Falls du dich für die Körperschaftsteuererklärung deiner Spardosen GmbH interessierst und diese (noch) nicht einem Profi überlassen möchtest, dann darfst du mit mir zu einer Reise in das deutsche Körperschaftsteuergesetz (KStG) aufbrechen. Das KstG gilt für alle Körperschaften (Kapitalgesellschaften, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Stiftungen) ist entsprechend komplex und strotzt vor Ausnahmeregelungen, Sondertatbeständen und Querverweisen. Damit deine Reise nicht zu einer Odyssee wird, teile ich meine bisherigen Erfahrungen dazu mit dir in einer Artikelreihe. Ich kann, darf und will hier natürlich keine Schulung zur Körperschaftsteuer machen. Mir geht es um die Grundlagen und Elemente, die für Gestaltungen in unserer Spardosen GmbH relevant sind. Wie immer gilt: Für deine individuelle Situation wende dich an deinen Arz… Steuerberater.

Welches Gesetz ist für die Besteuerung deiner Spardosen GmbH relevant?

Als frisch gebackener Geschäftsführer deiner vermögensverwaltenden GmbH möchtest du dich irgendwann auf deinen ersten Jahresabschluss vorbereiten. Da ist es naheliegend ein bisschen Im Körperschaftsteuergesetz zu schmökern. Dabei kann schnell große Verwirrung aufkommen, denn nach §8 Abs. 1 KstG gelten für deine Spardosen GmbH die Regelungen des Einkommensteuergesetztes. Dein Ernst? Was denn nun?

Natürlich ist die Körperschaftsteuer die Hauptsteuer einer Kapitalgesellschaft. Sie besteuert das Einkommen der Gesellschaft, ist also eine Einkommensteuer speziell für Körperschaften (Kapitalgesellschaften, Stiftungen, Genossenschaften etc.). Statt also die relevanten Passagen des Einkommensteuergesetzes in das Körperschaftsteuergesetz zu kopieren, wird sehr oft darauf verwiesen. Das Einkommensteuergesetz ist also das Grundlagengesetz für das Körperschaftsteuergesetz.

Damit lautet die Antwort auf die Frage: Um das Einkommen deiner Spardosen GmbH zu ermitteln brauchst du das Einkommensteuergesetz und das Körperschaftsteuergesetz.

Schritte um das Einkommen deiner vermögensverwaltenden GmbH zu ermitteln

Die Handelsbilanz aufstellen

Als Kapitalgesellschaft ist deine Spardosen GmbH nach §242 HGB dazu verpflichtet einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht aus den folgenden Elementen:

  • Übersicht der Aktiva und Passiva (Bilanz)
  • Aufstellung der Einnahmen (Erträge) und Ausgaben (Aufwendungen)

Deine Spardosen GmbH erzielt einen Jahresüberschuss (Handelsbilanzgewinn) wenn die Erträge höher als die Aufwendungen sind. Fallen die Aufwendungen höher als die Erträge aus, dann liegt ein Jahresfehlbetrag (Handelsbilanzverlust) vor.

Der erste Schritt besteht also darin den Handelsbilanzgewinn zu ermitteln. Falls du eine gute Buchhaltungs-SW für Kapitalgesellschaften verwendest und immer fleissig deine Geschäftsvorfälle gebucht hast, dann solltest du deinen Handelsbilanzgewinn mit einem Click ermitteln können.

Die Steuerbilanz aufstellen

Die Handelsbilanz soll den Kapitalgebern ein klares Bild über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft liefern. Sie ist nämlich dem Gläubigerschutz verpflichtet. Das Hauptinteresse der Finanzverwaltung ist das Steueraufkommen zu sichern bzw. zu erhöhen. Das hat dazu geführt, dass nicht die Handelsbilanz die Grundlage der Besteuerung ist sondern die Steuerbilanz. Durch diverse Steuerrechtsreformen sind Handelsbilanz und Steuerbilanz zunehmen auseinandergelaufen.

Das heisst die Handelsbilanz muss unter Beachtung von Regeln (z.B.: §4 – §7 Einkommensteuergesetz) in eine Steuerbilanz überführt werden. Dadurch kann es zu Unterschieden zwischen dem handelsrechtlichen Jahresüberschuss und dem steuerrechtlichen Jahresüberschuss kommen

Zum Glück bietet die Software eBilanz-Online eine sehr gute Unterstützung für die Erstellung der Steuerbilanz. Dazu habe ich die Handelsbilanz aus meiner Buchhaltungs-SW exportiert und in eBilanz-Online importiert. eBilanz-Online unterstützt dann bei der Überführung in die Steuerbilanz. Die Nutzung von eBilanz-Online ist komplett kostenlos. Erst für die notwendige Übertragung der Bilanz an die Finanzbehörden fällt eine (faire) Gebühr an.

Mit der Steuerbilanz hast du die Grundlage um das zu versteuernde Einkommen deiner Spardosen GmbH zu ermitteln.

Von den Einkunftsarten zum Einkommen deiner Spardosen GmbH

Im Steuerrecht wird nach 7 Einkunftsarten unterschieden.

GewinneinkunftsartenÜberschusseinkunftsarten
Einkünfte aus Gewerbetrieb (§15 EStG)Einkünfte aus Kapitalvermögen (§20 EstG)
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (§ 18 EStG)Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§21 EstG)
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§13 EStG)Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (§19 EStG)
Sonstige Einkünfte (§22 EStG)

Gewinne werden berechnet, indem von den Betriebseinnahmen die Betriebsausgaben abgezogen werden. Überschüsse werden berechnet indem von den jeweiligen Einnahmen die Werbungskosten abgezogen werden.

Für Kapitalgesellschaften gilt, dass alle Einkunftsarten per Definition ( §8 Abs.2 KStG) als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten. Das heisst die Einkünfte der verschiedenen Einkunftsarten werden summiert und bilden nach Abzug von Verlustabzügen und Spenden das Einkommen unserer Spardosen GmbH.

Das zu versteuernde Einkommen deiner vermögensverwaltenden GmbH

Vom Einkommen unserer Spardosen GmbH können wir eventuelle Freibeträge abziehen und erhalten daraus endlich das zu versteuernde Einkommen. Wenden wir darauf den Körperschaftsteuersatz von 15% an, dann haben wir die Höhe der Körperschaftsteuerzahlung unserer Gesellschaft. Das gilt natürlich nur wenn das zu versteuernde Einkommen positiv ist.

Beispiel für die Einkünfte in der Körperschaftsteuer

Die „Familie Reibach Vermögensverwaltung GmbH“ mit Sitz in Wiesbaden hatte in 2019

  1. Einkünfte aus der Vermietung eines Mehrfamilienhauses in Höhe von 50.000 Euro
  2. Zinseinkünfte aus in Höhe 5.000 Euro
  3. Veräußerungsgewinne aus Aktien in Höhe von 70.000 Euro

Fangfrage: Um was für Einkünfte handelt es sich? Antwort: Unabhängig von den Einkunftsarten (1: Vermietung und Verpachtung, 2,3: Kapitalerträge) erzielt die „Familie Reibach Vermögensverwaltung GmbH“ immer nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die GmbH hat also 125.000 Euro gewerbliche Einkünfte. Für die Veräußerungsgewinne aus Aktien gilt selbstverständlich die 95% Befreiung von der Körperschaftsteuer.

Vereinfachtes Schema für die Einkommensermittlung

Die folgende Tabelle listet die wichtigsten Schritte für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens deiner Spardosen GmbH auf.

Gewinn bzw. Verlust laut Steuerbilanz
+ Hinzurechnung verdeckter Gewinnausschüttung (mehr unter „Ouch: So vermeide ich verdeckte Gewinnausschüttungen meiner Spardosen GmbH“)
– Kürzung um verdeckte Einlagen (mehr unter: „So kann ich smart mit verdeckten Einlagen gestalten“)
+ Hinzurechnung nichtabziehbarer Betriebsausgaben (mehr unter „Was haben Veräußerungsgewinne, Geschenke und Bewirtungsaufwände gemeinsam?“)
+ Hinzurechnung der Spenden
– sonstige steuerfreie Einnahmen (mehr unter: „Die Investitionszulage und andere Subventionen“)
= Steuerlicher Gewinn
– Abzug der Spenden
+ – Gewinnabführung bei Holdings (mehr unter: „Wann eine Holding Sinn macht“)
= Gesamtbetrag der Einkünfte
– Verlustabzug (mehr unter: „Schlechtes Jahr? Verluste Vortragen !)
= Einkommen
– Freibeträge (nur relevant für bestimmte Vereine / Genossenschaften)
= zu versteuerndes Einkommen

Fazit Körperschaftsteuererklärung für deine vermögensverwaltende GmbH

In diesem Beitrag hast du eine Grundbleiche zum Thema Körperschaftsteuer für die Spardosen GmbH bekommen. Im Inner Circle Mitgliederbereich gehe ich auf die einzelnen Themen genauer und beschreibe Schritt für Schritt wie ich dabei vorgegangen bin.


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3 Kommentare
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Börsenjunky

Ich denke, das ist klar. Fragen könnten sich ergeben wenn ich das praktisch zum ersten mal durchführe

Andreas

Mit der Erstellung der Bilanz und der GuV habe ich kein Problem, aber das Elster Körperschaftssteuerformular erscheint mir sehr komplex und nicht gerade intuitiv. Hat jemand den Link zu einem guten „Kochbuch“ zum Ausfüllen des Formulars für eine VV GmbH (außer im InnerCircle Bereich)?

Marko Kruschke

Hallo Andreas,
hast du schon was erfahren resp. gefunden ? Stehe auch vor dem selben Problem. Hab im Gründungsjahr noch gar nichts eingenommen. Muss ich dann Anlage GK ausfüllen bei der Körperschaftssteuererklärung in Elster ?

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