In diesem Beitrag unternehme ich den Versuch die Vermögensverwaltende GmbH mit einer Familienstiftung zu vergleichen. Mein Ziel ist es herauszufinden in welchen Bereichen die jeweilige Gesellschaftsform vorteilhaft ist.

Was ist eine Familienstiftung

Eine Stiftung ist ein einem Zweck gewidmetes Vermögen, das sich selbst gehört und auf typischerweise auf Dauer erhalten werden soll. Eine in der Praxis seltenere Ausprägung ist die Verbrauchsstiftung.

Der Wille des Stifters entscheidet über die Ausrichtung und die Ausgestaltung der Stiftung. Die Stiftungssatzung ist das entscheidende Element der Stiftung. Sie lässt sich nicht ohne Weiteres ändern.

Die Familienstiftung ist keine eigene Rechtsform sondern eine Ausprägung einer rechtsfähigen Stiftung. Sie dient laut ihrem Stiftungszweck den Interessen einer Familie. Das heisst die Begünstigten (Destinatäre) sind ausschließlich die in der Satzung bestimmten Mitglieder einer Familie.

Im Gegensatz zu den bekannteren gemeinnützigen Stiftungen zählt die Familienstiftung zu privatnützigen Stiftungen.

Gründung einer Familienstiftung

Ein finanzielles Lebenswerk schaffen mit einer Familienstiftung

Für die Gründung (Errichtung) einer Familienstiftung müssen die folgenden Voraussetzungen gegeben sein:

  • Das Stiftungsgeschäft mit dem Vermögen an die Stiftung übertragen wird, muss durchgeführt worden sein
  • Die Stiftungssatzung muss erstellt worden sein. Eine notarielle Beglaubigung der Stiftungssatzung ist nicht notwendig. (Ausnahme: Die Stiftung soll Immobilien halten)
  • Die Stiftung muss durch die Aufsichtsbehörde anerkannt worden sein

Damit eine Stiftung eine rechtsfähige Stiftung wird, ist also die Anerkennung durch die Aufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes notwendig. In meinem Fall wäre beispielsweise das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.

Kapital einer Familienstiftung

Durch das Stiftungsgeschäft wird eine Familienstiftung mit Kapital ausgestattet. Die Höhe des Grundstockvermögens ist nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern hängt von dem Bundesland ab, in dem die Stiftung errichtet wird. In Baden-Württemberg wird beispielsweise nur gefordert, dass das Grundstockkapital groß genug sein muss, damit die Stiftung ihren Zweck erfüllen kann.

Einkunftsarten einer Familienstiftung

Eine Familienstiftung kann Einkünfte aus den folgenden Einkunftsarten beziehen

Änderung der Satzung einer Familienstiftung

Falls du die Satzung einer Familienstiftung ändern möchtest, dann hat dies schwerwiegende steuerliche Auswirkungen. Eine Satzungsänderung, durch die eine Änderung des Stiftungscharakters einer Familienstiftung bewirkt wird, gilt erbschaftsteuerrechtlich als Errichtung einer neuen Familienstiftung. Das ist davon unabhängig ob die Änderung zu Lebzeiten oder erst nach dem Tod des Stifters erfolgt (siehe ErbStG
§ 7 Schenkungen unter Lebenden, Absatz 1, Nummer 8
). Hier findest du eine sehr gute Zusammenfassung der steuerlichen Folgen einer Satzungsänderung.

Satzungsänderungen können ggf. glimpflich ablaufen, wenn Sie dazu dienen den Stifterwillen bestmöglich umzusetzen. Änderungen sollten aber immer vorher mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt werden um böse Überraschungen zu vermeiden.

Freibeträge einer Familienstiftung

Eine Familienstiftung gehört zu den unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften. Damit steht ihr zum einen ein jährlicher Freibetrag von der Körperschaftsteuer von 5.000 Euro zu (§ 24 KStG). Ebenso steht ihr ein jährlicher Freibetrag von der Gewerbesteuer von 5.000 Euro zu ((§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 GewStG)). Hier findest du eine sehr gute Zusammenfassung der Freibeträge einer Stiftung.

Verpflichtung zur Abgabe der Gewerbesteuer

Eine Familienstiftung ist anders als eine GmbH nicht per Gesellschaftsform zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet. Solange du also mit deiner Familienstiftung kein Gewerbe betreibst, ist deine Familienstiftung auch nicht zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet.

Buchführung

Eine Kapitalgesellschaft, egal ob UG oder GmbH ist durch ihre Rechtsform zur doppelten Buchführung verpflichtet. Eine entsprechende Verpflichtung für eine Familienstiftung existiert nicht. Je nachdem wie aktiv du beispielsweise mit Aktien handelst, kann dieser Unterschied sich stark auf deinen Aufwand bei der Buchführung auswirken.

IHK Mitgliedschaft

Für eine Familienstiftung besteht keine Pflichtmitgliedschaft bei der IHK. Selbst eine rein vermögensverwaltende GmbH ist durch ihre Gesellschaftsform als Kapitalgesellschaft Pflichtmitglied bei der IHK und muss die jährlichen Gebühren bezahlen.

Besteuerung von Dividenden

Dividendenausschüttungen von Aktien, die innerhalb der Familienstiftung gehalten werden, werden mit der Körperschaftsteuer besteuert. Im Vergleich zur vv GmbH entfällt die Gewerbesteuer.

Einbringung von Kapital über Darlehen

Das Einbringen von Kapital in eine Familienstiftung über Darlehen ist ebenso möglich wie bei einer vv GmbH.

Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften

Für die Verrechnung für Verluste aus Termingeschäften gilt bei Familienstiftungen wie im Privatvermögen eine Höchstgrenze von 20.000 Euro.

Erbersatzsteuer für die Familienstiftung

Da eine Familienstiftung sich selbst gehört und dadurch nicht vererbt werden kann, würde eigentlich keine Erbschaftsteuer anfallen. Da es nicht sein kann, dass dem Fiskus diese Einnahmen entgehen, wird alle 30 Jahre eine fiktive Vererbung angenommen und für diese muss die Familienstiftung dann Erbschaftsteuer entrichten. Dabei gibt es allerdings einen Freibetrag von 800.000 Euro.

Kapitalertragsteuer bei Ausschüttung

Immer wenn die Familienstiftung Ausschüttungen an die Begünstigten macht, dann müssen diese die erhaltenen Einnahmen mit der Kapitalertragsteuer versteuern. Hier gibt es keinen Unterschied zur vv GmbH.

Veröffentlichungspflichten

Eine Familienstiftung muss sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen. Damit aber nachvollziehbar ist, wer hinter welcher Stiftung steht wurde 2017 das Transparenzregister für Stiftungen eingeführt. Dort müssen allerdings keine Jahresabschlüsse veröffentlicht werden.

Die Familienstiftung im Vergleich

Vermögensverwaltende UG/GmbHFamilienstiftung
GründungMuss in jedem Fall notariell beglaubigt werden.Muss nur notariell beglaubigt werden, wenn Immobilien im Stiftungsvermögen enthalten sind.
Legal Entity Identifier (LEI)Wird benötigt, wenn Wertpapiere gehandelt werden.Wird benötigt, wenn Wertpapiere gehandelt werden.
KapitalFür die vermögensverwaltende GmbH werden 25.000 Euro Stammkapital benötigt. Eine UG kann mit einem beliebigen Stammkapital < 25.000 Euro gegründet werden.Eine Mindesthöhe des Grundstockvermögens ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Es sollte die zuständige Stiftungsbehörde angefragt werden.
EinkunftsartenDie Vermögensverwaltende GmbH erzielt ausschließlich Einkünfte aus Gewerbe.Kann Einkünfte aus allen Einkunftsarten beziehen.
SatzungsänderungMuss notariell beglaubigt werdenSatzungsänderung wird im schlimmsten Fall wie eine Neugründung behandelt: Löst insbesondere Erbschaftsteuer aus
KörperschaftssteuerKein FreibetragFreibetrag von 5.000 Euro pro Jahr
GewerbesteuerMuss abgegeben werden, auch wenn kein Gewerbe betrieben wird.Fällt nicht an, wenn kein Gewerbe betrieben wird.
BuchführungPflicht zur doppelten BuchführungKeine Pflicht zur doppelten Buchführung
IHKPflichtmitgliedschaft, auch wenn kein Gewerbe betrieben wirdKeine Pflichtmitgliedschaft
Besteuerung von DividendenKörperschaftsteuer + GewerbesteuerNur Körperschaftsteuer
DarlehenEinbringung von Kapital über Darlehen ist möglichEinbringung von Kapital über Darlehen ist möglich
TermingeschäfteVerluste unbegrenzt verrechenbarVerluste bis maximal 20.000 Euro verrechenbar
ImmobilienLaufende Besteuerung mit Körperschaftsteuer.
Verkauf ist steuerpflichtig unabhängig von der Haltedauer.
Laufende Besteuerung mit Körperschaftsteuer. Verkauf ist nach 10 Jahren Haltedauer steuerfrei.
CryptoVerkäufe voll steuerpflichtig.Verkäufe nach einem Jahr steuerfrei.
ErbersatzsteuerNeinAlle 30 Jahre, Freibetrag: 800.000 Euro
AbgeltungssteuerJa, bei Ausschüttungen an GesellschafterJa, bei Ausschüttungen an Destinatäre
VeröffentlichungspflichtenJa, durch Veröffentlichung des Jahresabschlusses beim HandelsregisterAnmeldung beim Transparenzregister.
Vergleich von Familienstiftung und Vermögensverwaltender GmbH

Fazit: Das Ziel ist entscheidend

Mit einer Familienstiftung ist die Idee verbunden die in das Stiftungsvermögen eingebrachten Werte dauerhaft zu sichern. Sie sollen unantastbar sein, unabhängig von gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umständen. Das Stiftungsvermögen wird vom Stifter also typischerweise dauerhaft und unwiederbringlich aufgegeben. Eine Familienstiftung sollte also noch mehr als eine vv GmbH langfristig gedacht und geplant werden.

Der Vergleich von Familienstiftung und vv GmbH zeigt aus meiner Sicht einige sehr schöne Vorteile der Familienstiftung. Die fehlende Verpflichtung zur doppelten Buchführung gehört eindeutig dazu. Wer zahlreiche Aktien-Trades in Fremdwährungen in der doppelten Buchführung dokumentieren musste, der weiss, dass dies nicht vergnügungssteuerpflichtig ist. Außerdem ist der Freibetrag auf die Kapitalertragsteuer und die Gewerbesteuer ein schöner Bonus.

Ein unerwarteter Vorteil der Familienstiftung ist, dass die Gewinne aus dem Verkauf von Crypto-Assets nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei sind.

Außerdem ist der Verkauf von Immobilien nach 10 Jahren genau wie im Privatvermögen steuerfrei möglich.

Ein möglicher Stolperstein ist die fehlende Flexibilität der Satzung. Tiefgreifende Korrekturen in der Satzung, die beispielsweise die Begünstigten ändern führen zu schmerzhaften steuerlichen Folgen.

Bei uns im Inner Circle sammeln erste Mitglieder Erfahrungen mit der Errichtung einer Familienstiftung. Ich sehe sie als sehr interessante Alternative zu einer vv GmbH und werde mich tiefer einarbeiten. Habt ihr euch schon zu einer Familienstiftung beraten lassen? Was sind eure Erfahrungen?


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Johann

Hi Eduard, Verlustbegrenzung liegt, wie bei Privatpersonen bei 20.000€.

Michael Ernst

Woher kommt denn die Gewissheit, dass hier die Verlustverrechnungsbegrenzung Verwendung findet? Die Regelung ist doch EStG.
„Die Familienstiftung unterliegt grundsätzlich der Körperschaftssteuer und muss ihr Einkommen mit 15 % plus Soli versteuern.“ – sprich die steuerlichen Regeln von Kapitalgesellschaften gelten hier. Stiftungen profitieren ja auch von der Regelung für 1,5 Prozent Versteuerung bei Veräußerungsgewinnen. Das wäre sehr seltsam wenn mal die eine Besteuerung gilt, mal die andere. Daher würde ich sie bitten das nochmal zu prüfen und gegebenenfalls zu Korrigieren.

Michael Kempers

in der Tat ist die Verlustbegrenzung auf 20.000 Euro für mich ein K.O Kriterium, da einige Optionsstrategien somit nicht handelbar sind (Butterfly, Iron Condor, kauf von Call und Putoptionen, da ich hier ja kein Stillhalter bin. Wo ist dann der Vorteil gegenüber der Privatperson. Die Frage stellt sich schnell, wieviel Kapital denkt man einzubringen, und wo liegt der Break Even Point. Doppelte Buchführung selbst bei händischen buchen durch Steuerberater kostet bei 400 Buchungen im
Monat 200 Euro. Bei einem Depot von >200.000 ist das doch eher Peanuts oder? Der Jshresabschluss der GmbH kostet ca. 1500-2.000 Euro.

Roland Höltgen

Ich habe mich für das Thema interessiert. Ich mache hauptsächlich Termingeschäfte. Mit der Verlustbeschränkung käme ich klar. Ich hatte schon mal Kontakt mit einer Kanzlei aufgenommen zu diesem Thema. Die haben mir abgeraten, dies aber nicht weiter begründet. Die Verlustbeschränkung, falls sie vom Verfassungsgericht bestätigt wird, könnte allerdings irgendwann auf 0€ gehen oder andere Schikanen sind möglich. Mit einer Stiftung kann ich aber nicht flexibel reagieren. Wenn viel Geld da ist, ist das jedoch eine zusätzliche Option.

Tung Nguyen

Sehr interessanter Beitrag! Vielen Dank Eduard für die Zusammenstellung der Infos! Ich denke gerade darüber nach, mein Krypto-Portfolio in eine vv GmbH zu überführen aufgrund steuerlicher Vorteile. Dennoch nach dem gestrigen Webinar zum Thema Buchhaltung und doppelte Buchführung mit Ride Capital und Frank Konewka schreckt mich die Komplexität der Thematik etwas ab. Vor allem, wenn man über verschiedene Plattformen Trades abwickeln und eine große Anzahl an Transaktionen im Jahr tätigt, dürfte der Aufwand sehr groß ausfallen. Letztlich weiß ich nicht ob die steuerlichen Vorteile durch die GmbH wirklich die administrativen und buchhalterischen Aufwendungen überwiegen. Die Idee mit der Familienstiftung ist jedenfalls eine Überlegung wert für Leute, die steuerliche Vorteile einer Firma/Unternehmung nutzen aber gleichzeitig den administrativen Aufwand auf das absolute Minimum halten wollen.

Alex P.

Der vor-vorletzte Absatz „Außerdem ist der Verkauf von Immob“ ist nicht beendet 🙂

Ralf Jantschke

Die Frage ist doch nicht entweder oder sondern wie kombiniere ich die beiden Rechtsformen optimal!
Die Familienstitung als Holding und die VVGmbH drunter mit der ich die ganzen kurfristigen und risikoreicheren Invests und Sonderassets wir Kypto etc bewege
Die wichtigen angesprochenen Fragen:
Was will ich ?
Wie soll das gesamte Konstrukt am Ende aussehen ( wie komme ich hin und wie erhalte ich mir trotzdem Sicherheit und eine gewisse Flexibilität)

Liz

Sehr guter Punkt! Ganz genau sowas stelle ich mir auch vor, weiß jedoch noch nicht, wie ich dahinkomme. Und da einen Experten zu finden, der sich mit allem auskennt, ist wie die Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen.

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