Ein wichtiger Steuervorteil den du mit deiner eigenen vermögensverwaltenden GmbH nutzen kannst, ist die niedrigere Besteuerung von Dividenden bei Kapitalgesellschaften. Wie genau aber profitiert deine Spardosen-GmbH von der niedrigen Besteuerung von Dividenden? Wie groß ist der Steuervorteil von Kapitalgesellschaften bei der Besteuerung von Dividenden überhaupt? Diese Fragen möchte ich im Folgenden für dich klären.

Wieviel Steuern zahlt du als Privatperson auf Dividenden ?

Lass uns zunächst anschauen, wie Dividenden versteuert werden, wenn du die entsprechenden Aktien in deinem Privatvermögen hältst. Dazu brauchen wie zunächst den Steuersatz auf Dividenden im Privatvermögen StZ DIV_{Priv} . Dieser ergibt sich aus dem Steuersatz der Abgeltungssteuer StZ_{Abg} gemäß § 32 d Abs. 1 EStG und beträgt aktuell 25%. Dazu kommt der Steuersatz für den Solidaritätszuschlag StZ_{Solz} in Höhe von 5,5%. Der Solidaritätszuschlag wird auf die Abgeltungssteuer aufgeschlagen.

    \[StZ DIV_{Priv} = StZ_{Abg} + StZ_{Solz} \]

Wenn du die Zahlen in die Formel einsetzt bekommst du.

    \[StZ DIV_{Priv} = \frac{25}{100} + \frac{\frac{25}{100}}{100}}*5,5 = 26,38 \% \]

Wenn du also Aktien in deinem Privatvermögen hältst und für diese Aktien Dividenden an dich ausgeschüttet werden, dann werden diese Dividenden mit dem Steuersatz StZ DIV_{Priv} in Höhe von 26,38% besteuert.

Wieviel Steuern zahlt deine Spardosen GmbH auf Dividenden ?

Falls du deine Aktien nicht im Privatvermögen sondern im Anlagevermögen deiner vermögensverwaltenden GmbH hältst und zusätzlich einen atypischen stillen Gesellschafter hast, dann kommst du in den Genuss von deutlich besseren Steuersätzen.

Die Dividenden sind immer zu 100% körperschaftsteuerpflichtig. Bei einer normalen GmbH wären deine Gewinne zusätzlich auch noch gewerbesteuerpflichtig. Allerdings geniesst deine GmbH durch die Aufnahme eines atypischen stillen Gesellschafters bei der Gewerbesteuer einen Freibetrag von aktuell 24.500 Euro.

Um den Steuersatz für Dividenden im Anlagevermögen deiner Spardosen GmbH zu berechnen brauchst du also zunächst die Höhe des Körperschaftssteuersatzes StZ_{KSt} der aktuell 15% beträgt. Auf den Körperschaftsteuersatz werden natürlich nochmal 5,5% Solidaritätszuschlag aufgeschlagen.

Damit ergibt sich folgende Formel für die Berechnung des Steuersatzes für Dividenden StZ_{DIV} in einer Spardosen-GmbH:

    \[StZ_{DIV} = StZ_{KSt} +StZ_{Solz}  \]

Damit ergibt sich der folgende konkrete Steuersatz für Dividenden innerhalb deiner vermögensverwaltenden GmbH:

    \[StZ_{DIV} =  \frac{15}{100} + \frac{\frac{15}{100}}{100}} *5,5 = 15,825 \% \]

Vergleich der Besteuerung von Dividenden im Privatvermögen und im Anlagevermögen

In der folgenden Tabelle habe ich den Steuersatz auf Dividenden im Privatvermögen und im Anlagevermögen für dich zusammengefasst. Außerdem habe ich die Auswirkung auf eine Dividende in Höhe von 1000 Euro für dich berechnet.

PrivatvermögenAnlagevermögen
der GmbH
Steuersatz
auf Dividenden
26,38%15,825%
Dividende
vor Steuern
1.000 Euro1.000 Euro
Steuer263,80 Euro158,25 Euro
Dividende
nach Steuern
736,20 Euro841,75 Euro

Vorteil bei der Besteuerung von Dividenden im Gesellschaftsvermögen

Statt mit 26,38% werden Dividenden in deiner Spardosen-GmbH nur noch mit 15,825% besteuert. Im obigen Beispiel ergibt sich dadurch eine Ersparnis von rund 105,55 Euro bei einer Ausschüttung von 1000 Euro. Durch den Zinseszinseffekt erhöht sich der Vorteil mit jedem Jahr in dem diese Differenz in deiner Spardosen GmbH weiter für dich arbeiten kann.

Kursgewinne oder Dividenden in der GmbH?

Der Steuervorteil von Dividenden in der GmbH ist schon recht „nett“. Allerdings profitierst du mit Kursgewinnen in deiner Spardosen GmbH noch deutlich mehr. Hier sind Steuersätze von 1,5% möglich. Davon kann ein Privatinvestor nur träumen. Aber wenn du über eine vermögensverwaltende GmbH nachdenkst, dann solltest du nicht beim Thema Kursgewinne und Dividenden stehen bleiben. Durch deine eigene vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft ergeben sich eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten.

Willst du diese Möglichkeiten auch für dich nutzen? Dann gründe deine eigene vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft. Du kannst dich dabei an meinem Masterplan orientieren.


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Oliver Schultze

§ 8b Abs. 4 KStG kennst Du aber schon, oder? Das Beispiel gilt nur, wenn Du mehr als 10% am Kapital der ausschüttenden Gesellschaft hältst,

Kw

Dazu bräuchte ich aber mind. 10% der anteile um bei dividenen vom 8b zu profitieren….

Markus

Bin heute erstmals auf die Seite mit der Idee gestossen. Habe aber hierzu einige Fragen. Wie sieht denn die steuerliche Seite bei dem Abbau/Auflösung der GmbH aus, insbesondere wenn das Startkapital einst aus schon versteuertem Einkommen stammt und man das Erreichte konsumieren möchte?
Wie geht die Entnahme des Kapitales vor sich, auch steuerlich während der Existenz der Gmbh?
Wie schaut das ganze im Falle des Todes (Vererben) aus?

Wigand Weirich

Hallo Eduard,

Du schreibst, dass auf Kursgewinne / Dividenden 1,5 / 15,8 % Koerperschaftssteuer zu zahlen ist. Meiner Meinung nach sieht die Rechnung aber noch viel besser aus:
a) Kursgewinne gehen mit 5% in den Einnahmentopf (Kursverluste fallen unter den Tisch)
b) Dividenden gehen zu 100 % in den Einnahmentopf

Davon werden abgezogen

c) Betriebsausgaben

Und die Steuer wird erst auf Einnahmen minus Betriebsausgaben (a+b-c) erhoben.

Korrekt, oder sehe ich hier was falsch?

David

Hi Eduard,

ich würde gerne nochmal an den Dialog zwischen Wiegand und dir anknüpfen:

Verstehe ich es richtig, dass wenn meine vermögensverwaltende GmbH im betreffenden Geschäftsjahr einen Verlust verzeichnet – also (a+b-c) negativ ist -, meine Dividenden praktisch steuerfrei bleiben?

Blubbel

Wie sieht es mit der Anrechnung von ausländischer Quellensteuer auf die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer aus? Us Aktien behalten 15% Quellensteuern ein. Für die Kaputalertragssteuer ist die Quellensteuer anrechenbar.

Mitch

Hallo Eduard,

vielen Dank fuer den tollen und gut verstaendlichen Artikel. Ueberlege selber eine GmbH fuer meine Aktien zu gruenden.

Wenn ich die 841,75 Euro von deinem Beispiel dann an mich als alleinigen Gesellschafter ausschuette muss ich diese nochmal mit der Kapitalertragssteuer bzw. meinem persoenlichen Steuersatz versteuern?
Wieviel Euro blieben in deinem Beispiel bei einer direkten Ausschuettung an den Gesellschafter (mit ca. 50,000 Jahreseinkommen)?

Nochmals danke fuer deine Muehen,
Mitch

Christos

Hallo Eduard,

du hast eine wirklich tolle Seite mit guten Ideen.

Im oben beschriebenen Beispiel:
Macht es deiner Meinung nach Sinn, Aktien vor dem Dividendenstichtag zu verkaufen und nach dem Dividendenabschlag wieder zu erwerben?
Dann würden soweit ich es richtig verstehe nur 5% des potentiellen Gewinns versteuert (anstelle der vollen Dividende). Dies sollte doch legal sinnvoll sein?
Was ist deine (unverbindliche) Meinung?

Danke,
Christos

Christos

Hallo Eduard,

Danke fur die Rückmeldung.

Folgendes Beispiel fuer Aktie A:
Einstiegspreis: 9 Euro
Verkaufskurs vor Dividendenstichtag: 10 Euro
Dividende: 0,50 Euro

Fall A: Aktie halten & Auszahlung der mit 15,825% besteuerten Dividende
Kontostand: 9,50 Euro Aktienwert + 0,50 Euro x (1-0,15825) Dividende=9,92 Euro

Fall B: Aktie vor Stichtag verkaufen und am Stichtag für 9,50 zurückkaufen. 5% des Gewinns mit 15,825% besteuern
Kontostand: 9,50 Aktienwert + (10 Euro – 9,50 Euro)*(1-0.05*0.15825) besteuerter Gewinn = 9,99 Euro

Machen meine Berechnungen Sinn oder hab ich einen Rechen-/Logikfehler?

Einschränkungen, bei denen diese Rechnung nicht aufgeht wären meiner Logik nach nur bei hohen Transaktionskosten oder sehr hohen Verkaufserlösen gegeben.

Was denkst du/ihr?

Robert

Hi Eduard,

danke für die Aufstellung und Deinen Einsatz!
Ich schreibe mir gerade alle Fakten zusammen aber bei Ausschüttungen hat mich eine Sache verunsichert: In Schäfer-Kunz‘ „Buchführung und Jahresabschluss“ (2019) werden Dividenden (und Zinserträge) folgendermaßen gebucht nach Erhalt von 1kEUR:

1800 Bank 736.35EUR
7630 Kapitalertragssteuer 250.00EUR
7608 Soli 13.75EUR
an
7014 Erträge aus Anteilen an KGs § 3 Nr. 40 EStG / §8b Abs. 1 und 4 KStG 1000.00EUR

Ich hätte wie Du einfach auf die 7020 gebucht aber dies ist nach dem Buch falsch.
Was denkst Du darüber, liegt das Buch falsch?
Danke Dir

Robert

Hallo Eduard,

vielen Dank für die prompte Einschätzung! Ich habe Dir einmal die Beispiele per Mail gesendet. Ich denke, mit nicht gestelltem Freistellungsantrag ist die Buchung wohl korrekt. Jedoch würde dies wohl praktisch keine Kapitalgesellschaft so tun und immer die Freistellung anstreben.
Ich würde auch für die Firma natürlich ein Depot nehmen, das Steuern nicht automatisch abführt. Privat nehme ich Degiro, die jedoch zur Zeit keine Firmendepots anbieten. Daher wird es wohl Smartbroker oder Banx wie bei Dir.
Beste Grüße

Robert

Hallo Eduard,
super, vielen Dank! Auch schön, dass Du auch noch auf die Zinsen eingegangen bist – dies waren die beiden Beispiele zu Kapitalertragsteuer in dem Buch.
Bei den Zinserträgen wurde ich Deiner Schlussfolgerung jedoch nicht folgen, diese nicht in die Spardose zu nehmen: „Die Bescheinigung nach § 44a Abs. 5 EStG ermöglicht die Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug durch *inländische* Kreditinstitute für Zinsen, in- und ausländische Dividenden, Stillhalter- und Termingeschäfte und Veräußerungsgewinne.“ aus Deinem Haufe-Link.
Da die meisten Plattformen im Ausland sitzen (Estland, Lettland) wäre hier die Kapitalertragsteuer m.E. wieder nicht ansetzbar. D.h. analog zu den Dividenden käme die 7020 „Zins- und Dividendenerträge“ zum Einsatz.
D.h. innerhalb des Gewerbesteuerfreibetrages fällt hier im Wesentlichen die Körperschaftsteuer an, was attraktiver ist als die Abgeltungssteuer.
Deshalb würde ich P2P auch in die Spardose nehmen (vorausgesetzt Sammelbuchungen sind möglich).
Beste Grüße

Jürgen

Hallo Eduard, man sollte die Gewerbesteuerbelastung mit rechnen. Dann ist der GesamtSteuerabzug auf Dividendenerlöse höher als im Privatbereich. In der GmbH kann man allerdings mit den gewinnsenkenden Betriebsausgaben und eventuell durch den Gewerbesteuerfreibetrag durch einen atypisch stillen Teilhaber gegensteuern. Dadurch kommt man normalerweise wieder günstiger weg.

Julian

Bei einer VV GmbH muss man keine Gewerbesteuer mitrechnen. Das war ja im Eingangspost als Spezifikation für diesen Artikel genannt.

dreamerbb

Hallo Eduard,

zunächst einmal DANKE für diese hilfreichen Infos, die Website ist klasse. Nach meinem Verständnis ist die Dividendenausschüttung in eine vvGmbH zunächst einmal nachteilig, da auch der atypische stille Beteiligte nicht unbedingt einfach zu realisieren ist und auch Nachteile haben kann.

Wenn ich jedoch die Dividendenausschüttungen reinvestiere – dann werden diese nicht voll versteuert, oder? Das wäre äußerst charmant, da ich eine große Anzahl von ausschüttenden Aktien in meinem Depot habe.

Viele Grüße,
dreamerbb

nogard (Michael)

Hallo Eduard,
wie ich bereits an einer anderen Stelle in Deinem Blog erwähnt habe, habe ich dieses Jahr eine vv Gmbh gegründet und nutze das Monkey Office für die FiBu und das WP Depot bei Captrader.
Wie buchst Du die Dividenden, welche in USD ausgeschüttet werden?
– in EUR zum Umrechnungskurs am Tag der Ausschüttung?
– werden die Beträge Netto, also nach Abzug der Quellensteuer, gebucht?
– wird die USD/EUR Kursdifferenz am Ende des Jahres beim Jahresabschluss irgendwie mit erfasst, falls ich keinen Umtausch von USD in EUR vornehme?

Vielen herzlichen Dank
Grüße
Michael

Alex Kaiser

Vielen Dank für die gute Darstellung. wie sieht es denn bei „steuerfreien“ Dividenden aus (zB Vonovia – Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des §27 KStG). Im Normalfall wird der Einkaufspreis runtergesetzt, das führt zu höherem Kursgewinn und der ist nur mit 1,5% zu versteuern. Korrekt auch für die GmbH?

mirko

die Ausschüttung an den Gesellshcahfter wird natürlich nicht erwähnt

Aki

Tolle Infos, vielen Dank. Eine Frage habe ich dazu:
Ist diese steuerliche Vorgehensweise auch bei „normalen GmbHs“ gültig ? Also wenn ich die liquiden Mittel meiner GmbH (verarbeitendes Gewerbe) in Aktien investiere, werden dann Veräußerungsgewinne aus dem Aktienverkauf auch steuerlich anders behandelt ?

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