Ich habe bereits beschrieben wie Veräußerungsgewinne von Aktien steuerlich behandelt werden, wenn du die Aktien in deiner vermögensverwaltenden GmbH hältst. Über diesen Weg kannst du dein Portfolio vollkommen individuell strukturieren und auch aktives Trading betreiben.
Wer in seiner Spardosen GmbH etwas passiver investieren möchte, der kann von der steuerlichen Behandlung von ETF profitieren. Denn auch bei ETF ist die Besteuerung im Rahmen einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft deutlich günstiger als im Privatvermögen. Du kannst ein konzentriertes Aktienportfolio auch durch Beimischung von ETF besser diversifizieren. Außerdem sinken deine Aufwände für die Buchhaltung wenn du einen Teil deines Portfolios, zum Beispiel den Bereich Dividenden über ETF abdeckst.
Wieviel Steuern zahlt du als Privatperson auf Veräußerungsgewinne von ETF?
Lass uns zunächst anschauen, wie Veräußerungsgewinne versteuert werden, wenn du die entsprechenden ETF in deinem Privatvermögen hältst. Auch für das Privatvermögen gilt seit 2018 die Regelung aus dem §20 Absatz 1 Investmentsteuergesetz. Danach wird ein Teil der Gewinne bereits durch die auflegende Gesellschaft direkt abgeführt. Für den ausgewiesenen Gewinn gilt bei Privatpersonen eine Teilfreistellung von 30% für die Abgeltungsteuer , wenn die Aktienquote mindestens 51% beträgt. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag
Wenn du also ETF in deinem Privatvermögen hältst und und diese ETF mit Gewinn verkaufst, dann wird dieser Veräußerungsgewinn mit dem Steuersatz in Höhe von 17,58% besteuert.
Wieviel Körperschaftsteuer zahlt deine Spardosen GmbH auf Veräußerungsgewinne von ETF ?
Falls du deine ETF nicht im Privatvermögen sondern im Anlagevermögen deiner vermögensverwaltenden GmbH hältst, dann profitierst du von deutlich niedrigeren Steuersätzen für Veräußerungsgewinne. Denn diese Gewinne sind nach §20 Absatz 1 Investmentsteuergesetz zu 80% von der Körperschaftsteuer befreit.
Um den Steuersatz für Veräußerungsgewinne von ETF im Anlagevermögen deiner Spardosen GmbH zu berechnen brauchst du die aktuelle Höhe des Körperschaftsteuersatzes . Dieser Beträgt 15%. Auf den Körperschaftsteuersatz werden natürlich nochmal 5,5% Solidaritätszuschlag aufgeschlagen.
Damit ergibt sich folgender Steuersatz für Erträge aus ETF:
Wieviel Gewerbesteuer zahlt deine vermögensverwaltende GmbH auf ETF Veräußerungsgewinne ?
Falls du für deine vermögensverwaltende GmbH einen atypischen Stillen Gesellschafter hast, dann kannst du einen Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro in Anspruch nehmen. Sollte dieser also noch nicht ausgeschöpft sein, dann fällt keine Gewerbesteuer an.
Falls nicht dann darfst du nach §20 Absatz 5 InvStg bei der Ermittlung des Gewerbeertrags für die Gewerbesteuer deiner Spardosen GmbH die Freistellung nur zur Hälfte berücksichtigen. Das heisst es sind nur 40% der ETF Gewinne von der Gewerbesteuer freigestellt. Besteuert werden also 60% oder . Damit ergibt sich der folgende Gewerbesteuersatz für Veräußerungsgewinne von ETF.
Du benötigst also zusätzlich die Höhe des Gewerbesteuersatzes . Dieser hängt von der Gemeinde ab in der deine Spardosen GmbH ihren Sitz hat, da jede Gemeinde einen selbst gewählten Gewerbesteuerhebesatz verwenden kann.
Für die folgenden Beispielrechnung habe ich den Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Ludwigsburg verwendet, der 385% beträgt. Du musst natürlich den Hebesatz der Gemeinde verwenden, in der deine GmbH ihren Sitz hat. Dazu ergibt sich mit der Formel für die Berechnung des Gewerbesteuersatzes:
Mit der Messzahl von 3,5 laut §11 Absatz 2 Gebersteuergesetz ergibt sich für das Beispiel der Stadt Ludwigsburg der folgende Gebwerbesteuersatz :
Und damit schließlich der Gewerbesteuersatz für Gewinne aus ETF:
Gesamtbesteuerung von ETF in der vermögensverwaltenden GmbH
Durch Addieren der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer ergibt sich der Steuersatz für Veräußerungsgewinne von ETF in einer Spardosen-GmbH:
Vergleich der Besteuerung von ETF Veräußerungsgewinnen im Privatvermögen und im Anlagevermögen
In der folgenden Tabelle habe ich den Steuersatz auf Veräußerungsgewinne auf ETF im Privatvermögen und im Anlagevermögen für dich zusammengefasst. Außerdem habe ich die Auswirkung auf einen Veräußerungsgewinn in Höhe von 1000 Euro für dich berechnet.
Privatvermögen | Anlagevermögen der GmbH | Anlagevermögen der GmbH & atypisch Still | |
---|---|---|---|
Steuersatz auf Veräußerungsgewinne | 17,58% | 11,245% | 3,16% |
Veräußerungsgewinn vor Steuern | 1000 Euro | 1000 Euro | 1000 Euro |
Steuer | 175,80 Euro | 112,45 Euro | 31,60 Euro |
Veräußerungsgewinn nach Steuern | 824,20 Euro | 887,55 Euro | 968,40 Euro |
Fazit zur ETF Besteuerung in der vermögensverwaltenden GmbH
Aus meiner Sicht ist die Besteuerung von ETF in deiner Spardosen GmbH bereits dann attraktiv, wenn du keinen atypischen stillen Gesellschafter hast. Der steuerliche Vorteil gegenüber dem Privatvermögen beträgt in dieser Konstellation bereits 36%.
Gerade wenn du deine vermögensverwaltende GmbH relativ passiv betreiben möchtest und die Transaktionskosten für eine hohe Diversifikation gering halten möchtest haben ETF Vorteile. Außerdem ist der Aufwand in der Buchhaltung deutlich geringer als wenn du versuchst ein entsprechend breitgestreutes Portfolio allein mit Einzelaktien aufzubauen.
Die ETF für meine Spardosen GmbH
Die folgenden ETF habe ich für den ETF-Anteil in meiner Spardosen GmbH in die engere Auswahl genommen.
Ticker | Name | # Aussch. pro Jahr | Ausschüttungsrendite (30.06.2020) | TER |
---|---|---|---|---|
ISPA | iShares STOXX Global Select Dividend 100 UCITS ETF | 4 | 5,17% | 0,46% |
EXI2 | iShares Dow Jones Global Titans 50 UCITS ETF | 4 | 1,28% | 0,51% |
EXXT | iShares NASDAQ-100 UCITS ETF | 4 | 0,36% | 0,31% |
80% ist die Freistellung für die Körperschaftsteuer, nur die Hälfte für die Gewerbesteuer. Das sind dann 40% Freistellung bei der
Gewerbesteuer. Daher sind also noch 60% zu versteuern und nicht wie im aktuellen Text angegeben 50% Versteuerung bei der
Gewerbesteuer.
Endresultat sollte also etwas teurer werden, aber immer noch attraktiv, solange man in der GmbH weiter anspart.
Viele Grüße,
hat bei mir auch einen 2. Anlauf gebraucht bis die Zahlen stimmen,
Florian La Roche
Hallo Florian,
Danke fürs Nachrechnen 🙂 Ich habe den Artikel korrigiert.
Viele Grüße,
Eduard
sehr interessantes Thema. Kann mir jemand den Kontakt zu einem fähigen Steuerberater vermitteln? Ich würde gerne das ganze mal für meinen Fall durchrechnen lassen.
Danke und Grüße,
HL
Hallo Henning, (noch) nicht. Ich bin im Gespräch mit zwei Steuerberatern für den Inner Circle. Grüße, Eduard
Hat sich hier schon was ergeben Eduard? 🙂
Ja, die Funktion „Professional Partner“ wird voraussichtlich im September für die Inner Circle Mitglieder freigeschaltet. Damit können Mitglieder ihre Fragen gegen Honorar an unsere beiden Steuerberater stellen.
Hallo Eduard, danke fuer die detaillierte Ausarbeitung. Ich vermute mal, dass dein ETF iShares STOXX Global Select Dividend 100 UCITS unter dem Ansatz Dividende in Dein Portfolio kam!? Warum hast Du diesen versus andere mögliche Dividenden ETFS (https://www.justetf.com/de/find-etf.html?assetClass=class-equity®ion=World&equityStrategy=Dividend&groupField=index&tab=overview) ausgewählt?
Hallo Wigand, es gibt natürlich sehr viele Alternativen, wie zum Beispiel die, die du verlinkt hast. Ich wollte keine allzuhohe Überdeckung mit den anderen beiden ETF, die sehr technologie-lastig sind.
Hi Eduard,
bitte auch auf privater Ebene die Teilfreistellung berücksichtigen. Auch als privater ETF Investor kommt man in den Genuss von 30% (vs. 80% Körperschaft) Steuerfreiheit bei reinen Aktien-ETFs. Sprich man landet ca. bei einer Steuerlast von 18,47% (ohne KiSt).
G
Max
Hallo Max,
du meinst du musst „nur“ 18,47% Kapitalertragsteuer zahlen, wenn du einen privat gehaltenen ETF verkaufst? Kannst du dazu einen Link schicken? Ich gehe davon aus, dass du in jedem Fall als Privatinvestor die volle Abgeltungssteuer bei einem Verkauf zahlen musst.
VlG,
Eduard
Naja die Kapitalertragssteuer bleibt bei 26,38%, aber 30% der Erträge aus Aktienfonds/ETFs (Aktienquote mind. 51%) sind freigestellt. Sprich 70% x 26,38% = 18,47%
Findest du sofort durch Google, bspw. hier: https://www.finanzen.net/ratgeber/wertpapiere/investmentsteuerreformgesetz
Hi,
die Materie ist deutlich komplexer..
Hintenraus werden 18% fällig weil der Fond auf bereits erhaltene Dividenden die Körperschaftsteuer zwangsabführt!
siehe Link:
https://www.justetf.com/de/news/etf/etf-und-steuern-das-neue-investmentsteuergesetz-ab-2018.html
oder auch hier:
https://www.finanzwesir.com/blog/besteuerung-fonds-etf-2018
Hallo Max & Robert, danke für euer Feedback! Ich habe den Steuersatz für Privatanleger auf Basis eurer Quellen korrigiert.
Ich nehme alles zurück! 😉
Hallo Eugen, was möchtest du zurücknehmen 😂
Gilt die Berechnung auch für ETC’s?
Sind ja m.W. Schuldverschreibungen des Emittenten und gehören somit zu den Zertifkaten.
Gruß Andi
Hallo Eduard. Sehr interessanter Blog. Ich fahre eine ähnliche Strategie wie du. Bisher jedoch noch keine ETFs, sondern nur Einzelwerte. Was mich interessieren würde. Sind in der gmbh gehaltene etfs thesaurierend oder ausschüttend besser?
Ob thesaurierender oder ausschüttender ETF ist sicher eine individuelle strategische Entscheidung . Wie wird denn aber der Thesaurierer in der GmbH besteuert, besteht ein relevanter Vorteil gegenüber ETF’s im Privatvermögen ?
Hallo Eduard, guter Artikel. Ich bin immer auf der Suche nach mehr Optimierung. Wenn ich eine Sache anmerken darf -Im Text hast du die Private Besteuerung korrekt beschrieben nur ein Zahlendreher in der Rechnung. Die Private Besteuerung der Gewinne ist nicht bei 17,58% – du rechnest mit 2/3 (- 33,34%) bei Teilfreistellung in deiner Formel, es sind ab er 7/10( – 30%). Dann kommst du bummlig bei 18,46% raus für die private Besteuerung, so dass die GmbH noch lukrativer wird. VG Nico
Hallo Eduard.
Wieso zahlst du in einer VVGmbH Gewerbesteuer? Der Trick für eine VVGmbH ist doch eben, dass du keine Gewerbesteuer zahlst und somit einen Steuersatz von „nur“ 15% hast? Habe ich da einen Denkfehler …?
eine gmbh zahlt immer gewerbesteuer. einzig wenn diese ausschließlich immobilienbesitz verwaltet, fällt auf mieteinnahmen keine an. stichwort erweiterte kürzung.
bei aktienveräußerungen innerhalb der gmbh müssen nur 5% des gewinns versteuert werden.
bei etfs innerhalb einer gmbh sind die erhöhten teilfreistellungen das interessante.
Deine Ausführungen zielen auf ETF’s in Anlagevermögen der GmbH bzw.
GmbH & atypisch Still. Gilt dies nicht in gleicher Weise auch für ETF’s die dem Umlaufvermögen zugeordnet sind, §20 Abs. 1 Nr. 2 InvStG mal außen vorgelassen?!
Sehr gut dargestellt. Kannst du auch etwas zu der Besteuerung eines ETN oder auch ETC in der GmbH sagen?
Das würde mich auch interessieren bzw. wie kann man diese hohe Besteuerung in einer GmbH verringern?
Hallo Bertl1, mehr zu den Steuersätzen der verschiedenen ETF-Typen findest du im Artikel: ETF Teilfreistellung in der GmbH
Es es nicht so, dass wenn du an dein Geld privat dran kommen willst, die Veräußerungsgewinne der GmbH-Anteile doch privat versteuern musst? Bleibt dann überhaupt noch ein Vorteil?
Hallo Norbert,
die Veräußerungsgewinne regelmäßig auszuschütten macht bei dem Modell keinen Sinn. Denn dafür fällt Abgeltungssteuer an. Mit der Spardosen GmbH wird die Versteuerung „nach hinten“ verschoben. Es gibt aber andere Wege an dein Kapital zu kommen. Schau am besten mal hier: https://mit-rueckenwind.info/gehalt-oder-gewinn-7-clevere-wege-das-kapital-deiner-spardosen-gmbh-zu-nutzen/
Hallo Eduard,
vielen Dank für den Artikel, sehr interessant. Ich bin z. Zeit am Überlegen, ob es sich für uns auch lonht.
Eine kleine Frage:
Danke
Salem
Hallo Salem, das hast du aus meiner Sicht richtig beschrieben.
Viele Grüße,
Eduard
Hallo Eduard,
zum Thema „ETF in GmbH“:
„3.1. Vorabpauschale bei InvestmentfondsWie bereits geschildert, führen zwischenzeitliche Kursgewinne von Aktien zu keinen steuerlichen Konsequenzen. Erst beim Verkauf einer Aktie ist festzustellen, ob ein Gewinn vorliegt.
Bei Investmentfonds gelten jedoch andere Regeln. Neben der Besteuerung von Ausschüttungen und dem Kursgewinn aus der Veräußerung von Investmentfonds ist seit 2018 eine Vorabpauschale auf thesaurierte Gewinne von Investmentfonds zu besteuern (§ 16 InvStG). Dabei ist die Besteuerung der Vorabpauschale als Steuervorauszahlung anzusehen. Denn erst zu dem Zeitpunkt, in dem die Fond-Beteiligung veräußert wird, ist eine reguläre Besteuerung des Gewinns vorzunehmen.
Dabei richtet sich die Höhe der Vorabpauschale nach der Differenz zwischen der Ausschüttung, den ein Investmentfond innerhalb eines Jahres an den Steuerpflichtigen tatsächlich ausschüttet, und dem sogenannten Basisertrag. Um den Basisertrag zu berechnen, multipliziert man die Wertsteigerung eines Investmentfonds innerhalb eines Kalenderjahres mit 70 % des Basiszinssatzes, den die Deutsche Bundesbank laufend ermittelt. Deshalb ist die Höhe der Vorabpauschale, aufgrund des derzeit niedrigen Zinssatzes, seit der Einführung der Vorabpauschale gering geblieben.
Bei einem unterjährigen Erwerb von Anteilen an einem Fonds berechnet man die Steuer auf die Vorabpauschale auf Basis des tatsächlichen Zeitraums, den sich die Anteile im Vermögen des Anlegers befinden.
Ähnlich wie bei der Einbehaltung der Kapitalertragsteuer, werden die Steuern auf die Vorabpauschale automatisch vom depotführenden Kreditinstitut als Abgeltungsteuer an die Finanzverwaltung abgeführt. Im Fall einer Veräußerung der Investmentanteile verrechnet dann das Kreditinstitut die bereits geleisteten Vorauszahlungen mit der Steuer, die auf den tatsächlichen Kursgewinn anfällt.“
Ein ETF stellt einen Investmentfonds dar. Der Buchhalterische Aufwand ist meines Erachtens also enorm.
Trifft dies auch auf Ausschüttende ETF zu oder ausschließlich auf Thesaurierende ETF?
Hi Eduard,
sehr coole Übersicht, danke dafür. Das macht es mal greifbar und vergleichbar. Hast du evtl. Empfehlungen für Partner / Plattformen / Banken, bei denen man mit Kapitalgesellschaften ETF’s kaufen oder sogar ETF Sparpläne anlegen kann? Ich merke gerade, dass es doch schwieriger ist und viele Kapitalgesellschaften ablehnen…
Auf Veräußerungsgewinne von Einzelaktien zahlt die vvGmbH nur 1,5% und somit rund 10% weniger als bei Veräußerungsgewinnen von ETFs? Ist das nicht ein deutlicher Vorteil, auch wenn natürlich Diversifizierung mit Einzelaktien schwieriger zu erreichen ist?
Hallo Thorsten,
ja das sehe ich auch so. Ich selbst halte in meiner vv GmbH aktuell ausschliesslich Einzelaktien.
Angenommen ich bin in der Ansparphase und plane die nächsten 10-20 Jahre nichts zu entnehmen. Ist es dann nicht so, dass die ganze Berechnung von Steuer (egal ob privat oder VVGmbH) zunächst irreführend ist, weil diese ja erst zum Zeitpunkt des Zuflusses abzuführen ist (also wenn ich ETF Anteile verkaufe, was ich aber zunächst nicht mache)?
Das würde bedeuten, dass – solange ich im Gegensatz zu aktivem Trading Buy and hold betreibe – die erheblichen Verwaltungskosten der GmbH zunächst einer nur sehr geringen Steuerersparnis gegenüberstehen (nämlich der etwas höheren Teilfreistellung auf die Vorabpauschale (exakt: „Steuer auf Vorabpauschale“). In 2022 ist diese Ersparnis genau 0,-€ wegen des niedrigen Basiszinses.
Und in der Entnahmephase ist unbedingt die persönlich abzuführende Steuer hinzu zu rechnen (entweder als Faktor zur persönlichen Einkommensteuer oder im Teileinkünfteverfahren). Ansonsten weiß ich ja nicht, was ich ausgeben kann.
Hattest Du das alles berücksichtigt?
Hallo Robert, für eine reine Buy and Hold Strategie halte ich die GmbH nicht für die richtige Wahl.
Kommt eben immer drauf an. Reines Buy & Hold lohnt in GmbH sicher weder für Aktien noch für ETFs. Beim Vergleich Aktien vs. ETFs ist zu berücksichtigen, dass Aktiengewinne zwar nochmals geringer besteuert werden als ETF Gewinne, im Gegenzug können aber keine Verluste berücksichtigt werden.
Habe auch noch keinen Steuerberater gesehen, der diese Effekte z. B. per Excel sauber über die kommenden Jahre ausrechnen kann. Ich will mir hier selbst Mal was bauen, um das für meine Strategien zu bewerten, welche Strategien wo Sinn machen
Hallo Eduard,
lassen sich realisierte Kursgewinne aus ETFs in der GmbH mit sonstigen Gewinnen, z.B. Dividenden, Optionsprämien, Futures verrechnen oder gilt für diese analog zu Aktien, dass sie pauschal mit dem ermittelten Steuersatz besteuert werden?
Habe z.B. aktuell in meiner GmbH Verluste aus Futures und Optionen i.H.v. 4500€, aber real. Kursgewinne aus ETF i.H.v. 22.000€. Muss ich die 22.000 € voll nach dem ermittelteten Steuersatz versteuern, oder darf ich die 4500€ Verluste gegenrechnen?
VG
Hallo Björn,
für Aktien und die verschiedenen Typen von ETFs gibt es in der Buchhaltung jeweils eigene Ertrags- und Erfolgskonten. Das liegt daran, dass es für die Erträge aus Aktien und die jeweiligen ETF-Typen verschiedene Teilfreistellungssätze gibt, die bei der Versteuerung beachtet werden müssen. Dazu kannst du dir auch mal den neuen Artikel zur ETF-Teilfreistellung anschauen.
Alle Erträge aus anderen Wertpapieren werden mit dem Regelsteuersatz versteuert und können daher auch miteinander verrechnet werden.