Optionen verbuchen ist ein Thema für dich, falls du deinen Optionshandel in einer Kapitalgesellschaft wie beispielsweise einer UG oder GmbH betreibst. Eine Kapitalgesellschaft ist nämlich zur doppelten Buchführung aller Geschäftsvorfälle verpflichtet. In diesem Sinne sind das Schreiben, Kaufen und Verkaufen von Optionen Geschäftsvorfälle, die du in entsprechenden Buchungssätzen für das Finanzamt dokumentieren darfst.

Während du zu Geschäftsvorfällen wie dem Kauf / Verkauf von Aktien noch einige Informationen in der Buchhaltungsliteratur und im Internet findest, sind die Informationen zur Behandlung von Derivaten wie Optionen, Futures oder CFD dünn gesät. Auch die Anzahl von Steuerberatern, die sich in der notwendigen Tiefe mit dem Thema auskennen ist überschaubar. In diesem Artikel habe ich meine Informationen zu dem Thema zusammengetragen, um sie mit dir zu teilen.

Was ist eine Option ?

Optionen gehören zur Assetklasse der Derivate. Jedes Option hat einen sogenannten Optionsgegenstand (Underlying). Mögliche Underlyings von Optionen sind Aktien, Aktienindizes, Devisen oder andere Assetklassen. Je nach Underlying redet man daher beispielsweise von Aktienoptionen, Aktienindexoptionen oder Devisenoptionen.

Eine Call-Option verbrieft das Recht (Ausübungsrecht) des Käufers der Option den Optionsgegenstand zum festgesetzten Preis (Basispreis) vom Stillhalter des Optionsgeschäfts zu kaufen (Kaufoption, Call-Option).

Eine Put-Option verbrieft analog das Recht (Ausübungsrecht) des Käufers der Option den Optionsgegenstand zum festgesetzten Preis (Basispreis) an den Stillhalter des Optionsgeschäfts zu verkaufen (Verkaufsoption, Put-Option).

Ist das Ausübungsrecht auf einen bestimmten Zeitpunkt der Laufzeit beschränkt, handelt es sich um eine sogenannte europäische Option. Gilt das Ausübungsrecht über die gesamte Laufzeit der Option, sprechen Optionshändler von einer amerikanischen Option.

Weitere Unterscheidungsmerkmale ergeben sich aus der Lieferbarkeit des Underlyings. Während Underlyings wie Aktien tatsächlich lieferbar sind, findet bei nicht lieferbaren Optionsgegenständen ein Barausgleich (Cash Settlement) statt.

Optionen verbuchen

In den nächsten Abschnitten unterscheide ich aus Gründen der übersichtlichen Darstellung zwischen der Käuferseite und der Verkäuferseite eines Optionsgeschäfts. Als Optionshändler findest du dich oft in beiden Rollen wieder.

Anschaffungszeitpunkt

Wenn deine vvGmbH eine Option kauft, dann ist die Option ein sogenannter entgeltlich erworbener immaterieller Vermögensgegenstand. (Es gibt nämlich noch andere immaterielle Vermögensgegenstände die nicht entgeltlich erworben sein müssen wie beispielsweise eigene Patente oder Lizenzrechte).

Zur Verbuchung nach SKR03 / SKR04 kommen theoretisch sowohl die Bestandskonten „Sonstige Vermögensgegenstände“ als auch „Sonstige Wertpapiere“ in Frage. Mit VICTAR verbuche Optionen auf das Bestandskonto „Sonstige Wertpapiere Optionen“ , was ein Unterkonto von „Sonstige Wertpapiere“ darstellt.

Der Wert mit dem der Kauf verbucht wird richtet sich nach den Anschaffungskosten und entspricht daher der beim Kauf bezahlten Optionsprämie.

Ausübung (Excercise) durch Inhaber

Macht der Besitzer einer Option von seinem Optionsrecht gebrauch, dann spricht man davon, dass er die Option ausübt. Wird eine Option über einen lieferbaren Optionsgegenstand ausgeübt, erhält der Optionsinhaber das Underlying zum vereinbarten Baisipreis. Der Basispreis geht somit in die Anschaffungskosten des Optionsgegenstands ein.

Dazu kommt noch der Restbuchwert der Optionsprämie. Schliesslich war diese notwendig, um das Underlying zum Basispreis zu erwerben.

Das heisst bei Ausübung fallen zwei Buchungen an. Zum einen die Anschaffung des Underlyings zum Basispreis+Optionsprämie, zum anderen die Ausbuchung der Option. Auswirkungen auf den Anschaffungspreis des Underlyings haben zusätzlich noch die Transaktionskosten, die ich aber in allen folgenden Abschnitte aus Gründen der Übersichtlichkeit weglasse.

Inanspruchnahme (Assignment) durch Stillhalter

Für den Stillhalter des Optionsgeschäfts bedeutet die Ausübung der Option, dass er in Anspruch genommen wird. Er muss also in diesem Fall das Underlying dem Optionsinhaber zum vereinbarten Basispreis beschaffen.

Wird der Stillhalter für eine Put-Option in Anspruch genommen, dann kauft er das Underlying zum vereinbarten Basispreis. Je nach Underlying findet ein Zugang auf dem Bestandskonto (Beispielsweise für Aktien statt) und ein Abgang auf dem entsprechenden Wertpapierverrechnungskonto.

Wird der Stillhalter für eine Call-Option in Anspruch genommen, dann verkauft er das Underlying zum vereinbarten Basispreis. Je nach Underlying findet ein Abgang auf dem Bestandskonto (Beispielsweise für Aktien statt) und ein Zugang auf dem entsprechenden Wertpapierverrechnungskonto.

Bilanzstichtag

Falls gekaufte Optionen zum Bilanzstichtag an Wert verloren haben, muss der Wert dem niedrigeren Marktpreis angepasst werden (§275 Abs.2 Nr.12 HGB). Das passende Buchungskonto dafür ist „Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens“.

Falls gekaufte Optionen zum Bilanzstichtag an Wert gewonnen haben, gilt das Anschaffungswertprinzip. Das heisst es findet keine Wertanpassung statt.

Verfallszeitpunkt

Verfällt eine Option, dann muss sie beim Besitzer am Verfallstag erfolgswirksam ausgebucht werden. Dazu wird der Restbuchwert auf „Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens“ verbucht.

Verbuchung typischer Options-Trades

Die folgende Abbildung gibt einen Überblick über die verschiedenen grundlegenden Options-Trades.

Uebersicht Optionen
Übersicht der beispielhaften Buchungsfälle für Optionen

In den folgenden Abschnitten beschreibe ich exemplarisch die Verbuchung typischer Optionstrades an konkreten Beispielen.

Call-Option verkaufen und glattstellen

Bei diesem Trade wird eine neue Short-Position auf eine Call Option eröffnet. Der Verkäufer (Stillhalter) „schreibt“ also die Option. Er verpflichtet sich bei Ausübung durch den Käufer der Option dem Käufer die Aktie A zum Basispreis zu verkaufen. Der Trade wird durch Kauf der Option geschlossen (glatt gestellt).

Beispiel

Der Stillhalter eröffnet eine Short-Position für eine Call Option auf Aktie A am 26.01.2021. Dadurch verpflichtet sich der Stillhalter dem Käufer bei Inanspruchnahme der Option 100 Stück A Aktien zum Strike-Preis zu verkaufen.

Als Ausgleich vereinnahmt der Stillhalter die Optionsprämie. Da der Stillhalter die Position durch das Schreiben neu eröffnet hat, tätigt er quasi einen Leerverkauf der Option .

Dies wird dadurch abgebildet, dass die vereinnahmte Prämie nicht sofort auf ein Erfolgskonto gebucht wird, sondern wie bei einer normalen Eröffnung einer Short-Position auch im Haben auf dem passenden Bestandskonto. Die Optionsprämie wird sofort als Soll auf dem Wertpapierverrechnungskonto sichtbar. VICTAR erzeugt dafür den folgenden Buchungssatz.

SollkontoHabenkontoBetrag
Wertpapierverrechnungskonto USDWertpapiere des Umlaufvermögens Optionen USDOptionsprämie

Der Stillhalter schliesst seine Short-Position am 05.02. 2021 in dem er die gleiche Call-Option auf die Aktie A kauft. Der Kauf der Option kostet ihn den Rückkaufpreis. Wenn der Rückkaufpreis höher ist als die vereinnahmte Optionsprämie beim Verkauf ergibt sich für diesen Trade ein Verlust.

Dies wird über die beiden folgenden Buchungen abgebildet.

Sollkonto (SKR04)Habenkonto (SKR04)Betrag
Wertpapiere des Umlaufvermögens Optionen USD (15112978)Wertpapierverrechnungskonto USD (17001840)Vereinnahmte Optionsprämie

Da allerdings der Rückkaufpreis der Option höher war als die vereinnahmte Optionsprämie, muss der entstandene Verlust noch erfolgswirksam verbucht werden.

SollkontoHabenkontoBetrag
Verluste aus Optionsgeschäften (69050200)Wertpapierverrechnungskonto USD (17001840)Rückkaufpreis-Optionsprämie

Call-Option kaufen und ausüben

Bei diesem Trade wird eine neue Long-Position auf eine Call Option für den ETF C eröffnet. Der Käufer erhält durch den Kauf der Option das Recht den ETF C zum Basispreis vom Stillhalter zu erhalten.

Beispiel

Der Käufer bezahlt die Optionsprämie und erhält dafür das entsprechend die Call-Option als Wertpapier.

SollkontoHabenkontoBetrag
Wertpapiere des Umlaufvermögens Optionen USDWertpapierverrechnungskonto USDOptionsprämie

Wird die Call-Option vom Käufer in Anspruch genommen, ergeben sich für den Käufer zwei Buchungen. Zum einen wird Call-Option erfolgswirksam ausgebucht.

SollkontoHabenkontoBetrag
Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens OptionenWertpapiere des Umlaufvermögens Optionen USDOptionsprämie

Zum anderen erhält der Käufer die entsprechenden ETF-Anteile zum Strike-Preis.

SollkontoHabenkontoBetrag
Wertpapiere des Umlaufvermögens ETF USDWertpapierverrechnungskonto USDStückzahl x Strike-Preis

Put-Option verkaufen und in Anspruch genommen werden

Bei diesem Trade wird eine neue Short-Position auf eine Put-Option für die Aktie B eröffnet. Der Verkäufer (Stillhalter) „schreibt“ also wieder die Option. Er verpflichtet sich bei Ausübung durch den Käufer der Option dem Käufer die Aktie B zum Basispreis zu abzukaufen. Der Trade wird in diesem Beispiel dadurch geschlossen, dass der Käufer die Option ausübt.

Beispiel

Der Stillhalter eröffnet eine Short-Position für eine Put-Option auf die Aktie B am 22.03.2021. Dadurch verpflichtet sich der Stillhalter dem Käufer bei Inanspruchnahme der Option 100 Stück B Aktien zum Strike-Preis abzukaufen.

Als Ausgleich vereinnahmt der Stillhalter die Optionsprämie. Da der Stillhalter die Position durch das Schreiben neu eröffnet hat, tätigt er quasi einen Leerverkauf der Option .

Dies wird dadurch abgebildet, dass wie bei einer normalen Eröffnung einer Short-Position auch im Haben auf dem passenden Bestandskonto die Optionsprämie verbucht wird. Die Optionsprämie wird sofort als Soll auf dem Wertpapierverrechnungskonto sichtbar. VICTAR erzeugt dafür den folgenden Buchungssatz.

SollkontoHabenkontoBetrag
Wertpapierverrechnungskonto USDWertpapiere des Umlaufvermögens Optionen USDOptionsprämie

Nun übt der Käufer der Put-Option sein Optionsrecht aus. Das löst beim Stillhalter zwei Buchungen aus. Zum einen wird nun die Optionsprämie erfolgswirksam verbucht womit die Short-Position aufgelöst wird.

SollkontoHabenkontoBetrag
Wertpapiere des Umlaufvermögens Optionen USDErträge aus OptionsprämienOptionsprämie

Zum anderen erwirbt der Stillhalter die Aktien B zum Strike-Preis.

SollkontoHabenkontoBetrag
Wertpapiere des Umlaufvermögens Aktien USDWertpapierverrechnungskonto USDStückzahl x Strike-Preis

Fazit

In diesem Beitrag habe ich einen Überblick über die verschiedenen Aspekte der Verbuchung von Optionen gegeben, so wie ich diese als Praktiker verstehe. Wie du gesehen hast, machen die verschiedenen Rollen (Stillhalter, Käufer, Verkäufer) , die verschiedenen Arten von Optionen (europäisch, amerikanisch), die verschiedenen Geschäftsvorfälle bzw. Bewertungszeitpunkte (Anschaffung, Verkauf, Ausübung, Bilanzstichtag) und die verschiedenen Underlyings (lieferbar, cash-settled) das Verbuchen von Optionen zu einem durchaus komplexen Thema.

Zusätzlich erschwerend kommt hinzu, dass die Anzahl von Experten, die sich mit diesem Thema in ausreichender Tiefe auskennen begrenzt ist. Selbst unter den Experten gibt es ausserdem verschiedene Auffassungen welche Verbuchung korrekt und ausreichend ist. Das heisst für die Verbuchung von Optionen gilt aus meiner Sicht durchaus zurecht die Feststellung: 3 Experten haben (mindestens) 4 Meinungen.

Wie VICTAR Optionen verbucht habe ich im Dokument Optionen verbuchen mit VICTAR beschrieben.

Ich sehe diesen Artikel als „Work in Progress“ und freue mich über Kommentare. Welche Meinung hast du zu diesem Thema? Welche Vereinfachungen sind zulässig. Wie behandelst du das Thema in der Praxis?


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Paul

Guter Einstieg. Sobald in meiner Immobilien-vvGmbH zuviel Cash ist plane ich das Schreiben von Puts auf Aktien, die ich attraktiv finde und wo ich mit einer Andienung gut leben kann falls der Trade nicht aufgeht (cash secured put). Das muss ich dann auch irgendwie buchen. Gibt es schon Erfahrungen, welche Buchhaltungsprogramme Optionen gut abbilden?

Andreas

Ich habe aber eine andere Frage, vielleicht kann mir dazu jemand helfen:
ich bin bei IBKR, d.h. ich habe real geführte eigene Devisenkonten. Muss ich diese alle einzeln in meiner Buchhaltung mitführen, oder reicht es, wenn ich ein EUR-geführtes IBKR Konto in meiner Buchhaltung habe und zum Jahresende Währungsdifferenzen ausbuche (auf 4840 bzw. 6880 im SKR04)?

Wolfgang

Nur kurze Korrektur, im Abschnitt „Ausübungszeitpunkt“ steht:Ausübung (Expertise)
Das muss sein:
Ausübung (Exercise)

Stephan

Hallo Eduard,

erstmal vielen Dank für diesen Artikel, die Informationen zu diesem Thema sind wirklich sehr dünn gesäht. Als Stillhalter bleiben für mich trotzdem noch ein paar Fragen offen, die ich Dir gerne stellen würde.

Zuallerst vermisse ich die geschriebene Option in der „Bilanz des Verkäufers zum Kaufzeitpunkt“. Mir ist klar, dass es sich steuerlich bei der Optionsprämie direkt um einen Ertrag handelt, aber in der Bilanz steht diesem Ertrag doch erst noch die geschriebene Option gegenüber. Bin ich hier auf dem Holzweg, oder wo findet sich diese bei Dir wieder?

Zum Zweiten habe ich eine Verständnisfrage zur „Bilanz des Käufers zum Ausübungszeitpunkt“. Zu diesem Zeitpunkt hat die Gesellschaft in deinem Beispielt keine Option mehr, das Konto Sonstige Wertpapiere geht aber nicht auf. Wie bzw. wann buchst du den Gewinn/Verlust aus der Differenz zwischen ursprünglicher Optionsprämie und dem Restbuchwert?

Vielen Dank schon einmal für Deine Antworten. Ich finde Deine Seite wirklich sehr gut (sie gibt einfach Rückenwind) und ich freue mich schon darauf, wenn der Inner Circle wieder neue Mitglieder aufnimmt.

Beste Grüße,
Stephan

Stephan

Hallo Eduard,

hast du keine Antworten zu meinen Fragen? Bin ich mit meinen Annahmen auf dem Holzweg?

Beste Grüße,
Stephan

Michael

zu deiner ersten Frage: die Optionsprämie wird nur privat steuerlich bei der Vereinnahmung Ertrag (hier gilt das Zuflussprinzip). In der GmbH hast du eine bedingte Verpflichtung. Zum Verkaufszeitpunkt der Option buchst du „Bank an sonstige Verbindlichkeiten“. Erst zum Verfallsdatum kannst du die eingenommene Prämie mit folgender Buchung „sonst. Verbindlichkeiten an sonstige betriebliche Erträge“ vereinnahmen.
Deine 2. Frage habe ich auch 2mal lesen nicht verstanden, da muss ich leider passen 😉

Andreas

Jetzt habe ich noch eine allgemeine Frage, wo kann ich mich registrieren um auf die Inhalte im Menupunkt „VV GmbH Schritt für Schritt“ zuzugreifen?

Frank

Hallo Eduard,

ich führe mein IB Konto in der Basiswährung EUR, habe aber eine Währungsposition in USD getauscht. Gegen diese USD Währung handle ich dann die U.S. Optionen und auch U.S. Aktien.

Durch das Halten der USD Währung entstehen ja auch Währungsgewinne oder -Verluste. Im privaten Bereich gilt hier ja nach § 20 Abs. 2 EStG: Jedes Tauschgeschäft in fremder Währung (also Kauf und Verkauf von Aktien und auch Optionen in USD) ist Erwerb oder Verkauf eines „Fremdwährungsguthabens“. Neben den Gewinnen oder Verlusten aus dem eigentlichen Handel mit Optionen werde ich also auch zum Devisenspekulant, sobald ich eine USD Währung halte. Die sich hieraus in EUR ergebenen Gewinne/Verluste müssen nach FIFO berechnet werden. Meiner Meinung nach erklärt dieser Artikel das ganz gut:

Ich glaube bei IB gibt es dafür das FX Worksheet. Wenn ich ein USD Konto bei einem ausländischen Broker habe, muss ich die Berechnungen selbst erledigen.

Wie ist das eigentlich in der GmbH? Wie hoch ist Steuer auf mögliche Devisengewinne und berücksichtigt VICTAR diese Devisen Komplexität?

Danke für Deine Rückmeldung.

Michael

Devisengewinne werden zum üblichen Steuersatz von ungef. 30% versteuert (KöSt + GewSt). In der GmbH gibt es keine Unterscheidung nach Zins-, Devisen- und/oder Kapitaleinkünften. In der GmbH erwirtschaftest du nur Erträge aus Gewerbebetrieb. Wenn dein Masterkonto in EUR lautet, ist m.E. keine zusätzliche Umrechnung nötig, du verbuchst einfach den Statement of Funds des Euro-Kontos. Eine Währungsumrechnung fällt nur an, wenn du auch in auslandswährung lautende Konten hast, wie zB. ein USD Masterkonto bei IB. Hier sind alle Geschäfte mit dem tagesaktuellen Kurs der BuBa umzurechnen. Am Monats- oder Jahresende verbuchst du dann den Währungseffekt aus Differenz aller gebuchter Tageskurse zum Stichtagskurs.

Michael

dann werde ich mal gerne meine abweichende Meinung hier platzieren :-). Bei der Verbuchung von Optionsgeschäften sind auch noch steuerliche und handelsrechtliche Unterschiede zu berücksichtigen. Ausserdem wird bei einem ausgeübten Long-Call nichts gegen die GuV aufgelöst, die gezahlte Prämie zählt bei der Ausübung zu den Anschaffungskosten (gilt handels- und steuerrechtlich). Bei ausgeübten Short-Optionen gibt es eine (nicht zu erklärende) unterschiedliche Behandlung nach Steuer- und Handelsrecht. Handelsrechtlich vermindern die eingenommenen Prämien bei Short-Puts die AK des Underlyings (kein GuV Effekt). Hier kommt es zu Abweichungspositionen in der steuerlichen Überleitungsrechnung (typische 60 II Positionen). Steuerrechtlich wird immer gegen GuV ausgebucht (ausser bei den oben angesprochenen ausgeübten Long-Calls).

Dominik

Gibt es etwas ähnliches auch für die Verbuchung von Future-Kontrakten?

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