Ich habe dir schon beschrieben wie du nach der günstigen Gründung möglichst ohne unnötige Kosten und bürokratischen Aufwand Kapital in deine Spardosen GmbH einbringen kannst. Jetzt kommen wir zu einer besonders spannenden Phase des Masterplans: Es geht jetzt darum wie du wieder Kapital aus deiner vermögensverwaltenden GmbH heraus bekommst. Denn hier kann es richtig Spass zu machen. Statt der klassischen Gewinnausschüttung gibt es mehrere clevere Alternativen.

Aber eins nach dem anderen. Auch beim Anzapfen deiner Spardosen GmbH lohnt es sich nicht den offensichtlichen Weg zu nehmen, sondern etwas cleverer vorzugehen. Nur über die Wahl zwischen Gehalt oder Gewinnausschüttung nachzudenken ist zu kurz gesprungen. Deshalb zuerst das was du nicht tun solltest.

Gewinnausschüttungen vermeiden

Was du auf jeden Fall vermeiden solltest ist die Ausschüttung von Gewinnen deiner GmbH in dein Privatvermögen. Solche Ausschüttungen werden bei deiner Einkommensteuer nämlich als Kapitalerträge behandelt und du müsstest sie dementsprechend mit 25% versteuern. Da die Gewinne bereits von der Spardosen GmbH selbst versteuert wurden ist die Gewinnausschüttung in dein Privatvermögen also unattraktiv.

Alternativen

1. Gehaltszahlungen von deiner Spardosen GmbH erhalten

In den Jahren, in denen dein Arbeitgeber dein hohes Gehalt als Angestellter zahlt, solltest du selbstverständlich dein zu versteuerndes Einkommen nicht durch deine Geschäftsführerbezüge unnötig erhöhen. Anders sieht es aus wenn du die Arbeitszeit in deinem Angestelltenverhältnis zeitweise reduzieren möchtest (zum Beispiel für ein Sabbatical). Du kannst dann deine Geschäftsführerbezüge erhöhen und so ein Einkommen erzielen, das in dieser Zeit weniger von deinem Arbeitgeber abhängig ist.

Wenn du deinen Job als Angestellter an den Nagel hängst, kannst du natürlich weiter ein Geschäftsführergehalt von deiner Spardosen GmbH beziehen. Viele hören jetzt schon auf Nachzudenken und glauben, daß sie sich zwischen Gehalt oder Gewinn entscheiden müssten. Aber es gibt noch mehr Möglichkeiten.

2. Ein Darlehen von deiner GmbH erhalten

Solltest du einmal für größere Anschaffungen ein Darlehen benötigen, dann musst du dieses nicht unbedingt bei deiner Bank beantragen. Falls deine Spardosen GmbH bereits über entsprechend Kapital verfügt, dann kann diese dir ein Darlehen gewähren. Die Zinsen, die du dafür an deine vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft zahlst stellen für diese Einnahmen dar. Hier musst du nur dafür sorgen, dass die Konditionen einem Fremdvergleich standhalten. Ansonsten wird der Fiskus dich gerne auf verdeckte Gewinnausschüttung festnageln. Genial ist diese Konstruktion natürlich wenn du darüber dein Eigenheim finanzierst. Schließlich landen die Zinsen dann nicht bei der Bank sondern in deiner vermögensverwaltenden GmbH. Dass es hier nicht um Peanuts geht ist sofort klar.

3. Ausgaben in deine Spardosen GmbH verlagern

Du kannst dir überlegen welche deiner ohnehin anfallenden Ausgaben du in deine vermögensverwaltende GmbH verlagern kannst. Falls du beispielsweise früher privat in deine finanzielle Bildung investiert hast (z.B.: Bücher, ebooks, Seminare, Hörbücher) ordnest du diese Ausgaben einfach deiner Spardosen GmbH zu und lässt diese die entsprechenden Rechnungen zahlen. Das führt dazu, dass du diese Ausgaben mit den Einnahmen deiner Kapitalgesellschaft verrechnen kannst. Ich habe eine Übersicht der absetzbaren Kosten deiner Vermögensverwaltung erstellt.

Natürlich braucht ein Unternehmen noch weitere Gegenstände und Dienstleistungen um wirkungsvoll arbeiten zu können, z.B.: Laptop, Handy, Headset oder Internetanschluss. Du siehst schon jetzt das du nicht nur zwischen Gehalt oder Gewinn entscheiden darfst. Aber es gibt noch mehr.

4. Reisen und Feiern

Als Geschäftsführer deiner Spardosen GmbH wirst du die ein oder andere interessante Veranstaltung in einer anderen Stadt besuchen wollen, um dich weiter zu bilden. Viele dieser Veranstaltungen sind kostenfrei aber Hotel und Reise müssen schließlich auch bezahlt werden.

Auch gibt es bestimmt Einladungen zum Essen oder Jubiläumsfeiern, die bei richtiger Gestaltung mit deiner GmbH in Zusammenhang stehen und von dieser bezahlt werden sollten.

5. Deine Spardosen GmbH macht dich mobil

Ist für dich als Geschäftsführer vielleicht ein Firmenwagen sinnvoll? Besonders attraktiv können hier Oldtimer sein, da du mit diesen dem Finanzamt bei der 1% Regel ein Schnippchen schlagen kannst. Umschiffst du geschickt die vielen steuerlichen Fallstricke bei Firmenwagen, dann kannst du hier Kosten für Anschaffung, Wartung, Reinigung, Benzin, Versicherung etc. von den Überschüssen deiner GmbH zahlen lassen.

Alternativ kannst du deiner GmbH deinen Privatwagen für Geschäftsreisen zur Verfügung stellen und dann mindestens 0,30 Euro pro Kilometer abrechnen. Bist du eher Bahnfahrer kann es Sinn machen, wenn deine GmbH eine BahnCard anschafft.

Du siehts auch bei diesem Gestaltungsbeispiel, dass Gehalt oder Gewinn nicht die einzigen Stellschrauben für dich sind.

6. Altersvorsorge von deiner GmbH zahlen lassen

Machst du deinen Job als Geschäftsführer gut, dann spricht nichts dagegen, dass du Pensionsansprüche erwirbst. Das heisst nichts anderes, als dass deine GmbH einen Teil ihrer Überschüsse dafür verwendet für dich in einen Pensionsfond einzuzahlen. Das ist steuerlich begünstigt und eine Reihe von Anbietern erlaubt es dir, dass du im Detail entscheiden kannst in welche Finanzprodukte (z.B.: ETF) du investierst.

7. Familienmitglieder als Mini-Jobber beschäftigen

In deiner Spardosen GmbH kannst du Familienmitglieder als Mini-Jobber beschäftigen. Dieses Steuersparmodell Familie ist so attraktiv, dass ich dem Thema einen eigenen Artikel gewidmet habe.

Vorsicht mit Büro-Vermietung!

Sehr praktisch wäre es im Rahmen privater Vermietung & Verpachtung ein Büro an die GmbH zu vermieten. Natürlich vor allem um die Kosten für Renovierung (Beispielsweise eines Abstellraums) und die Einrichtung von der Steuer abzusetzen (Werbungskosten für private Vermietung & Verpachtung).

Leider sind solche Gestaltungen dem Fiskus ein Dorn im Auge. Deswegen hat er die Latte der Anforderungen für die steuerliche Anerkennung entsprechend hoch gelegt. Die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Home Office für deine Spardosen GmbH sind im BMF Schreiben vom 18.4.2019 – IV C 1 – S 2211/16/10003 :005 BStBl 2019 I S. 461 festgehalten. Steuerberater haben mir von dieser Gestaltung abgeraten.

Fazit

In diesem Beitrag habe ich dir einen Ausschnitt der verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten gezeigt. Du siehst dass Gehalt oder Gewinn nicht die einzigen Möglichkeiten sind das Kapital deiner Spardosen GmbH zu nutzen. Einen Teil der Möglichkeiten habe ich bereits selbst ausprobiert. Vieles wird in den nächsten Monaten folgen und ich werde im Detail berichten. eingehen.

Jetzt bin ich natürlich an deiner Meinung interessiert. Habe ich wichtige Möglichkeiten vergessen? Hast du schon Erfahrungen mit diesen Gestaltungsmöglichkeiten gesammelt? Was hat bei dir gut funktioniert, womit bist du auf die Nase gefallen? Hinterlasse mir einen Kommentar oder schreibe mir eine Mail.


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Georg

Hallo Eduard,
ich bin eben auf deine Seite gestoßen und habe mit großem Interesse alle deine bisherigen Beiträge gelesen. Super geschrieben mit und eine klasse Schritt für Schritt Erklärung! Ich freue mich auf weitere Infos 🙂
Schöne Feiertage!
Georg

Blubbel

Bei der Vermietung droht steuerlich die Betriebsaufspaltung.

Jan

Die Betriebsaufspaltung kannst du hier leider nicht einfach umgehen. Um dies zu tun müsste deine Spardosengesellschaft z.B. als Schwestergesellschaft unterhalb einer gemeinsamen Holding von einer immobilienverwaltenden Gesellschaft mieten. Es gibt neben anmieten bei Dritten sicher auch andere Möglichkeiten, da wäre spannend was du letztlich für dich noch heraus findest.
Das Thema wird häufiger auf zahlreichen [Youtube-Kanälen](https://www.youtube.com/results?search_query=betriebsaufspaltung+vermeiden), u.a. Unternehmerkanal oder JUHN Partner, beleuchtet.

Wigand Weirich

Hallo an alle, ich habe schon seit „Urzeiten“ 0,35€ pro gefahrenem km angesetzt – ohne Probleme beim FA.

Richard

Hallo Eduard,

erstmal vielen Dank für die aufbereiteten und zur Verfügung gestellten Information!
Allerdings hab ich immer noch Probleme die Vorteile einer Spardosen GmbH genau zu verstehen. Vielleicht kannst du hier weiterhelfen oder einen Denkfehler aufzeigen.

Beispiel: Angenommen ich möchte Vermögen aufbauen um davon später leben zu können, sprich: Miete zahlen, Essen kaufen, usw.

=== Beispiel ohne GmbH

Hier kaufe ich Aktien als Privatperson und halte diese. Sobald ich Geld zum Leben brauche verkaufe ich diese Aktien wieder. Mein Cashflow wäre also wie folgt:

Veräußerungsgewinn aus Aktienverkauf
– minus Abgeltungssteuer+Soli ODER individueller Steuersatz (je nachdem was niedriger ist)
= Geld zum Leben für Privatperson

=== Beispiel mit GmbH

Hier kaufe ich Aktien als GmbH und halte diese. Sobald ich Geld zum Leben brauche verkauft die GmbH diese Aktien wieder und schüttet Geld an mich als Privatperson aus. Mein Cashflow wäre also wie folgt:

Veräußerungsgewinn aus Aktienverkauf
– minus Körperschaftssteuer+Soli
– minus Gewerbesteuer
= Geld der GmbH
– minus Abgeltungssteuer+Soli ODER individueller Steuersatz (je nachdem was niedriger ist)
= Geld zum Leben für Privatperson

Wie kann eine GmbH hier vorteilhaft sein, wenn ich doch _immer_ Abgeltungssteuer+Soli oder individueller Steuersatz zahle? Was übersehe ich? Ich kann ja schlecht die GmbH meine Miete zahlen lassen. Oder mir von der GmbH ein Darlehen geben lassen, welches ich nie zurückzahle.

Viele Grüße
Richard

(Disclaimer: Obiges Beispiel mit GmbH verwendet eine Ausschüttung an den Gesellschafter. Mir ist bewusst, dass ich mir als geschäftsführenden Gesellschafter auch ein Gehalt zahlen könnte. Aber dann würde ich trotzdem den individuellen Steuersatz (Einkommenssteuer) auf das Gehalt zahlen. Das nimmt sich in meinen Augen nichts, denn der individuelle Steuersatz kann sogar höher als die Abgeltungssteuer+Soli liegen)

Lange, Henning

alles völlig richtig erkannt. Meines Erachtens macht eine vv-GmbH nur Sinn, wenn damit in erster Linie Kursgewinne erzielt werden. (z.B. für Termingeschäfte) oder man sich direkt an GmbHs beteiligen will und langfristig denkt (Private Equity oder Venture Capital Investment z.B.)

Richard

Was meinst du genau mit Private Equity / Venture Capital Investment? Hast du nähere Infos oder Pointer (Links) dazu?

Danke für dein Feedback!

Michael
  1. Aktiengewinne werden auf GmbH Ebene extrem günstig versteuert (ca. 1.5%). Nur Gewinne aus Dividenden werden mit Körperschaftssteuer + Gewerbesteuer besteuert.
  2. Wie oben im Artikel beschrieben, kannst du diverse Ausgaben absetzen.
  3. Du zahlst dir einfach ein Geschäftsführergehalt. Das wirkt gewinnmindernd. Das heißt, die GmbH macht keinen Gewinn mehr da sie Gehalt an dich zahlt. Somit muss die GmbH auch keine Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer oder Abgeltungssteuer mehr zahlen. Das Geschäftsführergehalt wird dann bei dir Privat wie ein normales Gehalt versteuerst (Einkommenssteuer). Wenn du von diesem Geld leben willst und z.B. eh schon im Rentenalter bist, hast du meist auch sonst weniger andere Einkünfte -> niedriger persönlicher Steuersatz.

Mehr Infos: https://www.juhn.com/fachwissen/gmbh-steuerrecht/steuervorteil-vermoegensverwaltende-gmbh-aktien-und-immobilien-handel/

Udo Flügler

Eine bAV ist nur nach Probezeit5 (5 Jahre GmBH und 3 Jahre GGF) möglich.
PENSIONSZUSAGEN ohne Aktiv Bezüge sind nicht möglich.
Mit Bezügen muss die Angemessenheit (max 75%)jederzeit gewährleistet sein.
Auch die Erdienbarkeit und das Höchsteintrittsalter sind zu beachten.
Fazit:
PZ sind nur unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll und im Rahmen einer korrekten Finanzplanung sinnvoll und steuerlich zulässig.
U. Flügler
CFP

Christopher

Vielen Dank für deine ausführlichen Beiträge und Einblicke!
Ich habe auf deiner Website und auf anderen mittlerweile einige Zeilen gelesen und habe trotzdem immer noch eine Blockade im Kopf, darum hoffe ich, ihr könnt mir helfen.

Du erklärst sehr schön, welche Steuerlast bei Dividenden, Veräußerungsgewinnen und ETFs/Fonds anfällt. Mir fehlt da leider das Verständnis, ob/wie sich die Steuerlast in Bezug zu deinen Aufwendungen/Kosten verändert.

Normalerweise würde man bei einer GmbH die Gewinne – die Aufwendungen rechnen und daraus dann die Steuerlast ableiten. Da aber eine vv GmbH Gewinne aus unterschiedlichen Bereichen geniert und diese auch noch gewichtet sind, suche ich vergeblich nach einer verständlichen Berechnung.

Könnt ihr mir da weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus

Sascha

Wie funktioniert das mit dem Darlehen der vv an Privat: irgendwann wird das Darlehen ja fällig.
Zieht man dann einfach das nächste Darlehen und zahlt damit das erste zurück + Geld zum Leben für den nächsten Abschnitt.

Den großen Vorteil der vv sehe ich als Firmeneigentümer in Verbindung mit einer Holding. Nach meinen rudimentären Verständnis, kann ich dann die Gewinne aus der operativ GmbH über die Holding GmbH in die vv GmbH schleusen, wodurch nur 3 % versteuert werden sollten. Dadurch kann das Vermögen in der vv GmbH schnell wachsen. Mit der oben beschrieben Methode kann man es dann über ein Darlehen privat nutzen.

Was meinem die Profis dazu?

Jakob

Aufgrund der neuen Steuerlichen Verordnungen für Optionsgeschäfte, bin ich am überlegen ob es für mich nicht sinnvoll wäre eine GmbH zu Gründen.

Ich bin mir nur nicht sicher ob ich die anfallenden Steuerabgaben richtig verstanden habe:

Ich handle nur mit Aktien(kurzfristig) und Optionen, dafür fallen keine Steuer für die GmbH an. Um Geld aus der Firma raus zu bekommen habe ich die Möglichkeit mir ein Gehalt zu zahlen, dabei würde ich bis zu 42% Steuern Zahlen und den Gewinn (also die Steuerbelastung) der GmbH verringern. Alternativ kann ich mir den Gewinn der GmbH direkt ausschütten lassen, was als Kaptalertrag mit 25% versteuert wird. Zusätzlich kann ich mir noch über diverse Tricks Gewinn verdeckt ausschütten lassen.

Ein Gehalt lohnt sich für mich in diesem Fall also nicht, weil die GmbH überhaupt keine Steuern zahlt. Ich frage mich jetzt nur, ob ich mir den Gewinn aus Aktien- und Optionsgeschäften, tatsächlich einfach mit 25% Versteuerung ausschütten lassen kann.

robert

Hallo Jakob,
du musst bedenken, dass deine GmbH bereits Steuern auf den Gewinn gezahlt hat, erst dann kann der Gewinn ausgeschüttet werden, also ca. 15% bei vvGmbH.
Sodass du, über den Daumen gerechnet, 15% + 25% als Steuerbelastung rechnen musst.

Dr. Martin Luttenberger

Liebe Alle,

der Artikel gibt zwar ein paar interessante Hinweise, stellt die Vorteile jedoch recht einseitig dar. Folgende Punkte sehe ich besonders kritisch:

  1. atypisch stiller Beteiligter: Wer soll das sein? Familie oder Kinder sind immer schwierig, zudem muss sich der Beteiligte auch mit dem vereinbarten %-Satz beteiligen (sprich bei 12.500€ die man für die Gründung braucht, z.B. 1% = 1250€) der Beteiligte hat dann aber auch ein Recht auf 1% der erwirtschafteten Gewinne!
  2. Durch die atypisch stille Beteligung fallen laut meinem Steuerberater Gewinn- und Handelsbilanz auseinander, sodass es sehr aufwendig wird, die Buchführung und Steuererklärungen noch selbst durchzuführen und bei einer Firma ca 3000€ hierfür anfallen und die muss man mit den Ersparnissen bei der Besteuerung erstmal wieder raus holen…

Liebe Grüße
Dr. M. Luttenberger

Waldemar

Hallo Eduard,

alle deine Beiträge habe ich gelesen, dabei gedacht, schade das ich erst jetzt darauf gestossen bin, sonst hätte ich viel früher die vermögensverwaltende GmbH als Spardose für die Depots, ETW`en genutzt. Ich bin davor, eine vv gmbh und für meine Firma eine gmbh zu gründen, hast du weitere Tipps als die benannten?
Meine Frage nun, konntest du die Gestaltungsmöglichkeiten beim Finanzamt ohne nennenswerte Probleme anerkannt bekommen? Ich hoffe für Dich, dass alles klar ging!

Viele herzliche Grüße
Waldemar

Michael

Hallo Eduard, hallo Waldemar,

es ist immer schön, so etwas kreatives zu lesen, an Punkt 4 hatte ich selbst noch nicht gedacht, den werde ich in meine Liste mit aufnehmen. Danke dafür. Zu besitze selbst eine vvGmbH und nutze sie vor allem zum Kauf und zur Vermietung von Immobilien. Mittlerweile sind auch ETFs in kleinerem Maße dazu gekommen.
Ein weiteren Punkt, um bereits besteuerte Gewinne aus der vvGmbH zu bekommen, hatte Dr. Juhn mal beiläufig in einem Youtube Video erwähnt…ich musste direkt zurückspulen, um nochmal hinzuhören: Man kann privat gehaltene Immobilien an die GmbH verkaufen. Nach 10 Jahren ohne Steuer (als Privatperson) auf den Gewinn und dann auch ohne Probleme mit der 3 Objekte Grenze. Kaufnebenkosten werden in diesem Fall natürlich fällig, aber wenn die Immobilie in Bayern oder in Sachsen liegt, beläuft sich das ganze auf 5%. Falls die GmbH nicht ausreichend freies Kapital hat, hilf hier natürlich ein Gesellschafterdarlehen, das wiederum bei der GmbH den Gewinn schmälert und im privaten Bereich mit 25% Kapitalertragssteuer besteuert wird.
Falls ich hier irgendetwas nicht bedacht habe, bitte ich darum, mich zu korrigieren.

Gruß, Michael

Heike

Eine grundsätzliche Frage hätte ich: Ich wohne in einer Eigentumswohnung, kann diese auch der Sitz der GmbH sein, auch wenn ich baulich kein eigenes Zimmer als Büro übrig habe?

Michael

Hallo Heiko,

ich denke, dass sich deine Frage nach 2 Jahren vermutlich erledigt hat, aber vielleicht hilft es ja anderen, die auf deine Frage stoßen:
Du kannst deine GmbH eigentlich überall anmelden, wo du eine Adresse und einen Briefkasten hast. Eine separate Räumlichkeit nur für deine GmbH benötigst du nicht. Also ja, du kannst den Sitz deiner GmbH in deiner Wohnung/Eigentumswohnung anmelden. Bei einer Mietwohnung müsstest du vermutlich den Vermieter um Erlaubnis fragen, aber das ist bein dir ja nicht der Fall. Wenn du keinen Kundenverkehr hast, können dir auch die anderen Wohnungseigentümer in deiner Eigentümergemeinschaft dies nicht in deiner Eigentumswohnung unersagen. Ein kleiner Hinweis am Rande: Auch wenn du als Privatperson deine Rundfunkgebühren (GEZ) zahlst, wird in der Regel für die GmbH eine weitere Gebühr (aber nur 1/3) fällig.

Gruß Michael

BoLanGer

Hallo,

ich finde die diversen Möglichkeiten, Kapital aus der Gesellschaft zu entnehmen durchaus interessant. Unterm Strich komme ich allerdings zu dem Ergebnis, dass die Gründung einer Spardosen-GmbH nur Sinn macht, wenn man eigentlich gar nicht an das Geld heran muss und es für die folgenden Generationen erhalten möchte.
Eine Gründung macht jur Sinn, wenn ich selbst entsprechendes Vermögen/Einkommen habe. Typischerweise steht man dann schon in der Blüte seines Erwerbslebens und ist damit schon in fortgeschrittenem Alter. Die Rente ist absehbar, damit dann auch schon die Kapitalnutzung aus der GmbH. Ob sich dann die Gesellschaft noch lohnt?
Unheimlich interessant fände ich aber Überlegungen, wie man mit der Gesellschaft ein größeres Vermögen an die Kinder weiterreichen kann. Dabei spielt dann die Erbschaftssteuer mit den Freibeträgen eine Rolle, ebenso die steuerliche Situation bei Auflösung der Gesellschaft. Hat sich dazu schonmal jemand Gedanken gemacht oder verfolgt jemand explizit dieses Ziel?

Steffen

Sehr guter Einwad. Mein Eindruck ist insbesondere, dass sich die genannte Spardose besonders eignet, wenn man sie nicht öffnen muss. Sprich: Einige Jahre nach dem Berufsteinstieg, wenn man ein relevantes Vermögen aufgebaut hat, damit es sich lohnt. Idealerweise hat man aber bis dahin nicht Berge an stillen Reserven aufgebaut, die einen Umstieg auf die Spardose verlangsamen. Man ist ja bestrebt, die stillen Reserven bei Übertragung der Assets an die Gesellschaft nicht zu heben, bzw. nur sukzessive.

Jon Doe

Interessanter Beitrag. Die Altersvorsorge in Form einer bAV halte ich für wackelig. Klar kann die Gesellschaft Beiträge an Rentenversicherungen, Direktversicherungen oder einen Pensionsfond für dich als GF abführen. Nur musst du die im Leistungsfall (also spätestens Rente) dann auch voll versteuern und Sozialabgaben abführen. Da du dir als Rentner stattdessen auch einfach ein steueroptimiert niedriges Gehalt als GF zahlen kannst, sparst du mit einer bAV also nahezu nichts. Korrigiert mich wenn ich etwas falsches sage, aber ich halte diesen Ansatz finanziell für eine Einbahnstraße.

VG und weiter so!

Alex P.

Da habe ich einen Geheimtipp: Anstatt bei der Gewinnausschüttung 26,375% Steuern zu bezahlen kann man auf Antrag § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG zum Teileinkünfteverfahren optieren. Dann zahlt man auf 60% der Ausschüttung die Einkommensteuer, die restlichen 40% sind steuerfrei. Wenn also der eigene Grenzsteuersatz unter 42% (weil 60%*42%*1,055=26,586%) liegt, dann zahlt man auf die Ausschüttung immer weniger Steuern. Extremes Beispiel: Wenn man auf privater Ebene keine sonstigen Einkünfte hat und verheiratet ist, dann würde man auf eine 50000€ Ausschüttung nur ca. 2000€ ESt zahlen.

Steffen

Sehr guter Tipp und höchst relevant für die Rentenzeit oder für mögliche Auszeiten (Sabbatical) sonfern kalendarisch (Einkommensteuer) passend.

Torsten

Sollte der Großteil des Kapitals der vv GmbH über einen Kredit eingebracht werden, und nicht über das Stammkapital, dann werden natürlich für die ersten „Entnahmen“ der Kredit zurückbezahlt (natürlich steuerfrei) und keine Entnahme des Gewinns durchgeführt. Das ist für ein Sabbatical ein guter Weg.

Jan

Hallo Eduard,

zunächst mal vielen Dank für die gut zusammengestellten Informationen zum Thema Spardosen GmbH auf Deiner Seite. Bei meinen Recherchen zu diesem Thema habe ich festgestellt, dass es in der Tat nicht einfach ist, sich hierzu einen fundierten Überblick zu verschaffen.
Zum Thema Firmenwagen würde mich interessieren, ob Du dazu schon Erfahrungswerte hast. Welche Leasingraten akzeptiert das Finanzamt bzw. worauf muss man achten. Ich könnte mir vorstellen, dass die Ausgaben durch den steuerlichen Gewinn in etwa gedeckt sein sollten. Erwirtschaftet die Spardosen GmbH jährlich bspw. €5.000 aus Aktiengewinnen wird es vermutlich schwierig, eine monatliche Leasingrate für den Firmenwagen von 12*600 = 7.200€ anzusetzen. Hast Du dazu schon Erfahrungen sammeln können?

Viele Grüße und ein schönes Wochenende!

Jan

Steffen

Zu beachten ist ja hier auch die Besteuerung. Der Hinweis sei auf einen Oldtimer gebracht, der bei der 1%-Regelung natürlich Vorteile ergibt.

Sven Hasse

Hi, lieber Eduard, Herausgeber dieser kompakten, gut strukturierten Einführung in die Welt der vvGmbH. Du hast Dir eine Menge Zeit und Arbeit in die Erstellung reingesteckt. Danke. Nach dem ersten Lesen habe ich den Eindruck, alles erfahren zu haben, was das Ding ausmacht. Super Gestaltungsmöglichkeiten. Und, das Wichtigste, Steueroptimierung.

Mich würde interessieren, wie es mit der Buchführung aussieht. Möglicherweise wird vom Finanzamt nicht einfach eine Exceltabelle akzeptiert. Wahrscheinlich gibt es dafür die eine oder andere Abrechnungssoftware.

Vielen, vielen Dank. Diese Website ist Gold Wert.

Sven.

Mark

Gibt es konkrete Tipps zu Nr. 6? Bei welchem Anbieter, welches Produkt? Würde mich freuen. 🙂

Mario Mischker

Sehr toller Artikel,
da kommt man ja auf verschiedene Gedanken. Wäre es dann möglich, ein Hotel (mit Inventar) in einer VVGmbH an einer GmbH zu vermieten. Wenn auch teilweise die gleichen Gesellschafter in der jeweiligen GmbH beteiligt sind? Oder zählt das als verbundene Unternehmen?

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