Mein GmbH Jahresabschluss für 2020 war eine „Geschichte voller Missverständnisse.“ Denn er wurde von meinen verkorksten Erfahrungen mit PRIDE Money überschattet. Mit dem Jahresabschluss 2021 sollte es viel besser werden.
Ob es geklappt hat???
Wertpapiere verbuchen
Ich sehe in der Verbuchung von Wertpapieren den größten Aufwand bei der Administration der eigenen Trading GmbH.
Die manuelle Verbuchung von Wertpapieren ist für mich glücklicherweise kein Thema mehr.
Dank der automatisierten Wertpapierverbuchung mit VICTAR, war dieser Schritt schnell erledigt. Für meine beiden Depots hat VICTAR mir DATEV-Dateien erzeugt, die ich direkt in meine Buchhaltungssoftware importieren konnte.
VICTAR erfasst alle Trades und Transaktionen wie beispielsweise Dividendenzahlungen, Zinszahlungen und -Einnahmen, Quellensteuern und Gebühren inklusive der Behandlung von Währungsgewinnen und Währungsverlusten für alle Transaktionen.
Verbuchung der Geschäftskonten
Die Verbuchung des Geschäftskontos meiner Spardosen GmbH habe ich (noch!) nicht automatisiert. Daher galt es zunächst die Transaktionen meines Geschäftskontos im CSV-Format zu exportieren.
Diese Tabelle enthält neben dem Datum und Zahlungsbetrag auch Informationen wie den Verwendungszweck der Überweisung.
Für jede Zeile entsteht eine neue Buchung. Abhängig vom Vorzeichen des Zahlunsgbetrags steht das Buchungskonto für mein Geschäftskonto im Soll oder im Haben des erzeugten Buchungssatzes.
Auf Basis des Senders bzw. Empfängers der Zahlung, sowie des Verwendungszwecks, lässt sich das richtige Konto wählen. Die folgenden Arten von Ausgaben habe ich 2021 für meine Spardosen GmbH gehabt:
- Weiterbildungskosten
- Software
- Laptop
- Bücher / Zeitschriften
- Büroausstattung
- Reisekosten
- Zinszahlungen für die GGF-Darlehen
- Gehaltszahlungen für das GGF-Gehalt
- Nebenkosten des Geldverkehrs
- Geringwertige Wirtschaftsgüter
- Gebühren für das Handelsregister und das Transparenzregister
Die Ausgaben müssen auf die passenden Aufwandskonten gebucht werden. So wandele ich Zeile für Zeile die Transaktionsdaten meines Geschäftskontos in Buchungssätze um.
Das Ergebnis ist eine CSV-Datei, die ich einfach in meine Buchhaltungssoftware importieren kann.
Kontenabstimmung
Im Rahmen der Kontenabstimmung prüfe ich die Endstände der Buchhaltungskonten gegen die tatsächlichen Salden. Dazu verwende ich die Jahresauszüge meiner Depots und meines Geschäftskontos.
Ich habe mir dafür eine Checkliste erstellt, die ich wie ein Formular Schritt für Schritt durchgehen und abhaken kann.
Erzeugung der Handelsbilanz
Sind die Konten abgestimmt, dann ist die Erzeugung der Handelsbilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Klick erledigt.
Erstellung der Steuerbilanz
Selbstverständlich hat der Fiskus seine eigenen Sonderwünsche, weshalb ich aus der Handelsbilanz durch eine sogenannte Überleitungsrechnung die Steuerbilanz erzeugen muss. Die Steuerbilanz ist für die Höhe der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer maßgeblich und muß elektronisch abgegeben werden.
Das Werkzeug dafür ist e-Bilanz Online. Hier darf ich nochmals die Summen und Salden aus meiner Handelsbilanz eintragen. Für diesen ersten Schritt gibt es zwei Möglichkeiten:
- Über einen Import der Summen und Salden und anschließende Zuordnung der importieren Werte
- Über die manuelle Übertragung der Werte aus der Handelsbilanz
Neben der Handelsbilanz übertrage ich ebenfalls die Summen und Salden für die GuV und die Ergebnisverwendung.
Jetzt kommt der Endgegner der Steuerbürokratie. Die steuerliche Überleitungsrechnung für die Bilanz, die GuV und Ergebnisverwendung.
Hier fordert E-Bilanz Online nochmal alles von mir. Da ist zum einen das rein steuerliche Verständnis, wie du Aktien-Kursgewinne, sowie Gewinne der verschiedenen ETF-Kategorien in der Überleitungsrechnung behandeln musst. Aber selbst wenn du weisst was du zu tun hast, ist es noch etwas anderes das in E-Bilanz Online auch umgesetzt zu bekommen.
Im letzten Jahr habe ich bereits die Überleitungsrechnung für die Kursgewinne aus Aktien gemacht. In diesem Jahr wurde diese Übung erweitert um die Gewinne aus ETF, die NATÜRLCH anders behandelt werden müssen.
„Geleitet“ werde ich durch Fehlermeldungen wie folgende:
Na, ist doch alles klar, oder?
Zu den außerirdisch schlechten und unverständlichen Fehlermeldungen, fällt mir folgendes Video ein.
Wenn du es endlich geschafft hast die Überleitungsrechnung ohne Meckern des Tools hinzukriegen, dann hat der Fiskus ab 2021 noch eine neue Überraschung für dich. Du darfst ab 2021 dem Fiskus die Arbeit noch etwas erleichtern, indem du den steuerlichen Betriebsvermögensvergleich erstellst.
Verglichen mit der Überleitungsrechnung, sind das aber Peanuts.
Da ich die ganze Prozedur nur 1x pro Jahr mache, habe ich mir dafür eine Schritt für Schritt Anleitung erstellt. So verliert auch die E-Bilanz mit jedem Jahr mehr von ihrem Schrecken.
Die Belohnung für die Mühe ist dann die folgende Meldung von E-Bilanz online:
Meinen Emotionen angemessener wäre eine Meldung wie diese:
Gewerbesteuererklärung und Körperschaftsteuererklärung
Wie mittlerweile zum dritten mal mache ich die Gewerbesteuererklärung und Körperschaftsteuererklärung mit ELSTER selbst. Vermutlich bin ich durch E-Bilanz Online abgehärtet aber die Steuererklärungen gehen mittlerweile flüssig von der Hand.
Wie immer ist es am Wichtigsten zu erkennen, wo man nichts einsetzen muss. Schließlich gelten alle Formulare von der Handwerker GmbH mit zwei Angestellten bis zum Großkonzern mit Atommüllendlager, gewerblicher Tierzucht, Handelschiffen im internationalen Verkehr und Forstbeständen. Außerdem gibt es natürlich Sonderregelungen für öffentlich rechtliche Rundfunkanstalten, die in JEDEM Körperschaftsteuerformular enthalten sind und ignoriert werden müssen.
Auch hier sparen mir meine jährlich fortgeschriebenen Schritt für Schritt Erfahrungsberichte Zeit und Nerven.
Steuerbescheid
Anscheinend hat sich der Fiskus mit „Innovationen“ wie der Grundsteuerreform, Transparenzregister oder der Energiepauschale so sehr selbst beschäftigt, dass es dieses Jahr mit dem Steuerbescheid etwas länger gedauert hat.
Hinterlegung beim Bundesanzeiger
Für 2021 dürfen die Jahresabschlüsse noch über die Webseite des Bundesanzeigers hinterlegt werden. Auch hier nutze ich wieder meine Vorlage aus dem letzten Jahr und ändere nur die Felder, die sich tatsächlich verändert haben.
Zusammenfassung
Der dritte Jahresabschluss war der mit Abstand einfachste. Am stärksten wird der Aufwand durch die automatisierte Wertpapierverbuchung mit VICTAR gedrückt. Den Kontenabgleich habe ich mir mit einer Checkliste vereinfacht.
E-Bilanz-Online kostet wie gewohnt Zeit und Nerven durch schlechte Fehlermeldungen. Hier ist der beste Helfer die Erfahrung aus den Vorjahren, am besten Dokumentiert in einer Schritt für Schritt Anleitung, denn nach einem Jahr ist sonst viel vergessen.
Nach den vorhergehenden Schritten ist das Einfüllen der Zahlen in die Körperschaftsteuererklärung und die Gewerbesteuererklärung schnell gemacht. Auch hier reduzieren die dokumentierten Erfahrungen aus den Vorjahren Stress und Zeitbedarf.
Ich sehe den zukünftigen Jahresabschlüssen jetzt nochmal gelassener entgegen. Eine Optimierung, die ich noch machen möchte, ist die automatische Verbuchung des Giro-Kontos meiner Spardosen GmbH.
Um das umzusetzen bekommt VICTAR dafür in Kürze eine neue Funktion (Achtung Spoiler)
Die automatische Verbuchung von Geschäftskonten für vv GmbHs. Damit automatisiert VICTAR die Buchhaltung meiner Spardosen GmbH zu nahezu 100%.
Falls du auch von meinen Erfahrungsberichten zur Gründung und Administration meiner Spardosen GmbH profitieren möchtest, dann könnte die Mitgliedschaft im Mit Rückenwind Inner Circle das Richtige für dich sein.
Wie sind deine Erfahrungen mit dem Jahresabschluss für deine Trading GmbH oder Spardosen GmbH? Welche Teile der Administration erledigst du selbst? Welche Teile gibst du an deinen Steuerberater ab? Was sind für dich die schwierigsten Punkte? Wofür hast du eine besonders gute Lösung ? Lass es mich in den Kommentaren wissen.
Herzlichen Glückwunsch zum fertigen Abschluss für 2021.
Ich warte noch auf die Bescheide.
Hallo Tino, Dankeschön 🙂
Hallo Eduard,
hattest Du auch schon eine Betriebsprüfung? Soweit ich weiss, ist das abnicken des Jahresabschlusses durch das FA nicht unbedingt die letzte Hürde. Die Buchprüfung könnte immer noch Fehler finden die teuer werden können.
Hallo Andreas, da hast du natürlich recht. Eine Betriebsprüfung hatte ich bisher noch nicht. Sobald ich eine habe, werde ich natürlich ausführlich darüber berichten. Die automatisierte Verbuchung der Wertpapiere ist auf jeden Fall eine gute Grundlage für die Nachvollziehbarkeit der Buchungen. Gerade die Nachvollziehbarkeit ist nach meinen Informationen ein wichtiges Erfolgskriterium bei einer Betriebsprüfung.
Hallo Eduard,
danke für Deine interessanten Einblicke.
Die Überleitungsrechnung ist auch für mich gruselig.
Besonders spannend finde ich das Thema Abschreibungen auf Wertpapiere des Anlagevermögens, also auf die Aktien.
Hier muss ja bei dauernder Wertminderung gemäß Handelsrecht abgeschrieben werden, nach Steuerrecht nicht (Wahlrecht), was man ja auch nutzen sollte.
Wie gehst Du damit in der Buchhaltung um bzw. wann wertest du eine Aktienposition ab?
Im Internet finde ich dazu leider mehrere Interpretationen:
Haufe:
Nach Auffassung des FG kann eine Teilwertabschreibung nur dann allein auf die Entwicklung der Börsenkurse ohne Heranziehung weiterer Kriterien gestützt werden, wenn entweder der Börsenkurs am Bilanzstichtag um mehr als 20 % unter dem Kurs beim Erwerb des Wertpapiers liegt oder der Börsenkurs an zwei aufeinander folgenden Bilanzstichtagen jeweils um mehr als 10% unter dem Kurs beim Erwerb des Wertpapiers liegt.
Andere stützen sich auf das BFH-Urteil vom 13. Februar 2019, XI R 41/17, welches aber nur für Immobilienfonds getroffen wurde:„wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter denjenigen im Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile gesunken ist und der Kursverlust die Bagatellgrenze von 5 % der Anschaffungskosten bei Erwerb überschreitet .“
Wie handhabst Du das?
Beste Grüße
Hallo Christian, wir haben einen extra Artikel zum Thema Teilwertabschreibungen auf Elegant Systems veröffentlicht. Schau mal ob der deine Fragen beantwortet. Du kannst Nachfolgefragen auch gerne direkt dort einstellen.
Viele Grüße,
Eduard
Dankeschön für den Link.
Am spannendsten ist ja für uns der § 8b KSTG, aufgrund dessen wir nur 5% der Aktienveräußerungsgewinne versteuern müssen.
Das machen wir ja „nur“ in der ELSTER-Steuererklärung als außerbilanzielle Korrektur. Ich habe mich mal durch das Steuerformular 2021 bei Elster geklickt, aber nicht gefunden, wo diese „Minderung“ um 95% eingetragen wird.
Kannst Du teilen in welcher Anlage Du die Veräußerungsgewinne wie „verarbeitet“ hast?
Hallo Christian, die entsprechende außerbilanziellen Korrekturen mache ich nicht in ELSTER sondern „vorher“ in E-Bilanz-Online. In ELSTER kommen sozusagen nur die Ergebnisse.
Viele grüße,
Eduard
Danke.
Ich nutze für die eBilanz den Anbieter ebilanzplus.
Dort kann man die Überleitung wunderbar eintragen, aber außerbilanzielle Korrekturen habe ich dort nicht gesehen. Hast Du Erfahrungen Hinweise die Du teilen kannst?
Hallo Christian,
das sprengt etwas den Rahmen dieser Kommentare. Ich habe dazu ausführliche Erfahrungsberichte im Inner Circle Mitgliederbereich.
Alles klar, kein Problem. 🙂
Aber außerbilanzielle Korrekturen (ergeben sich aus dem KStG) kommen noch nicht in die Steuerbilanz (zumindest bei Kapitalgesellschaften, da dies bei der KStErklärung sowieso angegeben wird), dass sagt doch schon der Name. Bei der SB werden nur innerbilanzielle Korrekturen aus dem EStG gemacht. Daher HB = SB (Einheitsbilanz), wenn nicht besondere Wahlrechte für z.B. Abschreibungen o.ä. gewählt werden.
Die außerbilanzielle Korrekturen kommen nach der SB und können z.B. in Excel gemacht werden, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln.
Dies hast du doch hier
https://mit-rueckenwind.info/koerperschaftsteuergesetz-vermoegensverwaltende-gmbh/
beim Punkt „Vereinfachtes Schema für die Einkommensermittlung“ auch richtig dargestellt.