Eine Ungerechtigkeit des aktuellen Steuerrechts ist es zweifellos, dass du als Privatperson auf den Kosten für die Geldanlage sitzen bleibst. Das heißt du investierst aus bereits hoch versteuertem Geld beispielsweise in Aktien, musst aber alle damit verbundenen Kosten selbst tragen. Wenn du dann trotz aller Widrigkeiten und selbst getragenen Risiken Erfolg mit deinen Anlageentscheidungen hast, hält der Fiskus noch einmal die Hand auf und behält 25% deiner Gewinne ein. Der einzige Weg das Steuerspiel so zu spielen, dass du es gewinnen kannst, ist aktuell die Gründung deiner eigenen vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft. Sobald du diese Hürde genommen hast, stehen dir vollkommen neue Möglichkeiten offen. Du kannst es so gestalten, dass du die Kosten für die Geldanlage absetzen kannst und den Fiskus dadurch an den Kosten deines Vermögensaufbaus beteiligst.

Im Folgenden nenne ich dir einige Beispiele für Kosten, die in engem Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung stehen und die du problemlos steuerlich geltend machen kannst. Vergiss aber nicht, dass Kosten vermeiden immer sinnvoller ist als Kosten von der Steuer abzusetzen. Denn dein Ziel ist es die Vorteile deiner Spardosen GmbH für einen schnelleren Vermögensaufbau zu nutzen.

Kosten für Girokonto und Kreditkarte absetzen

Natürlich sehr naheliegend ist es die Kosten für das Geschäftskonto deiner Spardosen GmbH abzusetzen. Sofern dir eine Business Kreditkarte ausreicht, du nur SEPA-Überweisungen im Inland nutzt und keine Bargeldabhebungen machst, kannst die die Gebühren für dein Geschäftskonto relativ gering halten. Einen Überblick über die aktuell besten Angebote findest du in meinem Geschäftskontenvergleich. Falls das Geschäftskonto deiner Wahl also Gebühren verlangt, kannst du diese Gebühren absetzen.

Kosten für das Depot steuerlich geltend machen

Ebenfalls sehr naheliegend ist es, dass du Kosten für das Depot deiner vermögensverwaltenden GmbH steuerlich absetzt. Auch hier gilt wieder: Kosten sparen ist wichtiger als Kosten absetzen. Ich beobachte den Markt für Geschäftsdepots regelmäßig um den insgesamt besten und kostengünstigsten Anbieter für ein Firmendepot zu finden. Wenn bei deinem Depot Kosten anfallen, dann nutze dies zumindest Fall steuerlich aus.

Seminare von der Steuer absetzen

Ich selbst bin ein sehr großer Fan von Investitionen in die eigene finanzielle Bildung. Wenn ich das Return-On-Invest meiner bisher besuchten Seminare anschaue gibt es keine bessere Möglichkeit seinen finanziellen Erfolg in kurzer Zeit zu steigern als die Teilnahme an exzellenten Investment-Seminaren. Da ich diese Seminare über meine Spardosen GmbH buche und bezahle kann ich die Kosten steuerlich geltend machen. Zu diesen Kosten gehört der eigentliche Preis für das Seminar aber auch Reisekosten und Übernachtungskosten, die mit dem Seminar im Zusammenhang stehen.

Aktien-Newsletter von der Steuer absetzen

Aktien-Newsletter gibt es wie Sand am Meer. Wenn du das Glück hattest einen Service zu finden, der reproduzierbar gute Empfehlungen liefert, dann ist auch dies eine Ausgabe die deinen Investment-Erfolg deutlich verbessern kann. Anstatt also selbst mühsam die Spreu vom Weizen zu trennen, kannst du auf eine „Best-Of“-Aktienauswahl von Experten zurückgreifen. Ein Newsletter dem ich seit vielen Jahren vertraue hat mir beispielsweise Netflix empfohlen als sich die Aktie noch bei ca. 27$ befand. Ihr könnt nachrechnen, dass allein diese einzelne Empfehlung mir eine Performance von knapp 1.000% gebracht hat (Auch nachdem Disney+ gestartet ist). Alleine mit dem Gewinn aus dieser einzelnen Empfehlung könnte ich das Newsletter-Abo über Jahrzehnte finanzieren. Auch hier gilt wieder: Weniger ist mehr bzw. lieber ein guter Service als mehrere mittelmäßige. Du willst mit deiner Spardosen GmbH dein Geld vermehren und nicht wertlose Ausgaben produzieren.

Das Schöne gegenüber der Vermögensverwaltung im Privatvermögen: die Kosten für deinen Aktien-Newsletter kannst du von deiner vermögensverwaltenden GmbH bezahlen lassen und damit steuerlich geltend machen.

Bücher, Zeitschriften, ebooks und Hörbücher zu Finanz-Themen absetzen

Wissen aus Büchern, Zeitschriften, ebooks und Hörbüchern kann dich definitiv zu einem besseren Investor machen. Wenn du also diese Medien über deine vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft kaufst, dann kannst du diese Kosten für die Geldanlage steuerlich geltend machen.

Trading-Software steuerlich geltend machen

Auch als langfristiger Buy-and-Hold Investor lohnt es sich vor einer größeren Einzelinvestition einen Blick auf den Chart deiner geplanten Investition zu werfen. Es reichen oft wenige Minuten und simple Indikatoren um festzustellen, ob der Zeitpunkt für eine Investition günstig ist, oder die entsprechende Aktie gerade relativ weit von ihrem Durchschnittspreis weggelaufen ist. Ich nutze für solche Analysen Tradingview. Tradingview ist sehr benutzerfreundlich, bietet alle erdenklichen Indikatoren, erlaubt dir das Pflegen einer Watchlist und ist webbasiert, so dass du deine Analyse auf jedem deiner Geräte starten und fortsetzen kannst. Mir selbst reicht aktuell noch die kostenlose Version von Tradingview. Der einzige wirklich nervende Aspekt der kostenfreien Version sind die alle paar Minuten erscheinenden Werbe-Popups. Wenn das für dich ein No-Go ist, dann bietet dir das kostenpflichtige Abo von Tradingview ein hervorragendes Werkzeug für die Chartanalyse. Auch diese Kosten kannst du wieder steuerlich geltend machen.

Reisen zu Hauptversammlungen von der Steuer absetzen

Du bist mit deiner vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft vielleicht schon einige Jahre unterwegs? Und du hast dir schon ein schönes Portfolio und einen stetigen Dividendenstrom aufgebaut? Du hast die Aktien einer Firma im Depot, für die du dich brennend interessierst und von der du schon einen größeren Anteil im Depot deiner Spardosen GmbH hältst? Vielleicht steht demnächst eine Hauptversammlung an, an der du gerne teilnehmen möchtest und wie es der Zufall will findet die Hauptversammlung an einem Ort statt, den du ohnehin schon seit längerer Zeit besuchen möchtest. Dann verbinde das Nützliche mit dem Angenehmen und mache die Aufwendungen rund um die Hauptversammlung steuerlich geltend.

Zusammenfassung

Wie ich in diesem Artikel bereits mehrmals erwähnt habe, ist es wichtiger unnötige Kosten für die Geldanlage zu vermeiden als diese Ausgaben nachher steuerlich geltend zu machen. Allerdings gibt es eine Reihe von Kosten, die entweder kaum vermeidbar sind oder aber absolut sinnvoll sind und deine Ergebnisse als Investor verbessern. Als Privatperson bist du weitestgehend auf diesen Kosten sitzen geblieben, weil den Staat deine Fähigkeiten als Investor nur interessieren, wenn es Steuern abzugreifen gilt. Wenn du aber bereits deine eigene vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft gegründet hast, dann nutze die Gestaltungsmöglichkeiten, die du als Gesellschafter und Geschäftsführer deiner Spardosen GmbH hast aus. Wenn du schon weiter fortgeschritten bist und deinen finanziellen Zielen damit nicht schadest, spricht natürlich auch nichts dagegen mal das Nützliche mit dem Angenehmen zu verbinden.


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Hans Langner

Hallo,
ist eine sogenannte Spardosen-GmbH Gewerbesteuerbefreit?

Are Jay

Hallo Eduard,

ich bin eben auf deine Seite gestoßen und bin sehr begeistert. Ich lese mich gerade selbst in die Themen Vermögensaufbau und Gründung ein und bin natürlich über vv-Kapitalgesellschaften gestoßen. Genau diese Idee verfolgst du und berichtest darüber. Dafür ein Dankeschön und weiter so!

Grüße

RJ

Wigand Weirich

Hallo Eduard,
Könntest Du von Deiner Warte her entsprechende Zeitschriften und auch Seminare empfehlen oder ist das zu heikel?

Belle

Hallo,
ich bin GF einer Holding, deren Geschäftszweck die Beteiligung/Organisation und strateg. Planung von Tochterunternehmen ist. Ich würde gerne vor Steuergesetz-Inkrafttreten eine Trading GmbH gründen oder aber den Geschaeftszweck der Holding erweitern (Verwaltung eigenen Vermögens). Was rätst du? Und wie sieht es mit der Gewerbesteuer aus, sollte die Holding als Spardosen GmbH genutzt werden?
Freue mich auf deine Rückmeldung.
Belle

Tobi

Lieber Eduard,
Tolle Seite hast du hier, ich verschlinge aktuell deine Artikel.
Wie siehst du die Sinnhaftigkeit einer VV GmbH bei folgenden Eckdaten: Depot Größe 120k
Zwei vermietete Wohnungen in MUC wovon eine bereits abbezahlt ist die andere noch komplett finanziert. Vieles davon kam auf einen Schlag. Fortlaufender monatlicher Aufbau des Depots in Höhe von 650€ und ggf eine weitere Wohnung wenn sich was findet. Danke für eine kurze Einschätzung ob es Sinn macht bei der Größen Ordnung das Thema VV GmbH weiter zu verfolgen oder ob du dich tot lachst 🙂
Darf man noch Fragen, wie der Aktien Newsletter heißt? Persönlich bin ich bei alle-aktien und dort bis jetzt auch sehr zufrieden, aber ich suche wie du auch – best of breed.
Danke und Grüße
Tobi

Hans

Schöner Artikel, aber: Wovon setzt man denn hier ab? Eine vv GmbH hat keine gewerblichen Umsätze. Wenn man – wie auch bei einer Einkommenssteuer-Veranlagung – lediglich das zu versteuernde Einkommen reduziert, spart man als Aktieninvestor dummerweise eben auch nur Steuern I.H.v. 1,5%. Korrekt?

Harald

Ich habe eine Frage zum Absetzen der Kosten, habe aber weder hier noch über google eine konkrete Antwort gefunden.
Mit Kosten meine ich z.B. Buchhaltung, Zinsen, ggf. Steuerberater, Firmenwagen etc.
Was mir unklar ist: Muss ich diese Kosten vom Gewinn abziehen oder von der Steuer die ich zu zahlen hab.
Ein konkretes Beispiel, zur Vereinfachung sagen wir pauschal 15% Steuer (ohne Berücksichtigung der 95%-regel beim Aktienhandel und ohne Gewerbesteuer):
Ich habe 100.000 EUR in der GmbH und am Jahresende 20% Gewinn gemacht, also 20.000€
Vom Gewinn zahle ich 15% also 3000 EUR Steuer.
Ich habe Kosten von 2000 EUR.
Ziehe ich die 2000 von den 20.000 EUR ab oder von den 3000 EUR?
 
Zweite Frage, für den Fall dass die Antwort lautet: von den 20.000:
Falls meine Kosten kleiner als mein Gewinn sind, kann ich dann die Kosten zuerst von z.B. Dividenden abziehen, weil hier eine Reduzierung ja einen viel größeren Effekt hat, da ich ja auf Dividenen einen höheren Steuersatz habe…
 
Danke euch…

Börsenjunky

Wir müsssen ja schauen dass wir möglichst viele Kosten in die GmbH schieben.
Wie sieht es beim absetzen von:
-DSL Gebühren
-Handy gebühren
-Hardware – Desktop, Laptop, Handy
-Dienstfahrten 30c/km
-Autobetriebskosten wenn man keinen Firmenwagen hat?
-Kann man sonst noch etwas absetzen?

Marco Polo

Könnte man dann auch Fahrten zum Firmenhauptsitz absetzen, die im Rahmen der Recherche vor der eigentlichen Investition stattgefunden haben. Quasi Vor-Ort Besichtigungen die sicherstellen sollen, dass es das Unternehmen gibt und einen guten Eindruck macht. Oder nur zur Hauptversammlung.

Marco Polo

:). Super danke für die Antwort .

Daniel

Diese ganzen Tipps sind natürlich super, auch wenn mir schon größtenteils bekannt. Aber eine Frage kann mir irgendwie keiner beantworten: Wie bekomme ich mein Gehalt aus einem Anstellungsverhältnis möglichst „steuergünstig“, sprich als „Ausgabe“ mit Erstattung der Lohnsteuer, in die GmbH? Mit einem Einzelunternehmen ist das Thema recht einfach, die Betriebsausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen und am Ende gibt’s oft Lohnsteuer zurück. Das funktioniert hier, weil das Einzelunternehmen und der Angestellte „eine Person“ ist – sobald die GmbH ins Spiel kommt, sind es aber zwei Personen. Es funktioniert natürlich auch nicht, dass die GmbH dem Einzelunternehmer dauernd irgendwelche Rechnungen schreibt, das FA ist ja nicht doof und wird irgendwann unterstellen, dass es Scheinrechungen sind bzw. wenn das Einzelunternehmen dauerhaft nur Minus macht, machen Sie dir den Laden wegen Liebhaberei dicht. Also die Masterfrage nochmal: Wie kann man (dauerhaft) sein Gehalt aus einem Anstellungsverhältnis oder einen Teil davon so in eine GmbH einbringen, dass es die Lohnsteuer-Last reduziert?

Last edited 1 Jahr zuvor by Daniel
Daniel

Hallo Eduard,
es geht nicht darum, Geld steuerfrei in die GmbH reinzubekommen oder um das GF-Gehalt – diese Themen sind klar.

Worum es mir ging und was ich als einen ganz entscheidenden Punkt sehe, ist, ob man die (Lohn-)Steuerlast von einem Angestelltenverhältnis in Verbindung mit einer (vv)GmbH reduzieren kann, wenn dieses Anstellungsverhältnis aber nichts mit der eigenen GmbH zu tun hat. Bei den ganzen Tipps bringt man immer bereits vollständig versteuertes Geld ein, wie z.B. bei dem von dir genannten Darlehen.

Ich versuche es nochmal anders zu formulieren: Man bezieht ein Gehalt aus einem Anstellungsverhältnis und möchte einen Teil davon (als „Ausgabe“ bzw. absetzbare Investition) in eine GmbH einbringen, so dass sich im Nachhinein (mit der Steuererklärung) eine Reduzierung der Lohnsteuer des Gehalts aus diesem „externen“ Anstellungsverhältnis ergibt.

Und hierfür sehe ich bisher keine saubere Lösung. Der von mir im ersten Kommentar genannten Konstellation, ein Einzelunternehmen dazwischenzuschieben dass dann Rechnungen von der GmbH erhält, wird das FA relativ schnell einen Riegel vorschieben… Vielleicht kennst du aus der Erfahrung ja bereits einen anderen Weg?!

Viele Grüße
Daniel

Last edited 1 Jahr zuvor by Daniel
Stefan

Sowas funktioniert zB Mittels separatem Gewerbe/Personengesellschaft und darin aufzubauendem IAB. Der negative IAB reduziert die Einkommenssteuer. das Gewerbe investiert in bewegliche Wirtschaftsgüter, zB Photovoltaik anlage.

Tengler

Bis auf die Reisen zur HV kann man meines Wissens auch so alles absetzen, was mit Anlageerträgen in Zusammenhang steht.

Udo Schmitz

Deine Seite ist der absolute Hammer! Ich gewinne durch sie zunehmend mehr Vertrauen in die Thematik und habe nun auch schon ein Demokonto bei BANX eröffnet. Wenn es real wird komme ich auf Dich zu wegen des Abrechnungstools.

LG Udo Schmitz

P.S.: Weiter so 😉

craxxi

Bei der Steuererklärung könnte ich zum Mörder werden oder zumindest zum Bürgerkrieg aufrufen.
Wollte man nicht das Steuerrecht einmal vereinfachen und ehrlich machen?

Also: 
Nur wenn ich als Privatperson eine eigene vv. Kapitalgesellschaft gründe, habe ich s.g. “Gestaltungsmöglichkeiten”, um Vermögensverwaltungskosten steuerlich geltend zu machen.
Das heißt: Die Kleinen werden geschröpft, die Großen können sich Halunken leisten, die alle Tricks beherrschen: eine Beförderung des Kriminellen …
Ähnlich auch: EU-Förderungen begünstigen die großen landwirtsch. Unternehmen.

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