In diesem Beitrag unternehme ich den Versuch die Vermögensverwaltende GmbH mit einer Familienstiftung zu vergleichen. Mein Ziel ist es herauszufinden in welchen Bereichen die jeweilige Gesellschaftsform vorteilhaft ist.
Was ist eine Familienstiftung
Eine Stiftung ist ein einem Zweck gewidmetes Vermögen, das sich selbst gehört und auf typischerweise auf Dauer erhalten werden soll. Eine in der Praxis seltenere Ausprägung ist die Verbrauchsstiftung.
Der Wille des Stifters entscheidet über die Ausrichtung und die Ausgestaltung der Stiftung. Die Stiftungssatzung ist das entscheidende Element der Stiftung. Sie lässt sich nicht ohne Weiteres ändern.
Die Familienstiftung ist keine eigene Rechtsform sondern eine Ausprägung einer rechtsfähigen Stiftung. Sie dient laut ihrem Stiftungszweck den Interessen einer Familie. Das heisst die Begünstigten (Destinatäre) sind ausschließlich die in der Satzung bestimmten Mitglieder einer Familie.
Im Gegensatz zu den bekannteren gemeinnützigen Stiftungen zählt die Familienstiftung zu privatnützigen Stiftungen.
Gründung einer Familienstiftung

Für die Gründung (Errichtung) einer Familienstiftung müssen die folgenden Voraussetzungen gegeben sein:
- Das Stiftungsgeschäft mit dem Vermögen an die Stiftung übertragen wird, muss durchgeführt worden sein
- Die Stiftungssatzung muss erstellt worden sein. Eine notarielle Beglaubigung der Stiftungssatzung ist nicht notwendig. (Ausnahme: Die Stiftung soll Immobilien halten)
- Die Stiftung muss durch die Aufsichtsbehörde anerkannt worden sein
Damit eine Stiftung eine rechtsfähige Stiftung wird, ist also die Anerkennung durch die Aufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes notwendig. In meinem Fall wäre beispielsweise das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.
Kapital einer Familienstiftung
Durch das Stiftungsgeschäft wird eine Familienstiftung mit Kapital ausgestattet. Die Höhe des Grundstockvermögens ist nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern hängt von dem Bundesland ab, in dem die Stiftung errichtet wird. In Baden-Württemberg wird beispielsweise nur gefordert, dass das Grundstockkapital groß genug sein muss, damit die Stiftung ihren Zweck erfüllen kann.
Einkunftsarten einer Familienstiftung
Eine Familienstiftung kann Einkünfte aus den folgenden Einkunftsarten beziehen
- Gewerbebetrieb
- Kapitalvermögen
- Vermietung und Verpachtung
- Sonstige Einkünfte nach §22 EStG (beispielsweise private Veräußerungsgeschäfte)
Änderung der Satzung einer Familienstiftung
Falls du die Satzung einer Familienstiftung ändern möchtest, dann hat dies schwerwiegende steuerliche Auswirkungen. Eine Satzungsänderung, durch die eine Änderung des Stiftungscharakters einer Familienstiftung bewirkt wird, gilt erbschaftsteuerrechtlich als Errichtung einer neuen Familienstiftung. Das ist davon unabhängig ob die Änderung zu Lebzeiten oder erst nach dem Tod des Stifters erfolgt (siehe ErbStG
§ 7 Schenkungen unter Lebenden, Absatz 1, Nummer 8). Hier findest du eine sehr gute Zusammenfassung der steuerlichen Folgen einer Satzungsänderung.
Satzungsänderungen können ggf. glimpflich ablaufen, wenn Sie dazu dienen den Stifterwillen bestmöglich umzusetzen. Änderungen sollten aber immer vorher mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt werden um böse Überraschungen zu vermeiden.
Freibeträge einer Familienstiftung
Eine Familienstiftung gehört zu den unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften. Damit steht ihr zum einen ein jährlicher Freibetrag von der Körperschaftsteuer von 5.000 Euro zu (§ 24 KStG). Ebenso steht ihr ein jährlicher Freibetrag von der Gewerbesteuer von 5.000 Euro zu ((§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 GewStG)). Hier findest du eine sehr gute Zusammenfassung der Freibeträge einer Stiftung.
Verpflichtung zur Abgabe der Gewerbesteuer
Eine Familienstiftung ist anders als eine GmbH nicht per Gesellschaftsform zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet. Solange du also mit deiner Familienstiftung kein Gewerbe betreibst, ist deine Familienstiftung auch nicht zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet.
Buchführung
Eine Kapitalgesellschaft, egal ob UG oder GmbH ist durch ihre Rechtsform zur doppelten Buchführung verpflichtet. Eine entsprechende Verpflichtung für eine Familienstiftung existiert nicht. Je nachdem wie aktiv du beispielsweise mit Aktien handelst, kann dieser Unterschied sich stark auf deinen Aufwand bei der Buchführung auswirken.
IHK Mitgliedschaft
Für eine Familienstiftung besteht keine Pflichtmitgliedschaft bei der IHK. Selbst eine rein vermögensverwaltende GmbH ist durch ihre Gesellschaftsform als Kapitalgesellschaft Pflichtmitglied bei der IHK und muss die jährlichen Gebühren bezahlen.
Besteuerung von Dividenden
Dividendenausschüttungen von Aktien, die innerhalb der Familienstiftung gehalten werden, werden mit der Körperschaftsteuer besteuert. Im Vergleich zur vv GmbH entfällt die Gewerbesteuer.
Einbringung von Kapital über Darlehen
Das Einbringen von Kapital in eine Familienstiftung über Darlehen ist ebenso möglich wie bei einer vv GmbH.
Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften
Für die Verrechnung für Verluste aus Termingeschäften gilt bei Familienstiftungen wie im Privatvermögen eine Höchstgrenze von 20.000 Euro.
Erbersatzsteuer für die Familienstiftung
Da eine Familienstiftung sich selbst gehört und dadurch nicht vererbt werden kann, würde eigentlich keine Erbschaftsteuer anfallen. Da es nicht sein kann, dass dem Fiskus diese Einnahmen entgehen, wird alle 30 Jahre eine fiktive Vererbung angenommen und für diese muss die Familienstiftung dann Erbschaftsteuer entrichten. Dabei gibt es allerdings einen Freibetrag von 800.000 Euro.
Kapitalertragsteuer bei Ausschüttung
Immer wenn die Familienstiftung Ausschüttungen an die Begünstigten macht, dann müssen diese die erhaltenen Einnahmen mit der Kapitalertragsteuer versteuern. Hier gibt es keinen Unterschied zur vv GmbH.
Veröffentlichungspflichten
Eine Familienstiftung muss sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen. Damit aber nachvollziehbar ist, wer hinter welcher Stiftung steht wurde 2017 das Transparenzregister für Stiftungen eingeführt. Dort müssen allerdings keine Jahresabschlüsse veröffentlicht werden.
Die Familienstiftung im Vergleich
Vermögensverwaltende UG/GmbH | Familienstiftung | |
---|---|---|
Gründung | Muss in jedem Fall notariell beglaubigt werden. | Muss nur notariell beglaubigt werden, wenn Immobilien im Stiftungsvermögen enthalten sind. |
Legal Entity Identifier (LEI) | Wird benötigt, wenn Wertpapiere gehandelt werden. | Wird benötigt, wenn Wertpapiere gehandelt werden. |
Kapital | Für die vermögensverwaltende GmbH werden 25.000 Euro Stammkapital benötigt. Eine UG kann mit einem beliebigen Stammkapital < 25.000 Euro gegründet werden. | Eine Mindesthöhe des Grundstockvermögens ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Es sollte die zuständige Stiftungsbehörde angefragt werden. |
Einkunftsarten | Die Vermögensverwaltende GmbH erzielt ausschließlich Einkünfte aus Gewerbe. | Kann Einkünfte aus allen Einkunftsarten beziehen. |
Satzungsänderung | Muss notariell beglaubigt werden | Satzungsänderung wird im schlimmsten Fall wie eine Neugründung behandelt: Löst insbesondere Erbschaftsteuer aus |
Körperschaftssteuer | Kein Freibetrag | Freibetrag von 5.000 Euro pro Jahr |
Gewerbesteuer | Muss abgegeben werden, auch wenn kein Gewerbe betrieben wird. | Fällt nicht an, wenn kein Gewerbe betrieben wird. |
Buchführung | Pflicht zur doppelten Buchführung | Keine Pflicht zur doppelten Buchführung |
IHK | Pflichtmitgliedschaft, auch wenn kein Gewerbe betrieben wird | Keine Pflichtmitgliedschaft |
Besteuerung von Dividenden | Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer | Nur Körperschaftsteuer |
Darlehen | Einbringung von Kapital über Darlehen ist möglich | Einbringung von Kapital über Darlehen ist möglich |
Termingeschäfte | Verluste unbegrenzt verrechenbar | Verluste bis maximal 20.000 Euro verrechenbar |
Immobilien | Laufende Besteuerung mit Körperschaftsteuer. Verkauf ist steuerpflichtig unabhängig von der Haltedauer. | Laufende Besteuerung mit Körperschaftsteuer. Verkauf ist nach 10 Jahren Haltedauer steuerfrei. |
Crypto | Verkäufe voll steuerpflichtig. | Verkäufe nach einem Jahr steuerfrei. |
Erbersatzsteuer | Nein | Alle 30 Jahre, Freibetrag: 800.000 Euro |
Abgeltungssteuer | Ja, bei Ausschüttungen an Gesellschafter | Ja, bei Ausschüttungen an Destinatäre |
Veröffentlichungspflichten | Ja, durch Veröffentlichung des Jahresabschlusses beim Handelsregister | Anmeldung beim Transparenzregister. |
Fazit: Das Ziel ist entscheidend
Mit einer Familienstiftung ist die Idee verbunden die in das Stiftungsvermögen eingebrachten Werte dauerhaft zu sichern. Sie sollen unantastbar sein, unabhängig von gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umständen. Das Stiftungsvermögen wird vom Stifter also typischerweise dauerhaft und unwiederbringlich aufgegeben. Eine Familienstiftung sollte also noch mehr als eine vv GmbH langfristig gedacht und geplant werden.
Der Vergleich von Familienstiftung und vv GmbH zeigt aus meiner Sicht einige sehr schöne Vorteile der Familienstiftung. Die fehlende Verpflichtung zur doppelten Buchführung gehört eindeutig dazu. Wer zahlreiche Aktien-Trades in Fremdwährungen in der doppelten Buchführung dokumentieren musste, der weiss, dass dies nicht vergnügungssteuerpflichtig ist. Außerdem ist der Freibetrag auf die Kapitalertragsteuer und die Gewerbesteuer ein schöner Bonus.
Ein unerwarteter Vorteil der Familienstiftung ist, dass die Gewinne aus dem Verkauf von Crypto-Assets nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei sind.
Außerdem ist der Verkauf von Immobilien nach 10 Jahren genau wie im Privatvermögen steuerfrei möglich.
Ein möglicher Stolperstein ist die fehlende Flexibilität der Satzung. Tiefgreifende Korrekturen in der Satzung, die beispielsweise die Begünstigten ändern führen zu schmerzhaften steuerlichen Folgen.
Bei uns im Inner Circle sammeln erste Mitglieder Erfahrungen mit der Errichtung einer Familienstiftung. Ich sehe sie als sehr interessante Alternative zu einer vv GmbH und werde mich tiefer einarbeiten. Habt ihr euch schon zu einer Familienstiftung beraten lassen? Was sind eure Erfahrungen?