Schon seit Gründung deiner vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft als UG mit Hilfe des Musterprotokolls bist du Geschäftsführer deiner Spardosen GmbH. Weil du auch gleichzeitig mehr als 50% der Stimmrechte hast bist du sogar beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF). Damit für das Finanzamt alles seine Richtigkeit hat musst du während der Gründung auch noch deinen Geschäftsführer-Anstellungsvertrag beim Fiskus einreichen. Im folgenden beschreibe ich den Aufbau des Anstellungsvertrags, den ich verwendet habe.

Wichtige Vertragsbestandteile

In meinem Geschäftsführer-Anstellungsvertrag sind unter anderem die folgenden Punkte zwischen mir als Geschäftsführer und meiner Spardosen GmbH geregelt.

Vertretungsbefugnis

Dieser Abschnitt Punkt regelt welche Vertretungsbefugnisse ich als Geschäftsführer meiner Vermögensverwaltenden GmbH habe. Unter anderem ist darin geregelt, daß ich für die Gesellschaft Wertpapierdepots eröffnen darf.

Pflichten und Verantwortlichkeit

Zu meinen Verantwortlichkeiten als Geschäftsführer gehören unter anderem die folgenden Punkte, die im Anstellungsvertrag aufgeführt werden:

  • Einhaltung rechtlicher und steuerlicher Vorschriften
  • Leitung und Überwachung des Unternehmens
  • Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Erstellung von Vorschlägen für die Ergebnisverwendung
  • Einberufung von Gesellschafterversammlungen zur Beschlussfassung

Dienstort und Arbeitszeit

Hier regele ich wo und zu welchen Zeiten als Geschäftsführer meine Leistungen für die vermögensverwaltende GmbH zu erbringen habe.

Vertragsdauer

Im Abschnitt Vertragsdauer wird der Beginn deines Vertrags festgehalten. Außerdem werden Punkte wie die Kündigung oder Abberufung geregelt.

Vergütung

Grundsätzlich kannst du als Gesellschafter-Geschäftsführer deiner Spardosen GmbH die gleichen Vergütungsbestandteile erhalten wie andere Arbeitnehmer einer GmbH.

Dazu gehören ein monatliches Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Tantiemen, Versorgungszusagen, betriebsübliche Sozialleistungen, Überlassung eines Geschäftswagens zur privaten Nutzung sowie unentgeltliche Privatnutzung von Laptops oder Smartphones.

Für meinen ersten Vertrag habe ich es sehr einfach gehalten und nur ein symbolisches Festgehalt von 5 Euro pro Monat vereinbart. Sobald der Ertrag meiner Spardosen GmbH es hergibt wird der Vertrag um Vergütungsbestandteile wie steuerfreie Sachbezüge, Versorgungszusagen und Geschäftswagen erweitert.

Höhe des Gehalts

Steuerlich problematisch ist die Höhe deines GGF Gehalts eigentlich nur, wenn sie gewisse Grenzen überschreitet. Bei einem zu hohen Gehalt unterstellt der Fiskus dir nämlich eine verdeckte Gewinnausschüttung. In diese Gefahr geraten wir in den Aufbaujahren in der Regel nicht, weil wir das Gehalt auf einen symbolischen Betrag begrenzen.

Vorraussetzungen für die Anerkennung

Es gibt einige Punkte, die du beachten solltest, um zu verhindern, dass das Finanzamt das GGF Gehalt aus formalen Gründen nicht anerkennt.

Du musst als GGF vom Selbstkontrahierungsverbot nach § 181 BGB befreit sein. Fehlt diese Bereifung dann dürftest du als Gesellschafter-Geschäftsführer kein Rechtsgeschäft im Namen der GmbH mit dir selbst abschließen. Damit wäre auch der Anstellungsvertrag unwirksam und würde steuerlich nicht anerkannt. Da du aber deine Spardosen GmbH mit Musterprotokoll gegründet hast besteht diese Gefahr nicht.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass es einen schriftlichen Anstellungsvertrag gibt. Diesen benötigst du aber ohnehin schon während der Gründung für die Anmeldung beim Finanzamt.

Für Abschluss und Änderung des Anstellungsvertrags ist die Gesellschafterversammlung zuständig. Es sollte also ein entsprechendes Protokoll der Gesellschafterversammlung vorliegen. Das gilt auch bei einer Ein-Mann-GmbH.

Im Anstellungsvertrag muss klar und deutlich stehen welche Leistungen der Geschäftsführer zu erbringen hat und welche Vergütungen die GmbH zahlt.

Vergütungen wie Boni müssen vor einer Auszahlung im Anstellungsvertrag klar definiert sein. Erfolgt die Änderung des Anstellungsvertrags erst nach einer Zahlung wertet der Fiskus das als verdeckte Gewinnausschüttung.

Schließlich müssen die Vereinbarungen tatsächlich gelebt werden. Das heisst Gehälter müssen beispielsweise in der Buchhaltung erfasst werden.

Buchhaltung

Für die Erfassung deines GGF Gehalts in der Buchhaltung gibt es das spezielle Aufwandskonto „Gesellschafter-Geschäftsführer“ mit der Nummer 6024.

Lohnsteuer

Eigentlich ist deine vermögensverwaltende GmbH dazu verpflichtet die Lohnsteuer für dein Gehalt einzubehalten und an das Finanzamt zu überweisen. Es gibt allerdings Verdienstschwellen unterhalb derer keine Lohnsteuer einbehalten werden muss. Laut der besonderen Lohnsteuertabelle für nicht sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer muss für einen ledigen GGF keine Lohnsteuer einbehalten werden, wenn der monatliche Verdienst unter der Schwelle von 967 Euro liegt.

Sozialabgaben

Du erfüllst für deine vermögensverwaltende GmbH mehrere Rollen. Zum einen bist du Gesellschafter, der Anteile an deiner Spardosen GmbH hält, gleichzeitig bist du aber auch Geschäftsführer. Diese Doppelrolle wird als Gesellschafter-Geschäftführer (GGF) bezeichnet. Unter den folgenden Bedingungen bist du als GGF kein Angestellter deiner vermögensverwaltenden GmbH sondern ein selbständiger Unternehmer und nicht sozialversicherungspflichtig.

Du hältst mehr als nur geringe Unternehmensanteile
Du bist nicht von der Gesellschaft abhängig
Du kannst selbstständig über Ort und Zeit deiner Arbeitsleistung entscheiden
Du bist nicht weisungsabhängig

Das heißt du musst auf dein Gehalt als GGF keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Arbeits-, Renten- und Pflegeversicherung zahlen.

Wenn du neben dem Job als GGF einer Hauptbeschäftigung zum Beispiel als Angestellter nachgehst, dann ist es sinnvoll für das (in unserem Fall sehr niedrige) symbolische GGF Gehalt die Lohnsteuerklasse VI zu wählen.

Beispiel: Geschäftsführer-Anstellungsvertrag

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Beispiel Geschäftsführer-Anstellungsvertrag

Du kannst dir mein Beispiel für einen Geschäftsführer-Anstellungsvertrag, den ich für meine Vermögensverwaltende GmbH benutzt habe bei Digistore24 herunterladen. Alternativ findest du im Internet zum Teil kostenlose Vorlagen. Diese kannst du dann mit meinen Hinweisen anpassen oder von einem Steuerberater auf deine Bedürfnisse zuschneiden lassen


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Roland

Wie immer sind sehr nützliche Tipps enthalten

Marc-Andre Harder

Moin Eduard,
vielen Dank zunächst für all die Beiträge, die ich mit großem Interesse gelesen habe. Im Grunde war dieser Blog der Anlass für mich, auch eine vermögensverwaltende UG zu gründen. Mit meinem Steuerberater habe ich auch das Thema Geschäftsführergehalt besprochen. Es müsste hier unbedingt in deinem Beitrag erwähnt werden, dass sich das Geschäftsführergehalt auf die Haupttätigkeit bezieht. Als Geschäftsführer im Nebenerwerb wird man in die Lohnsteuerklasse VI eingestuft.

Gruß Marc

Marc

Hallo Eduard,
dies gilt aber nicht für „beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer“. Siehe hierzu auch:

Meine Situation ist etwas anders. Ich bin Lohnsteuerklasse I und beziehe keine zweites Gehalt als Geschäftsführer 🙂

Gruß Marc

Steffen

Hallo Eduard,

ich greife diese Diskussion hier einmal auf, da ich mir zeitnah bei meiner Spardosen UG ein Gehalt auszahlen lassen möchte.

Wenn man die UG im Nebenerwerb neben seinem Hauotjob betreibt, ist nach meiner Ansicht eine Versteuerung des Gehalts mit Lohnsteuer ab dem ersten Euro fällig, da Steuerklasse 6 (https://www.lohn-info.de/lohnsteuersteuertabellen_2019.html, ganz rechts in der unteren Tabelle). Demnach muss auch eine Lohnsteuer Anmeldung via ELStAM erfolgen. Ein GGF zählt in diesem Sinne als normaler Arbeitnehmer laut diversen Quellen. Machst du die Anmeldung für die 5€ oder wie versteuerst du am Ende dieses Gehalt?

Viele Grüße
Steffen

Christoph

Hallo Eduard,
wenn der geschäftsführende Gesellschafter kein Gehalt beziehen soll, ist auch gar kein Vertrag notwendig. Nicht einmal ein mündlicher. Selbst wenn ein Gehalt gezahlt wird, gibt es kein Schriftformerfordernis. Gegenüber dem Finanzamt ist es aber sinnvoll, bei Gehaltszahlungen eine Grundlage zu haben die man zeigen kann.
Insofern ist KEIN GF Dienstvertrag notwendig. Ein Arbeitsvertrag ist es ohnehin nicht, da der GFG als Organ und als beherrschender Gesellschafter nicht abhängig beschäftigt wird.

Grüße, Christoph

Stefan

Hallo Eduard,
vielen dank für Deine informativen Artikel!
Spräche Deiner Meinung nach etwas dagegen, komplett auf ein GF-Gehalt zu verzichten?
Beste Grüße
Stefan

Stefan

Hallo Eduard.

Eine simple Frage: Muss neben dem Geschäftsführervertrag eigentlich auch ein Gesellschaftsvertrag des Unternehmens existieren? Das habe ich noch nirgends wahrgenommen, würde aber gerne deine Meinung dazu in Erfahrung bringen.

Viele Grüße,
Stefan

Sabine

Hallo an alle,
ich habe eine Frage zu der ich nirgendwo eine klare Antwort finden konnte. Ich bin in der Gründung und an dem Punkt wo die Stammkapitaleinzahlung stattgefunden und die Handelsregistereintragung ansteht. Meine Frage: wenn ich, um Steuervergünstigungen gelten machen zu können, dem Finanzamt einen Geschäftsfüheranstellungsvertrag (inkl. Gesellschafterbeschluss oder ohne?) überreichen muss, muss dieser dann vorher notariell beurkundet werden? Oder reicht einfach die Ausarbeitung des Gesellschafterprotkolls mit der Bestellung des GF und die des Anstellungsvertrages ohne eine Beglaubigung Dritter? Wie habt Ihr das gemcht? Vielen Dank schonmal für die Antwort….Sabine

Christian

Hallo Eduard,

ersteinmal vielen, vielen Dank für die ausführlichen und hilfreichen Artikel.

Nach vielen Jahren des „guten Verdienens als Angestellter“ aber auch hohen Abgabenlast auf die privaten Finanzanlagen bin ich auf die Vermögensverwaltende Gesellschaft aufmerksam geworden. So hilfreiche Informationen für meine persönliche Situation wie hier konnte ich allerdings noch nirgendwo anders finden, einfach top!

Nun möchte ich auch bald selbst meine eigene UG gründen und habe trotz Deiner ausführlichen Beschreibungen noch einige Fragen für die Anfangsphase im Kopf zu denen ich keine Antwort gefunden oder sie überlesen habe:

A) Wenn man sich kein Gehalt als Geschäftsführer auszahlen möchte, braucht man dann überhaupt einen Geschäftsführervertrag? Und könnte man den Vertrag alternativ mit 0 Euro Gehalt versehen?

B) Wie regelt man am besten eine „Vertretung als Geschäftsführer“ (z.B. ich liege im Koma)? Bestellt man zur Sicherheit einen zweiten Geschäftsführer (z.B. die Ehefrau)?

C) Grundsätzlich gehört mein Privatvermögen meiner Ehefrau und mir zusammen, nimmt man sie als 2ten Gesellschafter gleich bei der Gründung mit 50% auf oder hätte dies Nachteile und es gibt andere Lösungen?

Lieben Dank schonmal vorab für Deine Zeit und Antworten.

Christian

Danke für die schnelle Rückmeldung. Ich hatte gehofft, dass Du eventuell dazu schon recherchiert hattest, da Du im Artikel geschrieben hast:
Weil du auch gleichzeitig mehr als 50% der Stimmrechte hast bist du sogar beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF)“

Wenn nun z.B. 2 Gesellschafter mit je 50% gründen wären beide ja keine „beherrschenden“ Gesellschafter. Hat ein beherrschender GGF Deiner Erfahrung nach andere Rechte / Pflichten und damit Vor-/Nachteile als ein „normaler“?

Thomas BN/LIS

VORSICHT: betreibt ihr eine GmbH ohne branchenübliches GF-Gehalt, kann/ wird dieser Verzicht vom FA regelmäßig als verdeckte Einlage (mit entsprechenden Konsequenzen) eingestuft.

Jimmy

Eine verdeckte Einlage bezieht sich auf einen bilanzierungsfähigen Vermögensgegenstand. Der ‚Verzicht‘ bezieht sich regelmäßig auf den Verzicht auf einer Forderung aus einem GF-Vertrag. Wenn ein solcher nicht geschlossen wurde, kann es nicht zu einer Verdeckten Einlage kommen. Er muss auch keinesfalls geschlossen werden. Geschäftsführer ist zunächst einmal eine Organstellung und es besteht keinerlei Pflicht, einen GF-Vertrag abzuschliessen. Man kann stattdessen als freier Mitarbeiter seiner eigenen GmbH für erbrachte Leistungen Honorarrechnungen stellen, wenn man das möchte.
Das Finanzamt beschwert sich nicht, wenn man nichts von beidem macht, da dies den Gewinn der GmbH erhöht und am Ende zu mehr Steuereinnahmen führt als bei einem als Steueraufwand abzugsfähigen GF-Gehalt.

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