Prima, du hast deine Spardosen-GmbH erfolgreich und mit geringen Kosten gegründet! Du hast ein passendes Geschäftsdepot mit besonders günstigen Konditionen ausgewählt und deine vermögensverwaltende GmbH hat 5.000 Euro ihres Stammkapitals in Aktien investiert. Es fühlt sich für dich gut an, daß dir das Geld zwar nicht mehr gehört, du aber die volle Kontrolle darüber hast. Jetzt bleibt noch einwichtiges Thema für deine Vermögensverwaltende GmbH: Die Finanzierung optimal gestalten. Ich schaue mir mit dir die Optionen Stammkapital, Wertpapierkredit und Gesellschafterdarlehen an.

Finanzierung durch Erhöhung des Stammkapitals

Dein erster Gedanke ist vielleicht deine vermögensverwaltende GmbH durch Erhöhung des Stammkapitals zu finanzieren. Du erinnerst dich, dass wir unsere Spardosen-GmbH zunächst als UG mit einem Stammkapital von 7.000 Euro gegründet haben, um die Gründungskosten gering zu halten. Wenn du nun feststellst, dass dir deine eigene vermögensverwaltende GmbH gefällt, könntest du also auf die Idee kommen das Stammkapital zu erhöhen. Das hätte den Vorteil, dass damit die Bonität deiner Spardosen GmbH und damit letztendlich ihre Kreditwürdigkeit steigt. Der große Nachteil daran ist allerdings, daß eine Änderung des Stammkapitals eine sogenannte Satzungsändernde Maßnahme ist. Die Änderung der Satzung müsste nach § 54 Abs. 1 GmbHG notariell beurkundet (Kosten!) und im Handelsregister eingetragen werden (Kosten!). Solche vollkommen unnötigen Kosten wollen wir natürlich vermeiden, denn es gibt deutlich elegantere Möglichkeiten deine vermögensverwaltende GmbH zu finanzieren.

Finanzierung durch Wertpapierkredite

Allein schon dadurch, dass deine Spardosen GmbH in Aktien investiert hat verfügt sie über Sicherheiten, die sie für Wertpapierkredite verwenden kann. Das ideale Geschäftsdepot für deine vermögensverwaltende GmbH bietet Im Idealfall besonders günstige Konditionen für Wertpapierkredite an. Wenn du also deine ersten 5.000 Euro bereits in Aktien investiert hast, dann hast du die Möglichkeit einen Wertpapierkredit zu nutzen, um weitere Aktien zu kaufen. Du solltest allerdings deinen Wertpapierkredit zu maximal 50% ausnutzen und dafür vor allem sichere Dividendenzahler kaufen, deren Rendite die Kreditkosten übersteigt. Das Schöne an deiner vermögensverwaltenden GmbH ist, dass du die Kosten für den Kredit, also die gezahlten Zinsen, als Ausgaben geltend machen kannst. Das ist etwas wovon private Investoren nur träumen können. Mit deiner Spardosen GmbH ist das möglich.

Finanzierung durch Gesellschafterdarlehen

Eine weitere Möglichkeit deiner Vermögensverwaltenden GmbH Kapital für Investitionen zuzuführen ist ein Gesellschafterdarlehen. Bei dieser Gestaltung vergibst du als Gesellschafter ein Darlehen an deine GmbH und kassierst dafür Zinsen. Deine Spardosen GmbH kann die gezahlten Zinsen wieder als Ausgaben geltend machen. Ist das nicht genial? Dafür ist kein Gang zum Notar notwendig und auch keine Änderung im Handelsregister.

Du schließt lediglich einen Darlehensvertrag zwischen dir als Gesellschafter und der GmbH. Natürlich macht es keinen Sinn für das Darlehen an deine Spardosen GmbH einen hohen Zinssatz festzulegen. Du willst ja schließlich keine Zinseinnahmen, die du hoch versteuern musst. Das Kapital soll lieber möglichst lange in deiner Spardosen GmbH für dich arbeiten. Außerdem willst du die ganze Aktion möglichst unbürokratisch und mit möglichst geringem Aufwand für die Buchhaltung durchziehen.

Gesellschafterdarlehen richtig aufsetzen

Ich wähle in den Verträgen meiner Gesellschafterdarlehen daher eine Laufzeit von mindesten 10 Jahren, eine endfällige Tilgung und einen Zinssatz von 0,5% pro Jahr. Das hat den Vorteil, dass deine GmbH erst im letzten Jahr tilgen muss und bis dahin nur 0,5% Zinsen pro Jahr zahlen muss. Außerdem lege ich eine jährliche Zinszahlung zum 31.12. des Jahres fest. Damit beschränkt sich der Buchhaltungsaufwand für das Darlehen auf einen Buchungsvorgang pro Jahr.

Wichtig ist, dass der Vertrag für das Gesellschafterdarlehen ordnungsgemäß gestaltet ist, damit er vom Finanzamt anerkannt wird. Es gibt eine Reihe von Webseiten, die entsprechende Vertragsvorlagen kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr anbieten. Diese kannst du als Ausgangsbasis für deinen eigenen Darlehensvertrag verwenden.

Gesellschafterdarlehen an die Vermögensverwaltende GmbH
Gesellschafterdarlehen an die Vermögensverwaltende GmbH

Alternativ kannst du mein Beispiel für einen Darlehensvertrag günstig bei Digistore24 herunterladen. Der Beispielvertrag zeigt wie ich das Darlehen von Gesellschafter an die Spardosen GmbH umgesetzt habe.

Hast du weitere Ideen oder Fragen zur Finanzierung? Dann hinterlasse am besten einen Kommentar oder schreibe mir eine Mail.


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Perschon

Hallo Rückenwind-Team,
klar, mit einer Spardosen GmbH kann man gut die Steuern sparen. Ihre Artikel dazu sind wirklich sehr gut. Ob sich am Ende eine GmBH lohnt liegt aber auch an der Art wie ich das Gel aus der GmBH rausbekommen kann. Wie schlachtet man die Spardose um den Steuervorteil am Ende nicht zu verlieren? Ok. Man kann sich Gehalt zahlen lassen… was alles wieder Steuer und Abgaben (>25%)bedeutet…. Im Internet habe ich sehr viele wenns und abers gelesen… aber keine einzige „schwarz auf weiss“ Berechnung. Das stimmt mich zumindest nachdenklich. Hmm.. Lohnt sich das Gesamtprojekt/Konstrukt auch wenn man diese Exit-Kosten berücksichtigt? Könnten Sie bitte dazu was schreiben? Danke. Grüsse. Sebastian

Stefan

Ich habe noch eine Frage zum Thema Kapitaleinbringung:
Wie schaut es aus wenn das ganze Privatvermögen bereits in Aktien angelegt ist. Im Privaten Bereich kann man z.B. einen kostenlosen Depotübertrag machen zu einem anderen Broker wenn man will. Wie ist das mit der Spardosen GmbH, sowohl bei der Gründung, als auch wenn man später noch Kapital hinzufügen will? Kann man Wertpapiere in das Geschäftsdepot übertragen so wie es im Privaten auch möglich ist?
Es wäre sehr ärgerlich, wenn ich erst Aktien verkaufen müsste (25 % Kapitalertragssteuer). Wenn ich diese direkt kostenlos in das Depot der GmbH führen kann würde ich da sehr viele Steuern sparen.

Paba

Hi – hier wird immer davon ausgegangen, dass das Depot bzw. Einzelwerte im Plus sind. Dabei hält der Fiskus auf jeden Fall die Hand auf. Wie sieht es aber aus, wenn das Depot bzw. Einzelwerte seit Kauf im Minus sind? Dabei sollte keine Steuer anfallen, oder? Einzige Voraussetzung: man bleibt unter 20 TEUR, da sonst Schenkungssteuer anfällt. Sehe ich das richtig?

Sprich, wenn das Depot bzw. Einzelwerte im Minus (seit Kauf, Ausschüttungen natürlich exkludiert) sind, kann ich alle 10 Jahre 20 TEUR steuerfrei in die Spardosen-GmbH einbringen. Falls es mehrere Teilhaber gibt – z.B. Ehepartner halten je 50% an der Spardose-GmbH – sind es sogar 40 TEUR / 10 Jahre (2x 20TEUR). Dies können entweder Geldwerte oder aber Beteiligungen (Aktien, etc.) sein. Danke für eine Validierung meines Verständnisses.

Last edited 3 Jahre zuvor by Paba
Bernd

In dem von Stefan beschriebenen Fall handelt es sich um einen Depotübertrag mit Gläubigerwechsel. D.h. hier fällt die Abgeltungssteuer (26,375%) auf jeden Fall an, was auch nachvollziehbar ist. Trotzdem hast Du den Vorteil, nicht verkaufen zu müssen um dann wieder zu kaufen, was Dir Aufwand und Transaktionskosten (und ggf. auch verpasste Kursgewinne) spart.
Genau das habe ich persönlich vor. Meine GmbH ist zur Zeit in Gründung, d.h. Notarvertrag ist durch, Anträge auf Eröffnung von Bankkonto und Depot als auch Anmeldung beim Gericht laufen.

Roland

Muss das ein Gesellschafterdarlehen sein? Kann nicht jeder der Spardose GmbH einen einen Kredit (mit offiziellem Darlehensvertrag) geben? Wie regele ich das wohl am besten wenn ein Sohn Prokura erhalten soll (falls mir etwas passiert) und er gleichzeitig auch sein Geld in die Firma stecken wird?

Börsenjunky

Der Vorteil durch den atypischen Gesellschafter wird wieder zunichte gemacht durch steigende fixe Verwaltungskosten. daher bleibt die Frage relevant.

Blubbel

Ein DAX Mini Future mit einem Wert von rund 65.000 Eur hat Finanzierungskosten von unter 0%. Am besten man kauft einen Grundstock Aktien. Statt dann auf Marginkredit mehr Aktien zu kaufen, kaufe lieber Aktienfutures. Ergänzt man dann noch Gold und Treaury Futures kann man sein Risiko reduzieren (in Krisenzeiten verliert man auf Aktien aber gewinnt über den Trasury und Gold Future). Der Nachteil ist die GuV Realisation beim Future Roll alle 3 Monate.

Blubbel

Aktien mit geringer Vol plus Leverage bietet bei gleicher Rendite weniger Risiko also der Aktienmarkt im Durchschnitt. Wichtig ist es die Finanziergskosten gering zu halten. Möglich wäre z.B. 90% low vol Aktien plus 40% Short Puts, plus 20% Gold Future plus 200% trasury future. Der günstigste Marginkredit ist DEGIRO mit 1,25 über USD-Zins. Euro koststet 1,25 absolut und ca. 1,8% über Interbankenmarkt. Future kosten nur 0,2-0,4% Aufschlag.

Max

Hallo Eduard,
danke für deine tolle Arbeit.
Könnte man ein endfälliges Gesellschafterdarlehen mit z.B. 15 Jahren Laufzeit geben, bei dem man den Zinssatz jährlich adjustiert und die Zinsen kapitalisiert werden? So könnte man quasi dann nach der Ansparphase den Kredit tilgen (steuerfrei) und die GmbH auflösen und hat so die Barriere GmbH Vermögen vs. privates Vermögen steuerfrei umgangen.
Danke und LG

Andi

Hi Eduard,

hast du mal mit dem Gedanken gespielt, das Gesellschafterdarlehen endlos und tilgungsfrei zu gestalten?
So lange du einen Mindestzins als Darlehensgeber erhebst, sollte man ja die Abzinsung durchs Finanzamt vermeiden können? Oder gibt es eine Möglichkeit eine Umschuldung am Ende der Laufzeit vorzunehmen, ohne das eingebrachte Kapital kurzzeitig aus der VV zu nehmen?

Gruß Andi

Robert

Hi Eduard, kurze Frage – ich spiele mit dem Gedanken deinem Modell zu folgen. Ein eigenes Handelssystem habe ich bereits und dies läuft mehreren Jahren durchaus zufriedenstellend (mit entsprechend hoher Steuerbelastung). Um dieses zu fahren würde ich direkt mit 50k loslegen wollen. Würdest du trotzdem zur UG raten und mittels des Kredit (Gründung 7K+ interner Kredit 43K = 50K) arbeiten oder macht dann eine direkte Stammeinlage von 50k mehr Sinn bzw. auch der Wechsel zur GmbH…?

Grüße
Robert

Robert

Wäre gerne dabei – leider bin ich zu spät und eine Anmeldung ist nicht mehr möglich

Lennart

Es kann auch mit der Kapitalrücklage gearbeitet werden. Hierzu muss Geld in die Spardose eingezahlt und anschließend ein entsprechender Gesellschafterbeschluss gefasst werden. Dies sollte sich wesentlich weniger aufwändig gestalten, als die Gewährung eines Darlehens und die entsprechenden Einlagen können theoretisch später über das steuerliche Einlagekonto kapitalertragsteuerfrei entnommen werden, § 27 Abs. 1 S. 1 KStG in Verbindung mit § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass zuerst die erzielten Gewinne kapitalertragsteuerpflichtig zu entnehmen sind, § 27 Abs. 1 S. 3 KStG.

Andi

Hi Eduard,

hast du auch eine Tipp zum richtigen Kontieren des Gesellschafter-Darlehens in SKR04?

Danke und Gruß Andi

Andi

Alles klar, bin gespannt, wie du es gelöst hast.
Ich bin jetzt erstmal den Weg über ein Gesellschafter Rahmen-Darlehen gegangen.

Hank

Hallo Eduard,
sehr interessante Seite und Danke fürs teilen. Ich habe mich komplett durchgelesen und konzipiere meinen Masterplan. Macht es Sinn, dass man mit 7.000€ eine UG gründet und dann einen 20k – 30k€ Kredit gewährt oder empfehlt es sich direkt eine GmbH zu gründen?

Ich handele seit Jahren mit Optionen, Aktien und ETFs. Meine Strategie scheint bis jetzt ganz gut zu funktionieren. Handelst Du auch mit Option? Buchhalterisch wird da wahrscheinlich unterschiede geben, oder? Hab gesehen, dass der inner Circle geschlossen ist. Kannst Du abschätzen, wann ihr neue Mitglieder nehmen wollt?

Jens

Hallo Hank, hallo Edurad,

ich werde Anfang 2021 eine GmBH gründen. Ich selbst handele mit Aktien, Optionen, Futures und Futureoptionen.

Ich überlege auch, wie ich mein Kapital am geschicktesten in die GmbH bekomme. Die vorhandenen Aktien verkaufen, beschert mir eine ordentliche Steuerlast. Aber ich werde wohl nicht drum herum kommen, da ich ich für meinen Handel entsprechendes Kapital benötige (6-stellig).

Gruß Jens

Bernhard

Angenommen, Du hast Deine UG (haftungsbeschränkt) mit EUR 7000 Stammkapital gegründet. Du möchtest aber EUR 50000 anlegen. Nun machst Du nicht eine Kapitalerhöhung (wegen der Notarkosten), sondern gibst Deiner UG einen Kredit über EUR 43000. Sagen wir, Du legst EUR 40000 von den EUR 50000 in Aktien an.

Nun kommt es gelegentlich vor, dass Aktien an Wert verlieren, z.B. 20%. Deine Aktien, die Du für EUR 40000 gekauft hast, sind dann nur noch EUR 32000 wert. Für einen langfristigen Anleger (>30 Jahre Horizont) nicht notwendigerweise das Ende der Welt.

Für die UG schon. Die ist nämlich jetzt bilanziell überschuldet.

Vor dem Kursverlust:
Aktiva:
EUR 10000 cash
EUR 40000 Aktien

Passiva:
EUR 7000 Stammkapital
EUR 43000 Kredit von Eduard

Nach dem Kursverlust:
Aktiva:
EUR 10000 cash
EUR 32000 Aktien

Passiva:
EUR 7000 Stammkapital
EUR -8000 Kapitalfehlbetrag
EUR 43000 Kredit von Eduard

Nun greift §19 Abs 2 Insolvenzordnung. Wenn Du Deinen Kredit an die UG ausdrücklich als „nachrangig“ vereinbart hast, dann geht es vielleicht noch. Auch kannst Du argumentieren, dass Du wegen der langen Laufzeit des Kredites höchstwahrscheinlich die UG fortführen kannst.

Wenn die UG aber gleichzeitig noch andere Verbindlichkeiten hat, dann wird es kompliziert, und Du musst aufpassen, dass Du nicht versehentlich Insolvenzverschleppung begehst.

Was ist Eure Position zu dieser Möglichkeit?

blubbel

Ein Gesellschafterdarlehn in Verbindung mit einem Aktiencrash führt nicht zur Überschuldung, weil das Gesellschafterdarlehn im Rahmen der Überschuldungsrechnung nicht als Verbindlichkeit zählt (1).

Die Kombination von Gesellschafterdarlehn und Wertpapierkredit birgt das Risiko einer Überschuldung. Die maximal (vernünftige) Höhe des Wertpapierkredits ist abhängig von (i) dem möglichen Verlust des Portfolios, (ii) der Höhe des Eigenkapitals der Gesellschaft und (iii) der Höhe verfügbarer liquider Mittel auf Ebene des Gesellschafters.

AUSFÜHRUNGEN
(1) Verbindlichkeiten mit Rangrücktritt sind zwar steuerrechtlich und handelsrechtlich Verbindlichkeiten, bleiben jedoch bei der Ermittlung der Verbindlichkeiten im Rahmen der Überschuldungsberechnung unberücksichtigt. Eine positive Fortführungsprognose muss damit noch nicht erstellt werden.
Gesellschafterdarlehn unterliegen dem Rangrücktritt per Gesetz. Ich würde den Rangrücktritt dennoch zusätzlich ordnungsgemäß vertraglich vereinbaren, weil ich plane diese Forderung später meinen Kindern zu schenken. Gem. § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO setzt die Nichterfassung im Überschuldungsstatus voraus, dass der Gesellschafter einen ausdrücklichen Rangrücktritt hinter die nachrangigen Verbindlichkeiten des § 39 Abs. 1 InsO vereinbart hat. Dies sollte dementsprechend im Kreditvertrag berücksichtigt werden.

(i) Zur Berechnung des maximal möglichen Verlusts des Portfolios würde ich einen Blick in die Vergangenheit werfen, um realistische Annahmen für den vorübergehenden Marktwertverlust zu schaffen. Die Erfahrungen seit dem Jahr 2000 zeigen, dass man für den Dax mit einem vorübergehenden Drawdown von 80% und für den S&P mit einem Drawdown von 50% rechnen sollte. Durch Beimischung negativ korrelierter Assetklassen (Treasury Futures, ggf. noch etwas Gold Futures) lässt sich der Drawdown etwas verringern. Den Drawdown kann man für sein Portfolio konkret schätzen. Für dieses Beispiel aber nehmen wir nachfolgend einen möglichen Drawdown von 80% an.

WERTPAPIERKREDIT IST EIN SCHÖNWETTERKREDIT
Bei 80% Drawdown haben wir nur noch 20% Wertpapiersicherheiten, um unseren Wertpapierkredit zu besichern. Zusätzlich wird der Broker zu diesem Zeitpunkt (Krise und alle haben Panik) die Beleihungsgrenzen (z.B. von 70% auf 30%) anziehen. Vor der Krise können können wir mit 30.000 EUR Eigenkapital bis zu 100.000 EUR Aktien kaufen, denn 70% von 100.000 ergibt einen Kredit von 70.000 EUR. In der Krise sind unsere Aktien dann nur noch 20.000 EUR Wert und dienen als Sicherheit für einen Kredit in Höhe von maximal 30%*20.000 = 6.000 EUR.
Wertpapierkredite sind sehr günstig (1,25% bei Degiro, 2,5% bei Captader), stehen aber keine Crashs durch. Die ING bietet aber 10.000 EUR Dispo und 25.000 EUR Rahmenkredit an. Diese Kredite sind täglich abrufbar. Vor Abruf sind die Kreditzusagen kostenlos, nach Abruf mit 5% bzw. 6% Zinsen teuer.
Im Portfolio habe ich die Möglichkeit einen Wertpapierkredit in Höhe von 35.000 EUR aufzunehmen oder Optionen im Wert von 35.000 EUR zu schreiben oder Future mit einem Drawdown von 35.000 EUR long zu gehen. Im Crash löse ich den billigen Wertpapierkredit (1,25%) ab durch meinen teuern Rahmenkredit. Anschließend beantrage ich einen Konsumentenkredit mit einer Laufzeit von 10 Jahren und einem Volumen von 65.000 EUR für 3-4%. Nach Genehmigung des Konsumentenkredits (dauert 2-5 Wochen) zahle ich meinen Dispo- und meinen Rahmenkredit zurück. Es bleiben mir 30.000 EUR übrig, die ist jetzt sehr günstig in den Aktienmarkt stecken kann. Wenn sich der Aktienmarkt erholt (3-24 Monate) sondertilge ich meinen 65.000 EUR Komsumentenkredit.

(ii) Eine Überschuldung (Vermögen < Schulden) gilt es zu vermeiden. Der Marktwertverlust des Portfolios darf die Summe aus Eigenkapital und Verbindlichkeiten mit Rangrücktritt nicht überschreiten. Der Wertpapierkredit der GmbH darf die liquiden Mittel des Gesellschafters nicht wesentlich überschreiten:

GmbH / UG vor Crash
100.000 Aktien

10.000 Eigenkapital
50.000 Gesellschafterdarlehn
40.000 Wertpapierkredit

GmbH / UG nach Crash & Erhöhung Gesellschafterdarlehn um 35.000 & Rückführung Wertpapierkredit
20.000 Aktien

85.000 Gesellschafterdarlehn
5.000 Wertpapierkredit
-70.000 Eigenkapital
Hier liegt noch keine Überschuldung vor, weil 20.000 EUR in Aktien > 5.000 EUR Wertpapierkredit.

Bernhard

Vielen Dank, so etwas sollte man wissen, bevor man die Veträge macht! Ich sehe schon, hier lernt man nie aus !!

Steffen

Selten so eine großartige und durchdachte Lösung für das Thema gesehen, die auch für den klassichen privaten Margin-Kredit anwendbar ist. Danke für den guten Beitrag! Dieses Thema ist ja letztes jahr sehr akut gewesen und erinnert mich an die Lösung, die ich genau dafür gefunden habe mit großartigem Erfolg.

Stephan

Hallo Robert,
toller und sehr verständlicher Artikel, vielen Dank!
Was ist die Erfahrung zu den erwähnten 0,5% Darlehenszinsen? Akzeptiert das Finanzamt diese Zinshöhe? Müssen da Vergleichsangebot vorgelegt werden zum Nachweis, dass es marktgerecht ist? Schließlich sieht §352 HGB einen Zinssatz von 5% vor, der Zinssatz für Steuerzahlungen beträgt nach § 233a AO sogar 6%.
Viele Grüße
Stephan

Tom

– hattest du hier schon eine Prüfung?

blubbel

Die Finanzierung per Gesellschafterdarlehn ist eine gute Idee.

Wenn man Kinder hat, lassen sich noch mehr Steuer sparen. Ich leihe meiner Gesellschaft Geld, die mir dafür Zinsen zahlt. Ich verschenke diese Forderung dann an mein minderjähriges Kind ohne Einkommen. Es ist eine Abtretung mit dem Rechtsgrund einer Schenkung. Für die GmbH handelt es sich um steuermindernden Zinsaufwand. Mein Kind hat zumindest einen Freibetrag für Zinserträge i.H.v 801 oder mit Nichtveranlagungsbescheinigung noch mehr.

Konrad

Wie verhält sich der Fall, wenn ich in meine Spardosen-GmbH eine Firmenbeteiligung einbringen möchte – worauf muss ich achten? An einer GmbH halte ich 65 und an der anderen 45 Prozent? Vielen Dank! Konrad

Bernhard

Im Beispiel hast Du die Verzinsung Deines Gesellschafterdarlehns niedrig gewählt, weil Du auf die Zinszahlungen Einkommensteuer zahlen musst, was für die meisten schlechter ist als eine direkte Dividendenzahlung der GmbH.

Ich frage mich, ob man Gesellschafterdarlehn auch anders gestalten kann, um gezielt steuerpflichtige Gewinne der GmbH in andere Geschäftsjahre zu verschieben. Dazu möchte ich gerne verstehen, wie ein abgezinstes Gesellschafterdarlehn handelsrechtlich verbucht wird und wie es steuerlich behandelt wird auf Seite der GmbH und auf Seite des Gläubigers.

Z.B.
01.01.2021 Darlehn von EUR 100.000,00 an die GmbH
31.12.2030 Fälligkeit des Darlehns mit Rückzahlungsbetrag EUR 150.000,00
keine jährliche Zinszahlung

Ich vermute, dass die GmbH das Darlehn handelsrechtlich mit der „internal rate of return“ abzinsen muss, d.h. anfänglich beträgt die Verbindlichkeit EUR 100.000,00, und jedes Jahr wird ein Zinsaufwand angesetzt, der die Verbindlichkeit allmählich bis auf EUR 150.000,00 anwachsen lässt. Ist es so?

Wie sieht das für die Steuerbilanz aus? Muss ich da mglw. den Rückzahlungsbetrag immer mit 5.5% abzinsen? Was passiert zu Darlehnsbeginn mit der Differenz zu den ursprünglich überwiesenen EUR 100.000,00?

Die zweite Frage ist, wann der Gläubiger seinen Ertrag aus dem Darlehn versteuern muss. Als Privatperson hätte ich mal die Hoffnung, dass das Zuflussprinzip gilt, d.h. dass ich erst bei Fälligkeit versteuern muss. D.h. innerhalb der Gesellschaft wird die Zinslast auf die Laufzeit verteilt, aber außerhalb bekomme ich alles auf einmal? Darf das überhaupt sein? Und welche Einkunftsart ist es für den Gläubiger? Einkommensteuersatz oder Abgeltungssteuer?

Vielen Dank für Eure Hinweise.

Bernhard

Noch eine Frage zum Gesellschafterdarlehn. Du schreibst, Dein Zinssatz sei 0,5%. Wie stellst Du sicher, dass dieser
Zinssatz bei Prüfung als marktüblich durchgeht?

Ich will natürlich vermeiden, dass ich einen Zinssatz von 0,5% vereinbare und dass dann bei einer Betriebsprüfung
verlangt wird, dass ich nachweise, dass das einem Drittvergleich standhält.

Wenn ich nämlich zur Bank gehe und frage, ob sie mir für meine UG mit EUR 7.000,00 Stammkapital ein Darlehn geben, dann
sagen sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nein oder bieten mir bloß 9% p.a. an oder so.

Dann könnte das Finanzamt sagen, schön, der Zins von 0,5% ist viel zu niedrig. Damit handelt es sich um eine verdeckte
Einlage. Eigentlich müssten 9% gezahlt werden. D.h. 8,5% werden jeweils verdeckt als Kapital eingebracht. Dann muss ich
nachträglich die Buchhaltung korrigieren und habe nun ein etwas höheres Eigentkapital. Aber das Finanzamt würde dann
auch verlangen, dass ich Einkommensteuer auf den fiktiven Zinsssatz von 9% zahle.

Wie stelle ich sicher, dass mir soetwas nicht passiert?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Jürgen

Habe meinen Steuerberater nach dem „üblichen“ akzeptierten zinssatz für Gesellschafter-Darlehen gefragt, er meinte Euribor +-0,5%

Dennis

Hallo Eduard,
sehr ausführliche und informative Seite! 🙂
Mir drängt sich jedoch die Frage auf, ab welchen Beträgen sich das ganze überhaupt lohnt. Die Kosten müssen schließlich durch Steuerersparnis ausgeglichen werden und wenn man z.B. thesaurierende ETFs kauft, hat man erst in x Jahren die endgültige Steuerlast zum Vergleich. Zumal sich die Steuergesetze schnell ändern.
Gruß Dennis

SchnellerTaler

Hi Eduard,

die Firma in der ich arbeite wird bald verkauft und mein Chef möchte mich netterweise beteiligen.

Aus Gründen kann ich kein Gesellschafter werden, werde meinem Chef also nach dem Verkauf eine „Provisions-Rechnung“ oder ähnliches stellen müssen.

Zusammengefasst:

  • Chef verkauft die Firma „heute“
  • Ich stelle „morgen“ eine Rechnung (es wird ca 130.000) an meinen Chef
  • Es gibt noch einen „Earn Out“ nach drei Jahren. Hier werde ich voraussichtlich nochmal eine Rechnung von ca. 150.000 an meinen Chef stellen können.

Mein Plan ist es eine Vermögensverwaltende GmbH zu gründen.
Hast du einen Tipp für mich wie ich das Geld von meinem Chef so Steueroptimiert wie möglich in die GmbH bekomme? Gibt es vlt ein anderes Konstrukt?

Liebe Grüße

SchnellerTaler

Wow!
Danke für die Infos. Sind gute Anregungen.
Das heißt grob: Ich gründe „Die Holding GmbH“ und über die Holding die „StartUp GmbH“.

Da ich nicht richtig beteiligt werde sondern „nur“ nach dem Verkauf eine Rechnung schreiben darf -> Wer schreibt die Rechnung? Die Holding oder die Start Up GmbH? Letzteres, korrekt?

SchnellerTaler

Und: Kennst du einen guten Steuerberater? Hatte ein Gespräch, war aber nicht happy.

Jan

Hi Eduard,

vielen Dank für diesen tollen Artikel. Ich habe letzte Woche meine vvGmbH gegründet und mit 25.000 Euro Stammkapital ausgestattet, wovon ich 12.500 Euro einbezahlt habe. Ich möchte mit der GmbH Immobilien und Aktien kaufen. Ziel ist eine Altersvorsorge damit aufzubauen.

Jetzt stellen sich mir noch zwei wesentliche Fragen: Die Gewerbesteuerbefreiung ist ein großes Ziel von mir. Das ist bei Immobilien bzw. Mieteinnahmen kein Thema. Wie sieht es bei Aktien aus? Erlischt die Gewerbesteuerbefreiung, wenn ich mit Aktien hantiere?

Darüber hinaus stellt sich mir die Frage, wie ich die GmbH am Besten mit Cash versorge. Darlehen scheint hier die einzig wahre Lösung. Ich könnte natürlich mein bereits versteuertes Gehalt als Darlehen einbringen. Das ist vielleicht nicht so toll, da eben bereits versteuert. Ich habe aber auch die Möglichkeit, ein Darlehen von meiner Haupt-GmbH mit operativem Geschäft zu vergeben. Das wäre vielleicht interessanter.

ABER: Ein Darlehen ist immer auch mit einer Rückzahlung verbunden, auch wenn man das weit in die Zukunft schieben kann. Ich möchte die vvGmbH ja aber als Spardose nutzen und alle steuerlichen Vorteile vollständig ausnutzen.

Beispiel: Ich gebe 10.000 Euro Darlehen an die GmbH. Damit kann ich in den nächsten Jahren gut arbeiten und mache daraus durch Handel und Dividenden z.B. 100.000 Euro. Dann wird das Darlehen fällig und ich muss die 10.000 Euro zurückzahlen (der Einfachheit halber rechne ich mal ohne die Zinsen). Dann habe ich 90.000 Euro „erwirtschaftet“. Scheint erstmal interessant, aber wiegt das nicht fast schon wieder den steuerlichen Vorteil der vvGmbH auf? Will sagen: Die Rückzahlung kostet indirekt bares Geld bzw. Gewinne, die ich eigentlich viel lieber in der GmbH lassen würde, um damit schön viel und lange ansparen zu können. U.a. auch hinsichtlich Zinseszins.

Ein weiteres „Problem“ wäre: Wenn ich keine Dividenden-Aktien habe (oder keine Ausschüttung erfolgt) und ich auch keine Aktienverkäufe mache, sondern nur Kursgewinne einfahre, hätte ich sogar nicht mal die Mittel, um das Darlehen zurückzuzahlen. Ich bin bei diesem Modell also dazu gezwungen, Aktienhandel zu betreiben UND auch Dividenden-Werte zu halten, damit ich das Darlehen tilgen kann, und auch gleichzeitig noch eine Ansparung erfolgen kann. Also als reines Spardose funktioniert das dann doch nicht. Es ist auch ein gewisser Teil operatives Handeln notwendig?!

Vielleicht mache ich hier auch einen Denkfehler.

Freue mich auf deine Rückmeldung.

Frank

Hi @Jan, Hast Du bereits eine Antwort auf Deine Frage bekommen?
Die selbe Frage bez des Darlehens beschäftigen mich auch.

Viele Grüße,
Frank

nogard

Hallo Eduard,

vielen Dank für Deine sehr informative Seite. Seit ca 1 Jahr bin ich ein stiller Mitleser, der nun kurz vor der GmbH-Gründung steht.

Als Anfänger plagen mich auch ähnliche Fragen wie die von Jan oben.

Wie sieht es mit Privateinlagen aus, die ich auf das Geschäftskonto mehr oder weniger regelmäßig von meinem Angestellten-Einkommen überweisen möchte?
Mir ist bewusst dass ich diese Einzahlungen nicht herausnehmen darf. Dafür hat man ja eine „Spardose“, die erst mal gar nicht „geschlachtet“ werden sollte.

Danke im Voraus,

Schöne Grüße

Christian

Hallo Eduard,

wie ermittelst du nach dem Zinsanstieg der letzten Monate den Zins für ein Darlehen (Stichwort Fremdüblichkeit). Mein Steuerberater riet mir ein Darlehensangebot einer Bank einzuholen. Der Zins wäre mir jedoch deutlich zu hoch.

Danke für deine Anwort

robert

Hallo Jan,
du musst den Kredit bei Fälligkeit nicht zurückzahlen, du kannst einfach einen neuen Kreditvertrag unterschreiben. Somit wirst du nicht zum Aktienhandel gezwungen.

Jens

Hallo Rückenwind-Team,

ich trage mich mit dem Gedanken eine immo-orientierte vvGmBH zur gründen. Wie bei Vielen Dingen ist der erste Schritt der schwerste: Wie finanziere ich meine erste Immobilie?Ohne mich genauer informiert zu haben, gehe ich nicht davon aus dass mir eine Bank eine 100%-Finanzierung zu attraktiven Konditionen anbietet. (oder doch?)

Ich halte privat drei gut gehende Kapitalanlagen (Wohnungen) und besitze ein EFH sowie im Depot ein paar Aktien und ETF’s. All dies – ausgenommen der Einlage des Stammkapitals von 25k€ möchte ich explizit nicht in vvGmbH einbringen sondern privat halten.

kannst Du mir ein paar Hilfestellungen geben?

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