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.

Der Betreiber bestimmt die Höhe der Vertragsstrafe nach billigem Ermessen i.S.v. §315 BGB. Die Angemessenheit der Vertragsstrafe kann im Streitfall von dem zuständigen Gericht überprüft werden. Weitere Rechte, wie insbesondere die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleiben unberührt.

§4 Laufzeit

Die Vereinbarung tritt bei der erstmaligen Anmeldung im Mitgliederbereich in Kraft und endet 3 Jahre nach Beendigung der Mitgliedschaft.

§5 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Bestimmungen dieser Vereinbarung unterliegen in ihrer Durchführung und Auslegung deutschem Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ist Stuttgart, Deutschland.

§6 Schlussbestimmungen

1. Die vorliegende Vereinbarung stellt die gesamte zwischen den Parteien getroffene Vereinbarung dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung sowie Kündigungen bedürfen der Schriftform, wobei die elektronische Schriftform ausreicht. Dies gilt auch für eine Änderung bzw. Aufhebung dieser Klausel.

2. Sollte in dieser Vereinbarung eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die der nichtigen oder fehlenden Vereinbarung wirtschaftlich in gesetzlich erlaubter Weise am nächsten kommt.

Tamm, 14.07.2021