Du bist noch unschlüssig, ob du die Schritte des Masterplans zur Gründung deiner Spardosen-GmbH umsetzen kannst? Du fragst dich: Was kostet die Gründung einer Spardosen-GmbH wirklich? Kein Wunder, denn es kursieren unzählige Meinungen und Vorurteile über die hohen Gründungskosten einer vermögensverwaltenden GmbH. Vielleicht wirkt das was du gelesen hast abschreckend auf dich. In diesem Artikel berichte ich über meine eigenen Erfahrungen zu den Kosten für die Gründung einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft.

Notargebühren für Gründungsurkunde deiner Spardosen GmbH

Du kannst die Notargebühren für die Gründung deiner eigenen vermögensbildenden Kapitalgesellschaft sehr gering halten, wenn du die folgenden Dinge berücksichtigst. Zunächst reicht es dir vollkommen eine UG statt einer GmbH zu gründen. Der entscheidende Vorteil einer UG gegenüber einer GmbH ist es, dass du eine UG auch mit einem Stammkapital von nur 1 Euro gründen kannst. Natürlich wäre eine Spardosen-GmbH in Form einer UG mit 1 Euro Stammkapital nicht arbeitsfähig, da sie nach der Gründung überhaupt kein Kapital für Investitionen zur Verfügung hätte. Nach meiner Erfahrung hast du mit einem Stammkapital von 7.000 Euro den optimalen Kompromiss von niedrigen Beurkundungskosten (ca. 80 Euro) und Einsatzfähigkeit. Später kannst und solltest du deine vermögensverwaltende GmbH mit zusätzlichem Kapital ausstatten. Eine zweite wichtige Voraussetzung um in den Genuss der niedrigen Notargebühren für die Gründungsurkunde zu kommen ist es, daß du die UG mit Musterprotokoll gründest.

Notargebühren für Handelsregisteranmeldung

Außerdem meldet der Notar deine vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft auch beim Handelsregister für dich an. Auch diese Gebühr hängt wieder von der Höhe des Stammkapitals ab. Bei einem Stammkapital von 7.000 ,- Euro fallen für die Arbeit des Notars Gebühren in Höhe von ca. 96 Euro an.

Kosten für die Eintragung im Handelregister

Sobald die Anmeldung beim zuständigen Amtsgericht eingegangen ist, wird diese geprüft. Ist alles in Ordnung, dann wird deine vermögensverwaltende GmbH ins Handelsregister eingetragen. Das Amtsgericht berechnet dir dafür Gebühren in Höhe von 150 Euro.

Kosten für die Beantragung eines LEI

Regulierungsauflagen der Banken machen es notwendig, daß jedes Unternehmen, daß sich am Handel von Wertpapieren beteiligt eindeutig identifizierbar sein muß. Diese eindeutige Identifikation gewährleistet der sogenannte Legal Entity Identifier (LEI). Ohne eine solche LEI kannst du kein Depot für deine vermögensverwaltende GmbH eröffnen.

Den Service so eine LEI zu erzeugen bieten mittlerweile zahlreiche Stellen an. Die günstigste Möglichkeit, die ich gefunden habe erzeugt Kosten von 49,- Euro.

Überblick über die Gründungskosten deiner Spardosen-GmbH

Ich hoffe ich konnte dir die Frage: „Was kostet die Gründung einer Spardosen-GmbH wirklich“ beantworten. Die folgende Tabelle fasst nochmal jeden Kostenpunkt für die Gründung deiner eigenen vermögensverwaltenden GmbH zusammen. Wenn du also heutzutage unnötige Ausgaben für Firmenkonten und Firmendepot vermeidest, dann kannst du eine vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft für unter 400 Euro gründen.

PositionBetrag (Brutto)
Notargebühren für Gründungsurkunde einer UG mit Musterprotokoll80,- Euro
Notargebühren für Handelsregisteranmeldung96,- Euro
Gebühren für Handelsregistereintragung150,- Euro
Gebühren für LEI-Beantragung49,- Euro
Firmenkonto inkl. Firmenkreditkarte0,- Euro
Firmendepot 0,- Euro
Summe375,- Euro

Aber die Gründungskosten sind natürlich nicht der wichtigste Punkt. Entscheidend ist mit welchen minimalen Kosten du eine Spardosen-GmbH in der Praxis betreiben kannst. Ich zeige dir welche laufenden Kosten beim Betrieb meiner Spardosen GmbH anfallen.


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Stefan

Vielen lieben Dank für deine zahlreichen Informationen. Tolle Arbeit!

Bei der Gründung der Spardosen GmbH kam überraschend ein großer Kostenblock hinzu. Die Veröffentlichung des Handelsregistertextes mit ca. 570 Euro. Kannst du mir dazu sagen, warum das in deiner Berechnung nicht aufgetaucht ist?

Großen Dank und weiterhin viel Erfolg.

Stefan Carbach

Vielen lieben Dank für deine rasche Antwort. Das war eine Hilfe! Ich hatte den Betrag nicht überwiesen und halte die Füße erstmal still. Insgesamt habe ich vier Betrugsschreiben erhalten.

Stefan

Hey Eduard,
du schreibst man solle die Notargebühren und Handelsregistergebühren vom geschäftskonto zahlen. Das sind dann aber 326 € und die UG darf laut Musterprotokoll ja nur 300 € übernehmen. Wie ist dann mit den 26 € zu verfahren? Hast du die vom Privatkonto dann aufs Geschäftskonto überwiesen? Und wie hast du das dann gebucht? Vielen Dank schonmal.

Stefan M.

Hallo Eduard! Das würde mich jetzt auch interessieren. Kannst du hierzu noch was sagen?

R. Lindt

Hallo zusammen. Das wäre auch für mich interessant. Die Gründungskosten, die von der per Musterprotokoll gegründeten UG übernommen werden dürfen, sind ja per Gesetz auf 300 EUR beschränkt. Hier kann man im Musterprotokoll nichts nach oben anpassen. Werden die darüber hinaus bezahlten Beträge (im Beispiel oben: 26 EUR) vom Finanzamt als „verdeckte Gewinnausschüttung“ gewertet und entsprechend besteuert? Vielen Dank für eine Antwort.

Stefan B.

Es stellt sich bei mir die Frage, ob ich Abschreibungen vor dem Tag der Gründung, aber innerhalb des Gründungsjahres anfielen – wie zum Beispiel die digistore24 Downloads oder auch aktuelle Depotkosten, Trader-Software – dennoch als Ausgaben der UG / GmbH deklarieren kann? oder gilt hier der Stichtag des Beurkundung?

Ähnlich verhält es sich mit Realisierungen von Aktiengewinnen, die innerhalb eines etwaigen Zeitraumes einer Gründungsphase liegen – gibt es einen Weg diese nachträglich der neu gegründeten Firmierung zuzuordnen (keine 25% Abgeltungssteuer)?

Vielen Dank, Stefan B.

Bernhard

Vielen Dank für das extrem gut recherchierte Blog!

Ich habe zur vv-GmbH noch folgende Fragen – vielleicht hat der eine oder andere darüber schonmal nachgedacht.

  1. Ab welcher Größe (Umsatz, Transaktionen) würde wohl gewerblicher Wertpapierhandel unterstellt?
  2. Wenn Bilanzsumme oder Umsätze so weit wachsen, dass man nicht mehr als Kleinst-Kapitalgesellschaft gilt, braucht man irgendwann einen Wirtschaftsprüfer. Ich weiß aus unserer Firma, dass man da dann mit ca. EUR 5000 pro Jahr dabei ist, was bei der erreichten Größe noch im Rahmen ist. Wie würdet Ihr vorgehen? Hinnehmen oder rechtzeitig so gestalten, daa man eher mit zwei kleinen GmbHs weiterarbeitet?
  3. Wenn Du Wertpapierhandel in der GmbH betreibst, was ist die Position der BaFin dazu? Besteht die Gefahr, dass irgendwann eine Lizenz zur FInanzportfolioverwaltung verlangt wird? Ich weiß, dass da bei vielen Aktienclubs (die allerdings meist als Personengesellschaften strukturiert waren) Druck gemacht wurde. Wo liegt hier die Grenze, damit man weiter unter dem Radar fliegen kann?

Vielen Dank !

Bernhard

Lukas

Liebe Rückenwind Community und Eduard,

ich finde es großartig, dass ihr die ganzen Informationen hier teilt. Ich gründe mein Start Up in meiner Vermögensverwaltenden UG und freue mich schon auf die Steuervorteile bei erfolgreicher Fortführung des Geschäfts.
In diesem Sinne macht weiterhin solch geniale Artikel.

Viele Grüße
Lukas

Nic

H
super Informationen -Danke 🙂

Du beschreibst die Gründung einer VV GmbH. Wenn ich eine Immobilie kaufen will und gleichzeitig eine VV GmbH gründen will, wäre das ja der richtige Zeitpunkt.

Die Immobilie, die ich kaufen will ist zur Zeit vermietet. Allerdings in eine Stiftung. Darf ich (zwecks Gewerbesteuer Freiheit) die Immobilie gewerblich vermietet haben? Oder ist die Vermietung an eine Stiftung nicht gewerblich?

nogard

Hallo Eduard,

die Kommentarfunktion im „Masterplan“-Bereich ist seltsamerweise nicht (mehr) vorhanden.
Daher versuche es hier.
Beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung tue ich mich schwer bei 2 Angaben:

  1. 15 – Angaben zur Vorauszahlung; insbesondere 162 Gewerbeertrag –> hier ist doch stets 0€ zu erwarten und anzugeben?
  2. 17 – Angaben zur USt: hier einfach alle Felder leer lassen oder „Kleinunternehmen-Regelung“ ankreuzen?

Danke im Voraus für deine stets hervorragende Unterstützung!

Viele Grüße
Michael (nogard)

Christian

Hallo Eduard,

mein Vorhaben zur Gründung einer vermögensverwaltenden Gesellschaft wird nun immer konkreter und Deine tollen Artikel haben mir schon prima geholfen den Überblick zu gewinnen.
Derzeit wäge ich noch ab zwischen der von Dir vorgestellten UG und sofortigen Gründung der GmbH.
Die UG hat natürlich den Vorteil der wesentlich geringeren Gründungskosten und erscheint mir daher auf den ersten Blick attraktiver.
Allerdings muss eine UG ja mindestens 25% ihrer Gewinne als Rücklage verwenden und KANN bei erreichen der 25.000 € in eine GmbH umgewandelt werden, was wiederum erneute Kosten verursachen würde.
Was ich allerdings nicht ersehen konnte ist, ob, wenn man die 25.000 € erreicht hat und auf die Umwandlung verzichtet, also weiter als UG firmiert, trotzdem weiterhin 25% (also über die 25.000€ hinaus) nicht ausschütten darf. Hast Du oder andere Mitglieder in Deiner Community schon Erfahrungen zu gesammelt?

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