Auch heute noch hat deine Spardosen GmbH einen speziellen steuerlichen Vorteil: Die sehr niedrigere Steuer auf Veräußerungsgewinne aus Aktien in der vermögensverwaltenden GmbH. Wie genau aber werden Veräußerungsgewinne innerhalb deiner Spardosen-GmbH besteuert? Wie groß ist der Steuervorteil von Kapitalgesellschaften bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Aktien überhaupt? Das Wichtigste dazu habe ich in den folgenden Abschnitten für dich zusammengetragen.
Wieviel Steuern zahlt du als Privatperson auf Veräußerungsgewinne?
Lass uns zunächst anschauen, wie Veräußerungsgewinne versteuert werden, wenn du die entsprechenden Aktien in deinem Privatvermögen hältst. Im Prinzip greift genau wie bei der Besteuerung von Dividenden im Privatvermögen die Abgeltungsteuer.
Der Steuersatz der Abgeltungssteuer gemäß § 32 d Abs. 1 EStG beträgt aktuell 25%. Dazu kommt der Steuersatz für den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5%. Der Solidaritätszuschlag wird auf die Abgeltungssteuer aufgeschlagen. Jetzt kannst du den Steuersatz auf Veräußerungsgewinne im Privatvermögen berechnen:
Wenn du die Zahlen in die Formel einsetzt bekommst du.
Wenn du also Aktien in deinem Privatvermögen hältst und und diese Aktien mit Gewinn verkaufst, dann wird dieser Veräußerungsgewinn mit dem Steuersatz in Höhe von 26,38% besteuert.
Wieviel Steuern zahlt deine Spardosen-GmbH auf Veräußerungsgewinne ?
Falls du deine Aktien nicht im Privatvermögen sondern im Anlagevermögen deiner vermögensverwaltenden GmbH hältst, dann profitierst du von deutlich niedrigeren Steuersätzen für Veräußerungsgewinne. Denn diese Gewinne sind zu 95% von der Steuer befreit ( § 8 b Abs.2 KStG).
Um den Steuersatz für Veräußerungsgewinne im Anlagevermögen einer Spardosen GmbH zu berechnen brauchst du zunächst mal die Höhe des Körperschaftsteuersatzes . Dieser Beträgt aktuell 15%. Auf den Körperschaftsteuersatz werden natürlich nochmal 5,5% Solidaritätszuschlag aufgeschlagen.
Zusätzlich brauchst du die Höhe des Gewerbesteuersatzes . Dieser ist je nach Gemeinde unterschiedlich, da jede Gemeinde einen selbst gewählten Gewerbesteuerhebesatz verwenden kann.
Der Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Ludwigsburg beträgt beispielsweise 385%. Du musst natürlich den Hebesatz der Gemeinde verwenden, in der deine GmbH ihren Sitz hat. Damit ergibt sich aus obiger Formel der folgende Gewerbesteuersatz.
Damit ergibt sich folgende Formel für die Berechnung des Steuersatzes für Veräußerungsgewinne in einer Spardosen-GmbH:
Am Beispiel des Hebesatzes der Stadt Ludwigsburg ergibt sich folgender konkrete Steuersatz für Veräußerungsgewinne innerhalb deiner vermögensverwaltenden GmbH:
Vergleich der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen im Privatvermögen und im Anlagevermögen
In der folgenden Tabelle habe ich den Steuersatz auf Veräußerungsgewinne im Privatvermögen und im Anlagevermögen für dich zusammengefasst. Außerdem habe ich die Auswirkung auf einen Veräußerungsgewinn in Höhe von 1000 Euro für dich berechnet.
Privatvermögen | Anlagevermögen der GmbH | |
Steuersatz auf Veräußerungsgewinne | 26,38% | 1,465% |
Veräußerungsgewinn vor Steuern | 1000 Euro | 1000 Euro |
Steuer | 263,80 Euro | 14,65 Euro |
Veräußerungsgewinn nach Steuern | 736,20 Euro | 985,35 Euro |
Vorteil bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen im Gesellschaftsvermögen
Statt mit 26,38% werden Veräußerungsgewinne in deiner Spardosen GmbH nur noch mit 1,465% besteuert. Im obigen Beispiel ergibt sich dadurch eine Ersparnis von rund 249,15 Euro bei einem zu versteuernden Gewinn von 1000 Euro. Auch hier erhöht sich durch den Zinseszinseffekt der Vorteil mit jedem Jahr in dem diese Differenz in deiner vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft weiter für dich arbeiten kann.
Willst du den von mir beschriebenen Vorteil auch für dich nutzen? Dann gründe deine eigene vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft mit meinem Masterplan.
Hallo,
vielen Dank für die tolle Seite und gute Information!
Eine Frage: Veräußerungsgewinn aus Trading gehört zu Eigenhandelserfolg, somit auch körperschaftsteuerpflichtig, heißt es, dass die oben geführte Steuerkalkulation nur für die Veräußerung aus dem Buy-and-Hold Depot gültig ist?
danke im Voraus und schönen Tag
Anna
Diese Frage bewegt mich derzeit auch, wie werden Optionen, Optionscheine, CFDs Knockouts besteuert? Ich denke auch das die 1,5% nur auf Aktien gelten…
Das würde mich auch Interessieren, da scheint viel Unklarheit drüber zu herrschen..
Zwar wird in der Buchhaltung unterschieden zwischen Investition (Anlagevermögen) und Wertpapierhandel (Umlaufvermögen) (im SKR04 sind das die Konten 0900 und 1510). Je nachdem wo Du sie führst musst Du sie unterschiedlich Bewerten. Steuerlich hat das maw aber keine Relevanz.
Die Besteuerung richtet sich vielmehr nach der Art des Wetpapiers, da ist ja auf dieser Seite schon alles gesagt worden zu Einzelaktien und ETFs. Optionen und Futures (oder besser: Erlöse und Kosten daraus) müssten demzufolge regulär voll unter KöschSt und GewSt fallen.
Hi Eduard,
super Seite und gute Infos, meinen Dank dafür!
Was für mich noch nicht ganz klar ist: kann ich meinen privaten Bestand an Wertpapieren (vorwiegend Aktien und Aktienfonds) in die VV GmbH übertragen? Wie ist das möglich und mit welchen Kosten ist das verbunden?
Danke und LG
Hallo Maximilian, vielen Dank für dein Feedback und herzlich willkommen. Ich persönlich habe es nicht getan, weil dann Abgeltungssteuer fällig werden würde. Die Frage wird verständlicherweise relativ häufig gestellt. Deswegen habe ich sie in die neue Spardosen GmbH FAQ aufgenommen.
Viele Grüße,
Eduard
Lange her, aber ich antworte hier trotzdem mal: Doch, das ist möglich, auch ohne Abgeltungssteuer. Ich habe es getan und es ist faktisch ein qualifizierter Anteilstausch. Die Depotbank hat zwar die entsprechende Steuer einbehalten, allerdings habe ich mir diese im Rahmen der Steuererklärung zurück geholt (naturgemäß mit entsprechendem zeitlichen Versatz).
Empfehlenswert ist es allerdings trotzdem nicht, da damit andere Dinge verbunden sind. Und es hat die Gründung verkompliziert und damit etwas teurer gemacht (Sachgründung mit Bewertung des Depots). Alles in allem lohnt sich das nur, wenn das private Depot sehr umfangreich ist, was bei mir der Fall war.
Ist das nach dem neuen Investementsteuergesetzt von 2020 noch soweit gültig?
Hallo Andru, herzlich willkommen und vielen Dank für deine Frage. Kannst du einen bestimmten Paragraphen des Gesetzes nennen, der bei dir Zweifel aufkommen lässt?
Viele Grüße,
Eduard
Du schreibst https://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__8b.html Absatz 2 wäre relevant. Ich glaube eher es handelt sich um Absatz 3 oder?
Hallo Andru, im Prinzip sind es wohl beide. Absatz 2 sagt aus, dass die Veräußerungsgewinne bei der Betrachtung des Einkommens der Gesellschaft außer Ansatz bleiben. Absatz 3 sagt aus, dass vom Veräußerungsgewinn 5% als nicht abziehbare Betriebsausgaben versteuert werden müssen. Zusammen führt das zu der Formel, die im Artikel beschrieben ist. Siehst du das auch so?
Grüße,
Eduard
Hallo Eduard,
ganz vielen Dank für die spannenden Infos hier.
Ich überlege, eine Spardosen GmbH für Buy-and-hold und Daytrading zu gründen.
Inwiefern siehst du eine Bedrohung deines Modells durch die Novelle des Einkommensteuergestes § 20 (vgl.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, muss die Spardosen GmbH auf Veräußerungsgewinne keine Kapitalertragssteuer zahlen, wenn sie ihre Gewinne nicht (an die Gesellschafter) ausschüttet. Insofern wäre diese Novelle bei Nutzung einer Spardosen GmbH für mich ohne Nachteil. Richtig?
Danke
Max
Hallo Max, vielen Dank für dein Feedback! So weit ich das verstehe betrifft die Gesetzesänderung „leider“ wieder mal nur den privaten Anleger, da nur dieser Einkommensteuer bezahlt. Das Äquivalent der Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften ist die Körperschaftsteuer. Das bedeutet aus meiner Sicht, dass sich durch dieses Gesetzt für die Spardosen UG / GmbH nichts ändert.
Viele Grüße,
Eduard
Nein, das ist nicht richtig, da sich das KöStG auf das EStG bezieht (bspw. §8b KStG). Änderungen am EStG können also durchaus relevant für die KöSt werden.
Hallo,
also ich bin kein Steuerexperte, aber wenn ich §8b Abs. 4 S.1 KStG lese steht dort: „Bezüge im Sinne des Absatzes 1 sind abweichend von Absatz 1 Satz 1 bei der Ermittlung des Einkommens zu berücksichtigen, wenn die Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahres unmittelbar weniger als 10 Prozent des Grund- oder Stammkapitals betragen hat.“
D.h. im Umkehrschluss wenn man als Normalsterblicher an einem Dax-Unternehmen beteiligt ist, entfällt die Privilegierung der 5% und man muss voll Körperschaftssteuer + Gewerbesteuer zahlen. Oder wo ist mein Denkfehler?
Danke und Grüße
Philip
Hallo Philip, die 10% Grenze gilt für Dividenden (schau mal hier: Wie funktioniert die Besteuerung von Dividenden bei Kapitalgesellschaften)
Für Veräußerungsgewinne gibt es diese Grenze nicht.
Viele Grüße,
Eduard
Wie ist das eigentlich bei der UG mit der Kapitalertragsteuer: Wird die sofort bei Veräusserung abgeführt, und ich kann sie mir erst am Ende des Jahres zurückholen, oder läuft das irgendwie anders? Die 95% Steuerbefreiung ist ja schön und nett, aber wenn unterjährig trotzdem die 26,375% abgeführt werden, muss man sich Gewinnmitnahmen ja weiterhin dreimal überlegen.
Hallo Jakob, dass hängt vor allem von deinem Broker/Depot-Anbieter ab (schau auch mal hier Das perfekte Wertpapierdepot für deine vv GmbH).
Bei den Brokern IB/BANX/Lynx wird nicht automatisch die 26,375% abgeführt. Das heißt du kannst die Liquidität nutzen, bis deine Körperschaftsteuer fällig ist.
Hallo zusammen,
weiß jemand ob es einen Unterschied macht, in welcher Reihenfolge Ankauf und Verkauf von Aktien stattfindet ?
Konkret, gilt die Besteuerung in Höhe von ca. 1,5% auch bei Leerverkäufen auf Aktien und ETFs ?
Falls ja, wie ist der Ablauf?
Wird zunächst der volle Erlös aus dem Leerverkauf besteuert?
Was, wenn der Rückkauf erst nach langer Zeit passiert? Wird dieser dann mit Gewinnen des jeweils laufenden Jahres verrechnet?
Danke und Gruß
Hallo Matze, schade dass hier noch keine Antwort kam. Zunächst, ich bin kein Experte, vielleicht nicht ganz ahnungslos. Ich glaube Leerverkäufe von Aktien und ETFs muss man trennen, da ETF und Fonds in einem anderen Topf fallen als Aktien. Ich versuche schon lange eine Antwort zu bekommen, ob Gewinne aus Leerverkäufen von Aktien so besteuert werden wie die Gewinne aus Kauf und Verkauf von Aktien. Verluste würden dann unter den Tisch fallen. Auf die Reihenfolge sollte es nach meinem Verständnis nicht ankommen. Ein Verkauf von Aktien würde so lange als „normal“ behandelt bis die Stückzahl ins Negative läuft, ab dann als Leerverkauf. Wenn Gewinne aus Aktien „long“ genauso behandelt würden wie Gewinne aus Aktien „short“, wäre es besonders einfach. Vielleicht darf es ausnahmsweise auch einmal einfach sein bei der Steuer? Es wäre zu hoffen und auch irgendwie logisch. In der Hoffnung, dass es jemand bestätigen kann
beste Grüße
Hi Eduard,
wie sieht die ganze steuerliche Rechnung aus, wenn man keine Spardosen GmbH hat, sondern eine „operative Holding“ bzw. eine Managementholding? Ist hier überhaupt noch ein Vorteil vorhanden?
Wie schaut es dann mit der Steuer bei einer privat Entnahme aus der GmbH aus. Was fällt dort an?
Weil irgendwann will man ja die Gewinne aus der GmbH privat nutzen.
Hallo Robert, das ist eine gute Frage. Schau dir dazu mal diesen Artikel an:
https://mit-rueckenwind.info/gehalt-oder-gewinn-7-clevere-wege-das-kapital-deiner-spardosen-gmbh-zu-nutzen/
Wie ist das eigentlich mit Verlusten. Operative Verluste dürfen ja so weit ich weiß nicht, mit Aktienverluste verrechnet werden. Aber wenn ich einmal Aktien mit 10.000 EUR Gewinn verkauft habe und einmal Aktien mit 5.000 EUR Verlust verkaufte habe. Werden dann 10.000 EUR Aktiengewinne versteuert oder nur 5.000 EUR. Also darf man Aktien Gewinne und Verluste verrechnen?
Hallo Detlef, Aktienverluste fallen in der Spardosen GmbH komplett „unter den Tisch“. Das heisst du kannst Aktienverluste weder mit operativen Gewinnen, noch mit Aktiengewinnen verrechnen. In deinem Beispiel fallen auf die 10.000 EUR Veräußerungsgewinn also ca. 150 EUR Steuern in Form von nicht abziehbaren Betriebsausgaben an.
Hallo,
ich verfolge Deinen Blog schon länger und muss sagen, ich finde den echt super.
Was ich mich zum Thema Besteuerung in einer Vermögensverwaltenden GmbH/ UG noch gefragt habe, ist wie sich das bei Aktiengewinnen aus US Aktien verhält?
Bei Dividendengewinnen werden soweit ich es weiß Quellensteuer in den USA erhoben. Diese würde bei 15% liegen bei Privatpersonen.
Wie ist die Besteuerung bei einer GmbH wenn diese in der USA Aktiengewinne/ bzw. Dividendengewinne erwirtschaftet?
Velen Dank vorab
Eine vv Gmbh ist doch normalerweise von der Gewerbesteuer befreit, oder?
Nein, wie kommst du darauf. Vielleicht verwechselst du das mit der vermögensverwaltenden IMMOBILIEN-GmbH, die prinzipiell auch GewSt-pflichtig ist, aber die erweiterte Gewerbesteuerkürzung beantragen kann, wenn sie AUSSCHLIESSLICH eigenen Grundbesitz verwaltet. Ausschließlich ist hier wörtlich zu nehmen.
Ansonsten unterliegt JEDE GmbH der Gewerbesteuer.
Ich weiß, dass es grundsätzlich ein Saldierungsverbot in der Buchhaltung gibt, aber gilt dieses auch bei intraday-Geschäften, also Geschäften bei denen Ein- und Verkauf auf den gleichen Tag fällt? Dies ist beim daytrading mit Futures oder Forex häufig der Fall, aber auch gewissen Optionsstrategien. Vielen Dank für sachdienliche Hinweise.
Hallo,
danke für den Beitrag.
Die oben genannten Berechnungen und Beispiele beschreiben doch die Besteuerung innerhalb der VVG.
Wie sieht die „Gesamt“-Besteuerung aus wenn ich die Gewinne aus der VVG rausnehmen will? Also quasi bis die Gewinne wieder bei mir in Privater Hand sind.
Wäre mal interessant zu wissen!
Hallo zusammen,
Ich weiß nicht, ob hier noch jemand regelmäßig liest, aber ich möchte noch einmal die Frage von „Matze“ von vor 4 Jahrne aufgreifen und evtl. weiß ja jemand die Antwort:
Gilt die Steuerbegünstigung auf Aktiengewinne in der GmbH nur auf Long-Geschäfte oder gilt der vergünstigte Steuersatz auch für gewinne aus Short-Geschäften/Leerverkäufen?
Viel Grüße
Mathias