Eine Ungerechtigkeit des aktuellen Steuerrechts ist es zweifellos, dass du als Privatperson auf den Kosten für die Geldanlage sitzen bleibst. Das heißt du investierst aus bereits hoch versteuertem Geld beispielsweise in Aktien, musst aber alle damit verbundenen Kosten selbst tragen. Wenn du dann trotz aller Widrigkeiten und selbst getragenen Risiken Erfolg mit deinen Anlageentscheidungen hast, hält der Fiskus noch einmal die Hand auf und behält 25% deiner Gewinne ein. Der einzige Weg das Steuerspiel so zu spielen, dass du es gewinnen kannst, ist aktuell die Gründung deiner eigenen vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft. Sobald du diese Hürde genommen hast, stehen dir vollkommen neue Möglichkeiten offen. Du kannst es so gestalten, dass du die Kosten für die Geldanlage absetzen kannst und den Fiskus dadurch an den Kosten deines Vermögensaufbaus beteiligst.
Im Folgenden nenne ich dir einige Beispiele für Kosten, die in engem Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung stehen und die du problemlos steuerlich geltend machen kannst. Vergiss aber nicht, dass Kosten vermeiden immer sinnvoller ist als Kosten von der Steuer abzusetzen. Denn dein Ziel ist es die Vorteile deiner Spardosen GmbH für einen schnelleren Vermögensaufbau zu nutzen.
Kosten für Girokonto und Kreditkarte absetzen
Natürlich sehr naheliegend ist es die Kosten für das Geschäftskonto deiner Spardosen GmbH abzusetzen. Sofern dir eine Business Kreditkarte ausreicht, du nur SEPA-Überweisungen im Inland nutzt und keine Bargeldabhebungen machst, kannst die die Gebühren für dein Geschäftskonto relativ gering halten. Einen Überblick über die aktuell besten Angebote findest du in meinem Geschäftskontenvergleich. Falls das Geschäftskonto deiner Wahl also Gebühren verlangt, kannst du diese Gebühren absetzen.
Kosten für das Depot steuerlich geltend machen
Ebenfalls sehr naheliegend ist es, dass du Kosten für das Depot deiner vermögensverwaltenden GmbH steuerlich absetzt. Auch hier gilt wieder: Kosten sparen ist wichtiger als Kosten absetzen. Ich beobachte den Markt für Geschäftsdepots regelmäßig um den insgesamt besten und kostengünstigsten Anbieter für ein Firmendepot zu finden. Wenn bei deinem Depot Kosten anfallen, dann nutze dies zumindest Fall steuerlich aus.
Seminare von der Steuer absetzen
Ich selbst bin ein sehr großer Fan von Investitionen in die eigene finanzielle Bildung. Wenn ich das Return-On-Invest meiner bisher besuchten Seminare anschaue gibt es keine bessere Möglichkeit seinen finanziellen Erfolg in kurzer Zeit zu steigern als die Teilnahme an exzellenten Investment-Seminaren. Da ich diese Seminare über meine Spardosen GmbH buche und bezahle kann ich die Kosten steuerlich geltend machen. Zu diesen Kosten gehört der eigentliche Preis für das Seminar aber auch Reisekosten und Übernachtungskosten, die mit dem Seminar im Zusammenhang stehen.
Aktien-Newsletter von der Steuer absetzen
Aktien-Newsletter gibt es wie Sand am Meer. Wenn du das Glück hattest einen Service zu finden, der reproduzierbar gute Empfehlungen liefert, dann ist auch dies eine Ausgabe die deinen Investment-Erfolg deutlich verbessern kann. Anstatt also selbst mühsam die Spreu vom Weizen zu trennen, kannst du auf eine „Best-Of“-Aktienauswahl von Experten zurückgreifen. Ein Newsletter dem ich seit vielen Jahren vertraue hat mir beispielsweise Netflix empfohlen als sich die Aktie noch bei ca. 27$ befand. Ihr könnt nachrechnen, dass allein diese einzelne Empfehlung mir eine Performance von knapp 1.000% gebracht hat (Auch nachdem Disney+ gestartet ist). Alleine mit dem Gewinn aus dieser einzelnen Empfehlung könnte ich das Newsletter-Abo über Jahrzehnte finanzieren. Auch hier gilt wieder: Weniger ist mehr bzw. lieber ein guter Service als mehrere mittelmäßige. Du willst mit deiner Spardosen GmbH dein Geld vermehren und nicht wertlose Ausgaben produzieren.
Das Schöne gegenüber der Vermögensverwaltung im Privatvermögen: die Kosten für deinen Aktien-Newsletter kannst du von deiner vermögensverwaltenden GmbH bezahlen lassen und damit steuerlich geltend machen.
Bücher, Zeitschriften, ebooks und Hörbücher zu Finanz-Themen absetzen
Wissen aus Büchern, Zeitschriften, ebooks und Hörbüchern kann dich definitiv zu einem besseren Investor machen. Wenn du also diese Medien über deine vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft kaufst, dann kannst du diese Kosten für die Geldanlage steuerlich geltend machen.
Trading-Software steuerlich geltend machen
Auch als langfristiger Buy-and-Hold Investor lohnt es sich vor einer größeren Einzelinvestition einen Blick auf den Chart deiner geplanten Investition zu werfen. Es reichen oft wenige Minuten und simple Indikatoren um festzustellen, ob der Zeitpunkt für eine Investition günstig ist, oder die entsprechende Aktie gerade relativ weit von ihrem Durchschnittspreis weggelaufen ist. Ich nutze für solche Analysen Tradingview. Tradingview ist sehr benutzerfreundlich, bietet alle erdenklichen Indikatoren, erlaubt dir das Pflegen einer Watchlist und ist webbasiert, so dass du deine Analyse auf jedem deiner Geräte starten und fortsetzen kannst. Mir selbst reicht aktuell noch die kostenlose Version von Tradingview. Der einzige wirklich nervende Aspekt der kostenfreien Version sind die alle paar Minuten erscheinenden Werbe-Popups. Wenn das für dich ein No-Go ist, dann bietet dir das kostenpflichtige Abo von Tradingview ein hervorragendes Werkzeug für die Chartanalyse. Auch diese Kosten kannst du wieder steuerlich geltend machen.
Reisen zu Hauptversammlungen von der Steuer absetzen
Du bist mit deiner vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft vielleicht schon einige Jahre unterwegs? Und du hast dir schon ein schönes Portfolio und einen stetigen Dividendenstrom aufgebaut? Du hast die Aktien einer Firma im Depot, für die du dich brennend interessierst und von der du schon einen größeren Anteil im Depot deiner Spardosen GmbH hältst? Vielleicht steht demnächst eine Hauptversammlung an, an der du gerne teilnehmen möchtest und wie es der Zufall will findet die Hauptversammlung an einem Ort statt, den du ohnehin schon seit längerer Zeit besuchen möchtest. Dann verbinde das Nützliche mit dem Angenehmen und mache die Aufwendungen rund um die Hauptversammlung steuerlich geltend.
Zusammenfassung
Wie ich in diesem Artikel bereits mehrmals erwähnt habe, ist es wichtiger unnötige Kosten für die Geldanlage zu vermeiden als diese Ausgaben nachher steuerlich geltend zu machen. Allerdings gibt es eine Reihe von Kosten, die entweder kaum vermeidbar sind oder aber absolut sinnvoll sind und deine Ergebnisse als Investor verbessern. Als Privatperson bist du weitestgehend auf diesen Kosten sitzen geblieben, weil den Staat deine Fähigkeiten als Investor nur interessieren, wenn es Steuern abzugreifen gilt. Wenn du aber bereits deine eigene vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft gegründet hast, dann nutze die Gestaltungsmöglichkeiten, die du als Gesellschafter und Geschäftsführer deiner Spardosen GmbH hast aus. Wenn du schon weiter fortgeschritten bist und deinen finanziellen Zielen damit nicht schadest, spricht natürlich auch nichts dagegen mal das Nützliche mit dem Angenehmen zu verbinden.